Wie ist die Lage mit Verjährung?

9. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go596664-86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist die Lage mit Verjährung?

Wann verjährt sich die Summe folgender Artikel, um für die Staatsbürgerscharft nicht mehr relevant zu sein?
2014, 1 Jahr Bewährung
2016, 30 TS
2018, 90 TS

Habe Verschiedenes herausgelesen: mal steht, die größte muss sich verjähren, mal die Summe.
Danke!

-- Editiert von User am 9. April 2025 20:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Valkyria91
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 10. April 2025 00:20

-- Editiert von Moderator am 10. April 2025 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18066 Beiträge, 9826x hilfreich)

Zitat (von go596664-86):
Wann verjährt sich die Summe folgender Artikel, um für die Staatsbürgerscharft nicht mehr relevant zu sein?

2028.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33891 Beiträge, 17608x hilfreich)

Die Verurteilung zu 90 TS allein stünde einer Einbürgerung nicht entgegen. Es stehen aber noch ALLE Strafen im Bundeszentralregister, und zwar bis 2028 (siehe letzter Beitrag) - bis dahin ist daher keine Einbürgerung möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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