Hallo liebes Forum,
was sind die Voraussetzungen, damit man sich als Nicht-EU-Bürger in Deutschland selbständig machen kann ?
Eine Freundin aus Südamerika möchte in Deutschland ein kleines Massagestudio mit 2 oder 3 Angestellten eröffnen.
Geht das ?
Wie kann man sich als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland selbständig machen ?
Notfall?
Notfall?
ZitatEine Freundin aus Südamerika möchte in Deutschland ein kleines Massagestudio mit 2 oder 3 Angestellten eröffnen. :
Ich glaube so geht das nicht, Da müsste sie schon einen erheblich größeren Betrag investieren und weit mehr Arbeitsplätze schaffen oder einen Betrieb eröffnen, für den ein wirklicher Bedarf besteht. Bei einem Massagestudio dürfte das definitiv nicht zutreffen.
Alles klar.
Danke.
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evtl. zunächst allein tätig werden--- und dann erweitern.
Zitat:
was sind die Voraussetzungen, damit man sich als Nicht-EU-Bürger in Deutschland selbständig machen kann ?
Ein Aufenthaltstitel, der selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Zitat:
Eine Freundin aus Südamerika möchte in Deutschland ein kleines Massagestudio mit 2 oder 3 Angestellten eröffnen.
Das sagt einem die Ausländerbehörde.
Wobei wohl die Frage so zu verstehen ist, wann aus der Tatsache, dass man hier ein Unternehmen betreibt, auch ein Aufenthaltstitel beansprucht werden kann.
wirdwerden
Ohne entsprechenden Aufenthaltstitel/AE kann man gar kein Unternehmen in D betreiben.
Die wichtigste Voraussetzung ist also die Aufenthaltserlaubnis, die eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
Das ist so nicht ganz richtig. Man kann ein Gewerbe in Deutschland anmelden, welche Aufenthaltserlaubnis sollte z.B. eine GmbH bekommen, oder ein gewerblich geführter Verein?
wirdwerden
Ach so. Ich ergänze:
Ein Ausländer, der in D selbständig erwerbstätig sein will, benötigt eine entspr. Aufenthaltserlaubnis.
Eine AE, die ihm erlaubt, selbständig erwerbstätig zu werden/zu sein.
Mit dieser kann der Ausländer ein Gewerbe bzw. eine selbständige Tätigkeit anmelden. Und zB eine Massagepraxis eröffnen und betreiben.
Eine GmbH oder ein gewerblich geführter Verein kann keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch keine Gewerbeerlaubnis.
Es soll ein Ausländer sein--- dieser kann uU solche Erlaubnisse auf Antrag von den zuständigen Behörden erhalten. Und dann uU eine GmbH oder einen gew. gef. Verein führen. Oder eine Massagepraxis.
Ausländer gilt hier auch für Ausländerin, auch für Freundin aus Drittstaat. Ein Mensch also.
Die Frage war:
ZitatEine Freundin aus Südamerika möchte in Deutschland ein kleines Massagestudio mit 2 oder 3 Angestellten eröffnen. Geht das? :
Kann sich denn eine Nicht-EU-Ausländerin, die mit einem Deutschen verheiratet ist und dadurch eine Aufenthaltserlaubnis hat, selbständig machen ?
Oder benötigt sie dafür noch eine Genehmigung der ABH ?
Falls ja, was sind die Voraussetzungen ?
Deutschverheiratete Ausländer unterliegen keinen Beschränkungen, ihnen ist auch eine selbstständige Tätigkeit gestattet. Einer gesonderten Arbeitserlaubnis bedarf es dazu nicht, das ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel § 28.
Ich denke, hier geht einiges durcheinander. Man kann auch aus dem Nicht EU-Land heraus in Deutschland eine Firma gründen. DIe bürokratischen Hürden sind halt etwas höher. Aber, und darauf bezog sich wohl die Frage, eine solche Firmengründung verschafft keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland.
wirdwerden
JA. Die AE, die sie von der ABH nach der Eheschließung erhält, berechtigt sie zur Erwerbstätigkeit.ZitatKann sich denn eine Nicht-EU-Ausländerin, die mit einem Deutschen verheiratet ist und dadurch eine Aufenthaltserlaubnis hat, selbständig machen ? :
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