Wiederkehr-Wiedereinreise in die BRD

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederkehr-Wiedereinreise in die BRD

Ich habe mal eine frage.....

Bin 1978 in deutschland geboren.

2002 bin ich in die Türkei eingereist,seit dem leben ich hier.

Besteht die möglichkeit wieder in BRD ein Aufenthaltstitel zu bekommen.

Meine Eltern leben noch in BRD.

(Keine abschiebung-abweisung)

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-- Editiert am 16.09.2009 15:51

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11 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

Sie können für die im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecke einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis gehabt haben, würde die nach § 51(2) weitergelten, wofür aber der Lebensunterhalt gesichert sein müßte.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Niederlassungserlaubnis?

Können Sie mir es besse schildern

Danke.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

ah, natürlich, Sie kennen ja das Aufenthaltsgesetz noch nicht. Also, seit 2005 haben wir das Aufenthaltsgesetz, statt des Ausländergesetzes. Das, was früher unbefristete Aufenthaltserlaubnis hieß, heißt jetzt Niederlassungserlaubnis. Hatten Sie also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das hatte ich nie bekommen von denn...

Musste jedes jahr zur ausländerbehörde......

Hab ich auch noch nie verstanden von denen.



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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

tja, das ist schlecht. Wenn Sie keinen speziellen Grund (wie etwa ein Studium) vorbringen können, wird es dann wohl nichts einer Aufenthaltserlaubnis. Ein Visum zum Besuch der Eltern wird aber möglich sein.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 16.09.2009 17:28

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#7
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhhh schade.....

Aber habe einen anwalt eingeschaltet...

Er meinte es würde gehen...

Weil meine Mutter lebt in Deutschland und ist diabetikerin.(Meine eltern sind geschieden)

Und sie hat keinen mehr da sie will auch nicht zürück...

Oder muss ich heiraten????

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

ich kenne ja nun den Anwalt nicht - aber wenn er sagt, nein, das geht nicht, kriegt er ja kein Mandat. Und daß Ihre Mutter Diabetikerin ist, heißt ja nun noch nichts. Wenn sie pflegebedürftig wäre, das wäre ein Argument...Und was das Heiraten anbelangt - Sie wissen, schon daß Scheinehen strafbar sind? Generell würde die Ehe mit einer Deutschen oder auch mit einer Türkin mit Aufenthaltserlaubnis für D Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis verschaffen - aber die Ehe muß halt "echt" sein.

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die Rücksprache mit der AbH Mettmann hat ergeben, daß Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vom 24.07.1998 aufgrund der begangenen Straftaten nicht beschieden/entscheiden wurde. Wie Sie selber wissen, haben Sie mit diesen Umstand bis 2002 leben müssen. Vor allem Ihre Vorstrafen haben zur Verzögerung der Entscheidung beigetragen. Am 20.03.2002 haben Sie in der Vorsprache bei der Ausländerbehörde Ihre Ausreise angekündigt. Über den Antrag vom 24.07.1998 wurde nie entschieden. Die Rechtsfrage die sich stellen könnte ist, ob wir dieses Verfahren wiederaufgreifen wollen. Nach Auffassung des Unterzeichners würde Ihnen dieses Verfahren im Endergebnis nicht weiterhelfen, da die Ausländerbehörde sich dann auf den § 51 Abs. 1 Nr. 6/7 stützen würde. Danach ist Ihre Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes erloschen, weil Sie länger als 6 Monate das Bundesgebiet verlassen haben.

Aus der Akte ergibt sich keine Sperre in Bezug auf eine Einreise nach Deutschland für Sie. In Ihre jetzigen Situation könnten Sie einen Touristenvisum beantragen. Natürlich bezahlen Sie mich nicht, damit ich Ihnen diese Auskunft erteile. Da Sie aber keine Ehefrau oder ein deutsches Kind haben, ist Ihre Sache schwieriger als andere Vergleichsfälle. Deswegen auch schwieriger, weil aus Ihre Akte viele Vorstrafen erkennbar sind und Sie sich von der Ausländerbehörde damals haben verschaukeln lassen. Die Entscheidung in der Ausländersache hätte viel früher erfolgen können. Aus der Akte ergibt sich auch, daß Sie regelmäßig den Nachweis der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts erbracht haben. Daher hätte man damals entscheiden können. Nach meine Auffassung ist die Sache zu persönlich geworden zwischen Ihnen und den zuständigen Beamten der Ausländerbehörde. Dies wurde dem Unterzeichner auch in den letzten Gespräch mit Mettmann bewußt, da der Beamte Sie bzw. Ihren Bruder als " Früchtchen" bezeichnet hat. Dieses Wort soll zum Ausdruck bringen, daß Sie und Ihr Bruder aufgrund Ihres oder seines Fehlverhaltens nicht beliebt waren bzw. sind!

Also:

Um ein Visum in der Form eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, damit Sie in Deutschland wieder leben können, gibt es für Sie, in Ihre Situation, zwei Möglichkeiten die im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz stehen.

1:
Der Unterzeichner kann verstehen, daß Sie Ihre langjährige - in Deutschland lebende Freundin - nicht deswegen heiraten wollen, um ein sofortiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Aber Sie sind mit Ihre Freundin mehrere Jahre zusammen und Sie beide wollen doch heiraten. Aber dieses Thema müssen Sie mit Ihre Freudin besprechen.

2:
Darüber hinaus können wir versuchen Ihr Recht auf Widerkehr nach § 35/36 AufenthG zur Vermeidung einer besonderen Härte durchzusetzen, wobei wirklich gute Gründe bzw, besondere Umstände vorliegen müssen. Hierüber müssen wir telefonieren. Ein Ansatz wäre, daß die Ausländerbehörde Sie mit der Verfahrensverzögerung gegen Ihr Recht auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verstoßen hat.

Egal für welchen Weg wir uns entscheden, müssen die entsprechenden Anträge bei der Botschaft in der Türkei gestellt werden. Die Botschaft schickt den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde und wir kümmern uns um den Rest.



Kann mir jemand helfen was mein anwallt damit meint

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#11
 Von 
Barisyuecel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort alpfrau....

Ich habe mit meinem anwalt geschprochen,und er meinte zur mir das es die möglichkeit geben würde.

Weil ich von 1998 bis 2002 bewiesen habe das ich einen unbefristeten arbeitsvertrag habe und in deutschland geboren bin un die ausbildung auch gemacht habe.

Er sagte zur mir da würde eine möglichkeit geben mich wieder einzureisen..

Gibt es so eine möglichkeit.Oder mhhhh das ist die frage.


Bis jetzt habe ich auch nur ein teil seiner aufgaben bezahlt...
Und denn rest sollte er ja bekommen wenn er mir mein auffenhalt wieder hollt..

Und damit war er einverstanden..
Und er war überzeugt das er mich rüber bringen würde..
Bis jetzt habe ich positive nachrichten von meinem anwallt gekriegt.
Ich hoffe das er es hin bekommt.
Weil ich jemanden liebe in Deutschland aber für heiraten würde es nicht reichen weil sie noch studiert meine freundin.Und besitzt den türkischen ausweiss mit niederlassung.

Ich weiss nicht oder kann es irgend wie nicht verstehen,das alles.
Hoffe das es klappt..
Oder ist die aussage von dem Anwallt nicht glaub würdig.

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