Hi, hab mal ne frage wegen einem freund von mir. Er ist türkischer staatsangehöriger, ist aber vor über 30 jahren in Berlin geboren. Als er 2-3 jahre alt war, ist er mit den Eltern in die Türkei gezogen, aber mit ca. 8-9 jahren wieder nach Berlin gezogen. Er ist seit ca. 3 jahren mit einer Türkin verheiratet, die den deutschen Personalausweis hat, und hat ein gemeinsames Baby mit ihr. Er hat hier seine Schule beendet, eine Ausbildung gemacht, gearbeitet und und und. Bloss das Problem ist, das er von der Ausländerbehörde immer nur einen befristeten Aufenthalt von 3 Jahren erhält. Zur Zeit ist er leider Arbeitslos, aber er findet immer schnell wieder eine Stelle.
Wieso gibt man ihm keinen unbefristeten Aufenthalt?
Weiss einer einen Rat, oder sollte er sich doch einen Anwalt nehmen?
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"Gesegnet der, der mir geholfen hat!"
Wieso nur befristeter Aufenthalt?
Notfall?
Notfall?
Um einen unbefristeten Aufenthalt, d.h. eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Nachzulesen im Aufenthaltsgesetz § 9.
Dazu muß u.a. sein Lebensunterhalt gesichert, keine Vorstrafen, ausreichende Deutschkenntnisse und einige andere Bedingungen mehr erfüllt werden.
Solange er diesen Grundvoraussetzungen nicht entspricht, bekommt er auch keine Niederlassungserlaubnis.
Da kann ihm ein Anwalt auch nicht weiterhelfen, weil die Gesetze eben so sind, wie sie sind.
Ein Anwalt wäre hinausgeschmissenes Geld.
Er sollte sich stattdessen bemühen, den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen und die geforderten Bedingungen erfüllen.
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-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 15:23:32
-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 15:25:17
Hallo Klopf,
für mich hört sich das so an, dass der türkische Staatsbürger immer wieder im Formular Aufenthaltsvisa ankreuzt, denn nur dort gibt es ein Feld mit Zeiten von bis.
Wenn er einfach mal Niederlassungserlaubnis ausfüllt und dann die Fragen des Sachbearbeiters inkl. der dazugehörigen Dokumente vorlegt und beantwortet, gibt es auch eine unbefristete Aufenthaltsbescheinigung, die sich Niederlassungserlaubnis nennt. Einfach mal etwas anderes auf dem Formular ankreuzen, dann klappt es auch mit dem unbefristeten Aufenthalt.
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>> für mich hört sich das so an, dass der türkische Staatsbürger immer wieder im Formular Aufenthaltsvisa ankreuzt, denn nur dort gibt es ein Feld mit Zeiten von bis. <<
@ Muskaan
Ein Aufenthaltsvisum gibt es nicht. Höchstens eine Aufenthaltserlaubnis.
Ein Visum stellen die Auslandsvertretungen (Konsulate) für kurzfristige Touristen-, Besuchs- oder Geschäftsreisen aus.
Übrigens:
Visum = Singular
Visa = Plural
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Soviel mir bekannt ist,gibt es nach dem neuesten Ausländergesetz den Status "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" gar nicht mehr.Oder irre ich mich da?
Soviel mir bekannt ist,gibt es nach dem neuesten Ausländergesetz den Status "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" gar nicht mehr.Oder irre ich mich da?
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt seit 2005
*Niederlassungserlaubnis*.
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Der Niederlassungserlaubnis dürfte im Moment die Arbeitslosigkeit entgegenstehen. Also diese beantragen, wenn er eine längerfristige Arbeit mit ausreichendem Einkommen hat. Dann wird es vermutlich klappen.
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