Hallo zusammen,
ich habe die folgende Sachlage und wüsste gerne wie sich das verhält
Meine Freundin ist Ausänderin (Thailand) mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland,verwitwet seit 2000 und erhält die große Witwenrente von etwa 230€ (nicht viel, aber immerhin). Nun planen wir den eventuellen Fortzug aus Deutschland nach Thailand.
Ich weiss, wenn sie länger als ein halbes Jahr von Deutschland fort wäre, verliert sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (UA), was eine regelmäßige Rückkehr nach Deutschland nötig machen würde. Wenn sie jedoch auf die UA verzichten könnte, was würde mit der Witwnrente passieren, würde diese verfallen oder würde sie diese weiterhin bekommen?
-----------------
" "
Witwenrente als Ausländerin
16. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2005 | 13:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Witwenrente als Ausländerin
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. November 2005 | 09:34
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Ich würde direkt beim Rentenzahler fragen. In einige Länder wird die Rente überwiesen in andere nicht.
#2
Antwort vom 17. November 2005 | 18:56
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
M.E. steht ihr die Rente zu, egal wo sie lebt. Aber eine Anfrage beim Rententräger kostet ja nichts.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. November 2005 | 20:42
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
doch! 55 Cent Porto!
#4
Antwort vom 21. November 2005 | 11:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Hinweise, werde mich beim Rententräger erkundigen :-)
ginjock
Und jetzt?
Schon
267.947
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
Ausländerbehörde verlangt Ausreise nach Kosovo um ein Visum zum Familiennachzug zu beantragen?!5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten