Zurück in die Türkei, ohne Abmeldung aus Deutschland

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)
Zurück in die Türkei, ohne Abmeldung aus Deutschland

Hallo,
Ich bin im April zu meinem Bruder gezogen, da er pflegebedürftig ist und unser Vater 1. Mieter war und nun als Rentner wieder in die Türkei zurück gekehrt ist. (seit März 2016) Nun folgen zu viel Probleme auf einander, da der Vater sich hier nicht abgemeldet hat. = Pflegekasse, Krankenkasse, Kindergeld, Ämter und und und.

In Kurzform:
Ich bin nun seit April 2016 1. Mieter / Bruder 2 Mieter in einem 28 Parteien-Wohnhaus und habe alle Möbel und Gegenstände vom Vater übernommen.
Bruder wohnt schon mehr als 15 Jahre in der elterlichen Wohnung. (Mutter 2013 verstorben)

Vom VM war das ja kein Problem und bei den Ämtern unserseits erst einmal auch nicht.

Da der Vater sich nicht abgemeldet hat, kommt nun Post von der Familienkasse, da für mein Bruder offensichtlich Kindergeld gezahlt wurde. (war uns bislang unbekannt gewesen) und die jährliche Abfrage der Fam.-Kasse nun hier mit der Post eintrifft.
Das könnte man auch auf das Pflegegeld übertragen.
Da das Amt f. Soz. nun die Miete (anteilig und nur die Miete + NK/Keine Krankenkassenbeiträge/Pflegebeitr.) für meinen Bruder übernommen hat. Bislang der Vater für die volle Miete aufkam und mein Bruder auch (heut noch) beim Vater mit Krankenversichert ist.

1.) Frage kann ich als Bruder für meinen Bruder nicht das Kindergeld auf mich umschreiben lassen?, da es doch so aussieht, das dieses Geld mein Vater weiter kassiert und er doch jetzt in der Türkei lebt.

Nächstes Problem: Nun kommt auch noch dazu, dass das Amt f. Soz. fordert, dass der Vater sich unter der Anschrift abmeldet, da sonst der Eindruck erweckt wird, dass er sich hier in Deutschland aufhält.

Bei der Ausländerbehörde war ich auch........... erfolglos.
Meine Informationen sind nun , dass ich über die Post-ID ihn abmelden soll. ???? Noch nie davon gehört.

Aber das Problem ergibt sich dann mit der Krankenkasse, da mein Bruder dann auch nicht mehr Krankenversichert ist, also muss das Amt f. Soz. erst die Krankenkassenbeitr. über nehmen. Ich kann es nicht riskieren, dass er ohne Krankenkasse da steht.
kann mir da jemand helfen, da ich meinen Vater nicht selbst abmelden kann und die Unterlagen in die Türkei zu senden, bringt nicht, mein Vater dies nicht unterschreiben wird. (Dann gehen ihm die gesicherten ..... verloren)

2.) Wie kann ich meinen Vater abmelden, ohne dass ich ihm Schaden zufüge, da er bei einer Abmeldung dann keine Krankenversicherung mehr hat und sich sicher bei den Rentenzahlungen etwas ändert.

Mir wurde mit geteilt, dass er dann nicht mehr so einfach nach D zurück kommen kann.


-- Editier von sofiechristin am 23.05.2016 08:42

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann nicht alles haben. Die Vorteile aus Deutschland, und die Vorteile aus der Türkei. Hinsichtlich des Kindergeldes kann der Berechtigte dann erfolgreich einen Abzweigungsantrag stellen, wenn der Vater nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bezahlt und der Sohn volljährig ist. Damit wäre das Problem gelöst. Ob der Vater was auch immer hier an Ansprüchen verliert, wenn er in der Türkei lebt, keine Ahnung. Das muss der Vater mit der Krankenkasse klären. Nur, irgendwann wird er von Amts wegen in Deutschland abgemeldet. Da muss er keinen Antrag stellen, das passiert einfach. Aber, Du kannst Dich nicht um alles kümmern. Konzentrier Dich auf den Bruder. Offensichtlich bekommt er ja Geld (Grundsicherung?) vom Amt für Soziales. Kläre mit denen, wie es versicherungstechnisch aussieht. Und - wenn der Bruder das Kindergeld bekommt, reduziert sich die Grundsicherung entsprechend. Das kann Dir aber egal sein.

Und der Vater ist seines eigenen Glückes Schmied.

wirdwerden

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#2
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Aus meiner Sicht hat der Vater Vorteil aus Deutschland und Vorteile aus der Türkei. Deswegen bin ich ja auf ihn so sauer.
Nach einem Änderungsantrag (von Dir sicher der Abzweigungsantrag gemeint) habe ich bei der Fam-Kasse schon gefragt. Der Vater ist ja der Berechtigte in diesem Fall und einen Unterhalt zahlt er nicht. Der Vater müsste seine Berechtigung wohl abgeben, dass wird er aber nicht..... warum wohl??? Die besagten Vorteile aus Deutschland. Leider kann ich das Problem nicht lösen. Aber wenn Du sagst irgendwann wird er von Amtswegen abgemeldet, dann hoffen wir darauf, dass es bald geschehen wird und das Amt f. Soz. dies beschleunigt.

Aber es ist doch nicht richtig Pflegegeld und Kindergeld aus Deutschland zu kassieren und in der Türkei als 72 Jähriger mit dieser Kohle in der Tasche nochmals auf die "Suche" zu gehen und das auf die Kosten seiner Kinder, vor allem des Behinderten Kindes. ( ist auch volljährig seit vielen Jahren )

Die Grundsicherung zahlt aber bislang keine Krankenversicherung, so lange der Vater noch angemeldet ist.
Hier dreht sich die Katze im Kreis.

Aber besten Dank für die Info, ich habe ja nur versucht die staatl. und unterstützenden Gelder an die richtige Stelle zu bringen, an den Menschen der sie auch benötigt. Aber auch das ist in Deutschland nicht so einfach.

Du hast möglicherweise Recht, dass soll dann der Staat selber machen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nochmals, wovon lebt das Kind? Und den Abzweigungsantrag für Kindergeld stellt das Kind.

wirdwerden

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#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Das ist keine Frage des Aufenthaltsrechts, auch wenn ein oder mehrere Ausländer daran beteiligt sind.
Deshalb sollte die Frage besser in dem entsprechenden Forum gestellt werden. Dort wird sie sicher auch kompetent und zielführend beantwortet werden.

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#5
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke,

es ging nun nicht nur um sein pflegebedürftige "Kind" ( welches auch schon 40 Jahre alt ist) , sondern um einen Türken der zurück in die Heimat ist und irgendwie abgemeldet werde muss, sonst wird die Grundsicherung auch noch gestrichen.

Wir konnten den Vater hier nicht abmelden, daher sehe ich das schon als "Aufenthalt" des Vaters.

Damit die Grundsicherung nicht gestrichen wird, muss der Vater von der Wohnadresse weg!!! - sein Aufenthalt !!! der nicht mehr in D. (Die Grundsicherung zu verlieren ist schlimmer als das Kindergeld)

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#6
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals, wovon lebt das Kind? Und den Abzweigungsantrag für Kindergeld stellt das Kind.
wirdwerden


Die Fam.-Kasse hat das anders behauptet und zwar nur die Eltern erhalten dies und wenn der Vater weg geht, muss die Pflege u. Sorgerecht an ein anderes Familienmitglied vom Vater übertragen werden. Sonst steht dem pflegenden Kind kein Geld mehr zu ( auch als Erwachsener, da er keiner Beschäftigung nach gehen kann) Wir wollten das Kindergeld auf das Konto des Kindes eingerichtet haben - laut Fam.Kasse ist das Geld für die Eltern.
Ich bin zwar auch Eurer Meinung, aber Fam.Kasse sagt , dass geht nicht, wenn Vater weg, dann auch Geld weg.

Kind lebt von SGB XII 4. Kap. Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung... ( klar 0815)

-- Editiert von sofiechristin am 23.05.2016 21:43

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Das ist soweit korrekt, Geschwistern steht auch bei Pflegebedürftigkeit kein Kindergeld zu, es sei denn, es bestünde ein Pflegekindverhältnis, was bei einem Alter von 40 Jahren ausgeschlossen ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das ist soweit korrekt, Geschwistern steht auch bei Pflegebedürftigkeit kein Kindergeld zu, es sei denn, es bestünde ein Pflegekindverhältnis, was bei einem Alter von 40 Jahren ausgeschlossen ist.


Besten Dank.

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