Zuwanderungsgesetz 2005 - Pro & Contra

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
Zuwanderungsgesetz 2005 - Pro & Contra

Ich muss zunächst sagen, dass ich das Gesetz noch nicht komplett gelesen habe.
Pro: Durch das Zuwanderungsgesetz erhalten ausl.Studenten nach Absolvierung ihres Studiums die Möglichkeit weiter in Deutschland zu leben, wenn sie im Anschluss an ihr Studium einen Beruf ausüben, mit dem sie ihren Lebensunterhalt sichern können.
Contra: Neue Voraussetzung für die Einbürgerung: muss 5 Jahre in die Rentekasse eingezahlt haben (negativ insbesondere für junge Ausländer, die sich in ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden).

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
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Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#2
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe gerade das Zuwanderungsgesetz noch einmal überflogen und doch keine solche Bestimmung (5 Jahre in die Rentenkasse einzahlen) entdecken können. Ich hatte die Infos von einem mir bekannten Anwalt. Deshalb wird dieser Gedanke vermutlich einmal in den untterschiedlichen Drucksachen enthalten gewesen sein, aber er wurde scheinbar doch nicht übernommen. Das wäre ja sehr erfreulich (bin mir jedoch noch nicht 100%ig sicher).
Die andere Bestimmung (Studenten -Aufenthaltserlaubnis) findet sich hingegen in § 16 Abs. 4

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#3
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Leider trifft es doch zu mit den 5 Jahren arbeiten; siehe § 9: Niederlassungserlaubnis
(befindet sich auf Seite 9 des Zuwanderungsgesetzes (pdf.Dokument).

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#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
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#6
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
§ 9 betrifft die Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis stellt die den Aufenthaltstitel da, der derzeit als unbefristete Aufenthaltserlaubnis bezeichnet wird. Somit stellt sich zukünftig die Niederlassungserlaubnis als grds. "Vorstufe" zur Erlangung der dt. Staatsbürgerschaft dar und die Niederlassungfreiheit erhält man eben erst, wenn man 60 Monate berufstätig war.

Wenn Du seit drei Jahren berufstätig bist und auch in Zukunft voraussichtlich keine Sozialhilfe beziehen solltest, dann würde ich einfach in diesem Jahr die Einbürgerung beantragen. Alle Anträge, die schließlich bis zum 31.12.04 eingehen´, müssen unter Anwendung des alten Rechts entschieden werden.

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#7
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#8
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn Du noch nicht seit 8 Jahren in Deutschland lebst, dann wird es schwierig eine Einbürgerung zu erhalten; ausgeschlossen ist es jedoch nicht, müssten aber dafür andere Voraussetzungen vorliegen und von Dir dargelegt werden wie z.B. eine besonders starke Einbindung in die dt.Gesellschaft, ziemlich gute Deutschkenntnisse etc.. Such deshalb am besten einen Anwalt auf, der auf dem Gebiet des Ausländerrechts tätig ist.
Ich weiß, dass das Leben für Ausländer in Deutschland ziemlich stark reglementiert wird, da Du jedoch jetzt immerhin schon drei Jahre arbeitest, wäre es für Dich ja nur noch zwei Jahre und dann könntest Du auch nach dm neuen Gesetz die Einbürgerung beantragen.
Verzweifel nicht und bespreche am besten mit einem Anwalt Deine Chance für eine Einbürgerung nach dem alten Recht.

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#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Es verwundert mich immer wieder, mit welcher
Selbstverständlichkeit Ausländer hier in D Rechte einfordern, die sie in ihren Ländern
niemanden gewähren würden.

Ich bin der Meinung, daß Ausländer hier die
gleichen Rechte haben sollten, wie ein Deutscher in ihren Herkunftsland.

-----------------
"19361103"

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#10
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Lieber Kugelfisch...
Zunächst einmal... ich bin Ausländerin und hier in D seit 25 Jahren verheiratet, ich wäre aber auch bereit in meiner Heimat zu leben, wenn man dort auch meinen deutschen Ehemann auch leben lassen würde. Dem ist aber nicht so, zwar kann er bis zu drei Monaten dort sein und Geld ausgeben, aber dann bitte wieder raus.
Ich weiß nicht wie viele Ausländer hier in D die öffentlichen Kassen belasten und Bafög, Sozialhilfe, Miet- und Kindergeld kassieren in welchen anderen Land der Welt gewährt man Deutschen die gleichen Vergünstigungen ??

-----------------
"19361103"

-- Editiert von Saxonicus am 23.10.2004 19:34:17

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#12
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

An Kugelfisch....
Warum sollte ich "Deutsch" werden ? ? ?

Mir tut hier als Ausländerin niemand etwas zu leide, meine Hautfarbe würde sich durch den deutschen Pass auch nicht ändern (siehe meinen Eintrag unter "Warum Einbürgerung") und ich will nicht zu den "Passdeutschen" gehören die nur wegen irgendwelchen Vorteilen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und ansonsten Deutschland verachten und hassen und nur den deutschen Staat ausnutzen. Dazu bin ich mir zu schade.
Ich lebe gerne in D und es geht mir gut, aber ich werde mich nicht verkaufen und könnte ebenso in meiner Heimat leben.
Warum seid ihr alle nur so gierig auf das deutsche Papier, habt ihr kein Selbstbewußtsein oder ist euer Heimatland so beschissen ?



-----------------
"19361103"

-- Editiert von Saxonicus am 23.10.2004 20:01:38

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#14
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#15
 Von 
Globetrotter1
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Saxonicus,
bitte verschonen Sie das Board mit ihren Beiträgen. Es handelt sich hier um ein Board, indem zwar keine Rechtsberatung erfolgen kann/darf, aber rechtlichen Fragen behandelt werden sollen. Es geht hier nicht um polemische Diskussionen.

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#16
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Aida_Al
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man ab 2005 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungsfreiheit) nur bekommen kann, wenn man 60 Monate gearbeitet hat?????
Was macht man wenn man die ganze Zeit studiert und gearbeitet hat?
Studenten zahlen ja nichts in die Rentenkasse.

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