Zweiter Master-Abschluss für Ausländer

24. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
niy-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweiter Master-Abschluss für Ausländer

Hallo!
Danke, dass Sie meine Frage gelesen haben. Ich bin ein ausländischer Student, der bereits einen Bachelor-Abschluss in meinem Heimatland erworben hat und 2020 nach Deutschland kommt. Meine derzeitige Situation ist

An der Universität A. habe ich meine Abschlussarbeit eingereicht und warte nun auf mein Diplom. Das Zertifikat wird voraussichtlich im nächsten Semester ausgestellt.

Ich habe mich für einen anderen Masterstudiengang (in einem anderen Fachbereich) an der Universität B beworben und werde im WS22/23 eingeschrieben sein.

Muss ich in diesem Fall einen neuen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen? Ich habe den Zweck meiner Inhaftierung nicht geändert, nur die Universität und die Spezialisierung. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von niy-12):
Muss ich in diesem Fall einen neuen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen?
Der aktuelle AT/Aufenthaltserlaubnis für den 1. Master ist nach § 16b AufenthG und befristet bis wann?
Zitat (von niy-12):
an der Universität B beworben und werde im WS22/23 eingeschrieben sein.

Du kannst einen Antrag auf Verlängerung des AT stellen.

Wenn du nach B-Stadt umziehst, wird eine andere ABH für dich zuständig.
Dann musst du dich dort in B-Stadt wohnhaft melden und bei der ABH diesen Antrag stellen.

Zitat (von niy-12):
Ich habe den Zweck meiner Inhaftierung nicht geändert,
:grins: Wie bitte? Meinst du Wohnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
niy-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, Anami. Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Zitat (von Anami):
Der aktuelle AT/Aufenthaltserlaubnis für den 1. Master ist nach § 16b AufenthG und befristet bis wann?

Mein AT ist bis März 2024 gültig. Und mein zweites Masterstudium endet voraussichtlich im September 2024.
Zitat (von Anami):
Zitat (von niy-12):
Ich habe den Zweck meiner Inhaftierung nicht geändert,
Wie bitte? Meinst du Wohnung?

Sorry for my broken German. Here I meant my Visa type is staying the same. I heard people say that you must go back to your home country to apply for a new Visa if your status changes (From a working visa to a student visa). Do I still have to go back in this case? or do I only need to inform ABH of city B, till my AT expires? (then I apply for an extension for several more months?)
Thanks again for your help!
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von niy-12):
I heard people say that you must go back to your home country to apply for a new Visa if your status changes
No, I mean, thats wrong, your status will be *student*.

Zitat (von niy-12):
Do I still have to go back in this case?
No, isn´t necessary.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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