Abschiebung Bayern in den Kosovo direkt aus einer 8-jährigen Haftstrafe heraus?

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ahmetaj70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebung Bayern in den Kosovo direkt aus einer 8-jährigen Haftstrafe heraus?

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung was Abschiebungen betrifft. In Bayern!

Es geht um eine Abschiebung ins Kosovo direkt aus einer 8jährigen Haftstrafe heraus obwohl hier in Deutschland eine Familie mit 2 Kindern besteht.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Abschiebung erfolgt vermutlich nach § 456a StPO . Sie würde ohnehin spätestens nach Endstrafe erfolgen, da nach 3 Jahren Freiheitsstrefe ohnehin auzuweisen ist. Das gilt nicht nur in Bayern. Wer acht Jahre kassiert hat war eben nicht nicht nur ein Schwarzfahrer!
Die Abschiebung erfolgt in der Regel zwischen Halbstrafenzeitpunkt und 2/3, kann aber auch später sein. Sollte der Entlassungszeitpunkt überschritten sein wird die ABH einen Abschiebungshaftbefehl beantragen und auch bekommen.
Mit der Abschiebung vor Strafende wird der Inhaftierte darüber belehrt dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen wird sollte er in die BRD einreisen oder in der BRD angetroffen werden. Mit anderen Worten wird er hier irgendwo erwischt klicken die Handschellen und die Restverbüßung ist angesagt. auch eventuelle Familienzusammenführung interessiert die zuständige StA überhaupt nicht. Letztlich befindet sich der Gefangene ohne irgendwelche Beschlüsse der zuständigen StVK in Freieheit, wenn auch nicht in der BRD.
Bei einer derartigen Freiheitsstrafe nutzen ihm auc seine familiären Verhältnisse nichts. Niemend hindert seine Familie daran in den Kosovo, oder wohin auch immer, auzureisen PUNKT !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ahmetaj70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Gesetzlage so ist, ist bekannt. Aber eine Anwältin sieht eine kleine Chance da es irgend ein Urteil beim Verfassungsgericht geben würde.
Möchte diese nur Geld verdienen?

Und das man beim Schwarzfahren keine 8 Jahre bekommt ist auch klar. Aber hat nicht jeder eine 2. Chance verdient?!

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
ahmetaj70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt hier durchfüttern??

Ich glaube jeder macht mal Fehler. Der eine mehr der andere weniger.
Ist man deswegen gleich ein schlechter Mensch?
Wir reden ja auch nicht über einen Kinderschänder.
Die sollten weg. Aber die kommen nach kurzer Zeit wieder raus und dürfen sogar in einem Kindergarten arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest123-2135
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.03.2012 19:41:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Deutschland ist in diesem Falle dein Gastland, also verhalte dich auch wie ein Gast. Aber dafür ist es ja nun zu spät. Ich habe beruflich viel mit Strafanzeigen, Gerichtsurteilen und so weiter zu tun. Acht Jahre Freiheitsstrafe habe ich in zehn Jahren Arbeitsalltag noch nicht erlebt. Vielleicht möchtest du uns ja mitteilen was du verbockt hast?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

nein, möchte er bestimmt nicht. Dann hätten ja alle noch mehr Grund ihn ausweisen zu wollen.

Vielleicht sollte der TE mal daran denken, dass seine Fam. vielleicht froh ist, dass er net wiederkommt.

Im Ernst ich bin froh, das solche Typen dann auch ausgewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

also ein einfacher "Fehler" liegt bei einer 8-jährigen Haftstrafe sicherlich nicht vor. Jedenfalls gibt es hier in Deutschland genug Leute, die solche "Fehler" noch nicht begangen haben. Aber sei´s drum...

Ich gehe davon aus, dass die Anwältin da sicherlich was versuchen kann und wird, aber ehrlich gesagt ist es m. E. reine Geldmacherei. Er wird um die Abschiebung nicht drumherum kommen, da es sich um eine Regelausweisung handelt. Die einzige Möglichkeit ist, dass er nach seiner Abschiebung die Befristung einer Einreisesperre beantragt. Aber ob er diese Einreisesperre befristet bekommt und auf welche Zeit (da sind einige Jahre möglich....) das steht in den Sternen...

Gruß
Susanne

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12305.03.2012 19:41:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum finde ich, wenn ich "acht Jahre Freiheitsstrafe" google, bloß Ausdrücke wie Totschlag, Mord, Entführung, Menschenhandel und so weiter? Ist doch alles harmlos und spricht doch eindeutig für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland...

;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen