als Ausländer eine Firma in Deutschland gründen

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gleich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
als Ausländer eine Firma in Deutschland gründen

Kurze Frage: Ist es für einen Polen möglich, sich in Deutschland selbständig zu machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Wenn Sie in Deutschland eine Firma gründen wollen, dann müssen Sie u. a. Arbeitsplätze für Deutsche schaffen. Ich glaube nicht, dass Sie das meinen.

Sie können jedoch mit Ihrer polnischen Firma und Ihren polnischen Angestellten als Dienstleister in Deutschland vorübergehend tätig werden.

Dazu benötigen Sie für Ihre Mitarbeiter, wenn Sie in begrenzten Sektoren tätig werden wollen, Arbeitserlaubnisse.

Sinngemäß ist es auch in begrenzten Sektoren ohne Erlaubnis nicht möglich, sich selbständig zu machen.

Ohnehin müssen Sie zur Ausländerbehörde, um eine EG-Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. In diesem Zuge wird auch die Frage Ihrer Selbständigkeit oder Arbeitserlaubnis geprüft.

http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/EU-Osterweiterung,_Merkblatt_des_MI.pdf

C. Arbeitsrecht

1. Übergangsregelungen für Arbeitnehmer und Dienstleister

Für Staatsangehörige von Malta und Zypern tritt nach den Beitrittsverträgen ab dem 01. Mai 2004 ohne Übergangsfristen das EU-Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Damit ist den Staatsangehörigen beider Staaten der Zugang zur Beschäftigung nach § 284 Abs. 1 SGB III ohne Arbeitsgenehmigung zu gewähren. Diesem Erfordernis wird durch Artikel 3 (Änderung des § 9 ASAV) des Gesetzes über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung Rechnung getragen.

Die Staatsangehörigen der anderen Beitrittsstaaten benötigen nach § 284 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in der Fassung der Änderung des SGB III durch Art. 1 des o. a. Gesetzes für eine Beschäftigung in Deutschland auch weiterhin eine Arbeitserlaubnis, soweit die Beschäftigung nicht arbeitsgenehmigungsfrei ist.

Arbeitsgenehmigungen können Ausländern mit Wohnsitz im Ausland nur im Rahmen der ASAV erteilt werden (§ 285 Abs. 3 SGB III ).

Aus diesem Grunde findet die ASAV auch Anwendung auf die im Rahmen grenzüberschreitender EU-Dienstleistungserbringung entsandten Arbeitnehmer in den Bereichen, in denen Deutschland für eine Übergangszeit nationale Regelungen anwenden kann (Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige, Gebäudereinigung, Inventar- und Verkehrsmittel sowie Innendekoration).

In den begrenzten Sektoren können Firmen aus den Beitrittsstaaten ihre ausländischen Mitarbeiter in Deutschland nur im Rahmen der ASAV und bilateraler Vereinbarungen einsetzen. Dies sind insbesondere die Abkommen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern.

In allen anderen Sektoren – wie etwa bei der Tätigkeit von IT-Spezialisten oder bei beratenden Dienstleistungen (Consulting) ist die Dienstleistungserbringung nicht beschränkt.

Werden Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig, für die die Übergangsregelung nicht gilt, können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend entsandt werden.

(....)

-----------------
"Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt und gebe die Quellen meiner Aussagen zur Überprüfung an."

-- Editiert von gere am 13.07.2004 14:21:04

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#2
 Von 
Gleich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort. Angeblich haben hier 2 Polen ein Gewerbe angemeldet u. sagen, daß sie anhand der Rehnungen Steuern an das FA in Deutshland abführen. Daß eine poln. Firma in Deutschland tätig sein darf, wenn sie einen Deutschen als Arbeitnehmer beschäftigt , weiß ich.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Das ist ja in den Fällen außerhalb begrenzter Sektoren auch ohne weiteres möglich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans Huckebein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Im o.g. Merkblatt steht aber auch folgendes:

Folgende Personengruppen aus den Beitrittsstaaten genießen nach dem 01.05.2004
volle Freizügigkeit und unterliegen nicht mehr dem nationalen oder bilateralen Arbeitsgenehmigungsrecht:
- Staatsangehörige von Malta und Zypern
- Niedergelassene selbständige Erwerbstätige
- Selbständige Dienstleistungserbringer aller Sektoren

Für mich sieht es so aus, dass ein einzelner selbsständiger Dienstleistungserbringer aller Sektoren regelmäßig dann ohne Erlaubnis tätig werden kann, wenn er keine Arbeitnehmer einsetzt.

Die Tätigkeit ist beim Gewerbeamt anzeigepflichtig.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gleich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Inzwischen hat sich Folgendes ergeben:
Es ist für bestimmte Berufszweige (bei der Handwerkskammer zu erfragen) möglich als EU-Angehöriger eine Firma in Deutschland zu gründen. Man bekommt eine Aufenthaltserlaubnis v. d. Ausländerbehörde (f. zunächst 5 J.), muß zum Gewerbeamt und sich b. d. Handwerkskammer eintragen lassen. Einen Angestellten braucht man nicht; man ist dann Einzelkaufmann. Das haben wir gerade so durchgezogen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
caglar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

I need to write this in English since my German is not sufficient to detail the question - sorry about that: I'm a green card hire, therefore i have Aufenthaltserlaubnis and Arbeitserlaubnis, and having stayed in Germany for just more than 4 years, i can change my Arbeitserlaubnis to the version that I can work in any branch.. I'm from Turkey, i.e. I'm not from an EU country. Someone has recently told that i can found a company in Germany without limitations like employing German people, but I cannot be sure. I would appreciate if you could inform me about this (and I do hope this is not already answered above, since my German is really not sufficient to understand them completely).

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#7
 Von 
HSnoopy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe eine Frage. Wer hat mitlerweile Erfahrungen wenn polnische Leute hier eine Firma gründen möchten. Speziell ist hier an eine Tätigkeit im Gartenbau gedacht.
Eine Firma gründen ist sicher nicht so schwer, aber wie müssen die Leute sich versichern usw.

Wäre toll mir mir jemand von seinen Erfahrungen berichten könnte - wie das alles funktioniert. Gehört habe ich es - das es möglich ist.

Vielen Dank.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Brody
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Du solltest eine Gewerbehaftplichtversicherung abschliessen.

Die Kosten sind je Anbieter unterschiedlich und umfassen verschiedene Abdeckungen. Also genau informieren bei verschiedenen Versicherungen.

Bei der Beruftsgenossenschaft wirst Du Dich auch noch versichern müssen, die BG meldet sich bei Dir automatisch.



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"Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Fakten"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mark Peterson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

SPAM GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 05.02.2018 12:13

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Hier geht es um aufenthaltsrechtlich Angelegenheiten, für ihre Werbung sollten Sie sich eine andere Plattform suchen.

1x Hilfreiche Antwort

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