als Italiener einbürgern lassen

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Suu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
als Italiener einbürgern lassen

Hallo,

hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Freund ist Italiener und in Deutschland geboren. Mit 14 Jahren ist er mit seinen Eltern zurück nach Italien gegangen und hat dort die Schule beendet.
Vor einem Jahr ist er zurück nach Deutschland gekommen und möchte jetzt zur Bundeswehr gehen. Dort sagte man ihm, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit brauche...Nun möchte er diese beantragen. Wenn ich mich jetzt richtig erkundigt habe, muss er 8 Jahre in Deutschland gelebt haben. Gibt es in diesem Fall eine andere Regelung, da er ja immerhin in Deutschland geboren ist, die Schule besucht hat usw?

Vielen Dank.



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-- Editiert Suu am 23.07.2012 10:38

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nein. Frühere Aufenthaltszeiten können bis zu maximal 5 Jahren angerechnet werden (§ 12b(2) StAG) - dann sind wir insgesamt erst bei 6 Jahren.

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