Hallo
Ich spreche französisch, aber nicht Deutsch dann ich benutze "Google übersetzen" danke für mich verstehen.
meine Freundin ist getrennt lebend von ihrem Ex-Mann und seine Scheidung wird vor dem Richter äußern der Januar 2009. Sie ist Deutsche und Leben in Deutschland und ich bin tunesischen Leben in Tunesien. Sie schwanger ist und unser Baby geboren in Februar 2009. weil, kann man heiraten dass nach der Scheidung... ich habe gemacht die 'Vaterschaftsanerkennung' , 'Gemeinsame Sorgeerklärung' and 'Erklärung in bezug auf den Namen eines kindes bei der geburt' in Deutsche Botschaft, gutheißen durch die Mutter und ihr Ex-Ehemann (es ist nicht der Vater).
meine Frage :
1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???
Ich habe alles vorzubereiten für die Hochzeit,
2) als Vater eines Kindes, ich muß das "Sprachzertifikat des Goethe-Institutes" für Hochzeit und Familienzusammenführung in Deutschland ?
danke für mir antworten und die Situation respektieren oder Wenn Sie weitere Tipps
als Vater eines Kindes !
19. Dezember 2008
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Frage vom 19. Dezember 2008 | 21:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
als Vater eines Kindes !
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#2
Antwort vom 22. Dezember 2008 | 12:22
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Das Kind wird als ehelich anerkannt werden, da das Kind 260 Tage nach der Scheidung geboren wird. Das bedeutet, der Ex-Mann deiner Freundin wird die Vaterschaft anfechten müssen.
Die Scheidung wird erst nach 4 Wochen rechtsgültig, es sei denn, beide Partner erkennen das Trennungsurteil sofort an. Erst danach kann geheiratet werden. Dafür musst du ein Heiratsvisum beantragen.
Deine Freundin sollte eine Beratungsstelle für Bi-Nationale Ehen aufsuchen, da kann ihr am besten geholfen werden.
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#5
Antwort vom 23. Dezember 2008 | 15:54
Von
Status: Schüler (320 Beiträge, 117x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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