arbeitserlaubnis fuer die auslaendische ehepartnerin

11. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
arnem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
arbeitserlaubnis fuer die auslaendische ehepartnerin

hallo,
ich bin auslaendische studentin (bin mit einem deutschen verheiratet) und arbeite nur ab und zu, so passt es gut zum studium und man braucht als ausl. studi keine arbeitserlaubnis dafuer. jetzt habe ich gerade eine chance, meinem traumjob naeher zu kommen, da muesste ich aber mehr arbeiten als es einem ausl. studenten erlaubt ist.
meine frage:
koennte ich eine arbeitserlaubnis (steuerkarte?) beantragen?
ich glaube eher ja, aber wo und wie? was braucht man dafuer?
ich danke fuer info und tips!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Habe ich gerade dazu beim googeln gefunden:

"Mit Einführung des neuen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zum 1. Januar 2005 wird es keine Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung der Arbeitsverwaltung mehr geben.
Über die Frage, ob ein Ausländer einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf, gibt ab dann ein Aufenthaltstitel (§ 4 Absatz 2 Satz 2 AufenthtG) Auskunft. Die Bundesagentur für Arbeit kann dabei unter gewissen Umständen die Tätigkeit beschränken, soweit nicht bereits gesetzliche Regelungen eingreifen (z. B. §§ 9 Absatz 2 Nr. 2 , 16 Absatz 3 , 25 Absatz 1 Satz 4 , 28 Absatz 5 AufenthG )."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo!
danke fuer deine antwort! es ist mir aber trotzdem nicht klar - was soll ich tun?
muss ich dann mein aufenthaltstitel aendern? ich bin als studentin hier, wir haben geheiratet aber ich lebe immer noch mit dem studium-visum. brauche ich jetzt etwas anderes? und wo macht man das? auslaenderbehoerde?
danke im voraus fuer einen rat!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie können bei der Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die erhalten Sie (normalerweise) ohne Probleme, da Sie mit einem Deutschen verheiratet sind.
Zur Verfahrensbeschleunigung wurde das bisher doppelte Genehmigungsverfahren (Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung) durch ein einziges Zustimmungsverfahren ersetzt.

Das heist, dass die Arbeitsgenehmigung in einem Akt mit der Aufenthaltserlaubnis von der Auslanderbehorde erteilt wird. Der Antrag ist daher nur an die Auslanderbehorde zu richten. Ein zusätzlicher Antrag an die Agentur für Arbeit ist damit nicht notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank fuer diese klare antwort!!
gruesse, pe

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.586 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen