aufenthaltserlaubnis nach scheidung

10. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
pasteldenata
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
aufenthaltserlaubnis nach scheidung

hallo,

ich habe mich nun eine halbe ewigkeit durch den dschungel des aufenthaltsgesetzes gewunden, jedoch kann ich trotzdem nicht ganz einordnen, wie das denn bei folgendem fall nun aussieht. vielleicht kann jemand helfen? wär ganz toll!

eine deutsche heirate einen afrikaner nach dessen abschiebung in afrika im märz 2005. im märz 2006 darf der ehegatte dann nun nach deutschland einreisen. dort macht er auch sofort im anschluss seinen integrationskurs. im märz 2008 geht die ehefrau ins europäische ausland um dort ein auslandstudium zu absolvieren. im september 2009 kommt sie wieder zurück. in der ganzen zeit flog sie 3 x nach deutschland um die ehe aufrecht zu halten. im oktober 2009 trennt sie sich von ihrem ehemann und zieht in eine andere stadt, um dort ihr studium fortzusetzen. im oktober 2009 meldet sie sich beim einwohnermeldeamt als "getrennt lebend" ein und ändert die lohnsteuerkarten.

wie sieht das für den ehemann nun aus, wenn im oktober 2010 das trennungsjahr erfüllt und die scheidung vollzogen werden kann?
welchen aufenthaltstitel bekommt er denn?
welchen hat er momentan überhaupt?
kann dem ehepaar aufgrund des auslandsaufenthaltes eine scheinehe unterstellt werden?
kann ihm die abschiebung vor der eheschließung zur gefahr für die erteilung des aufenthalttitels werden?

ganz vielen lieben herzlichen dank :-) und grü0e

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1 Antwort
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