ausländischer Student wegen Krankheit nicht studiert. in D bleiben und ein neues Studium anfangen

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)
ausländischer Student wegen Krankheit nicht studiert. in D bleiben und ein neues Studium anfangen

Hallo zusammen,

2013 bin ich in Deutschland aus Russland eingereist. Die ersten zwei Jahre habe ich einen Deutschkurs gemacht.

Seit Oktober 2015 bin ich Student an einer Uni (Bachelor).

Damals (2015) war mein Deutsch noch ziemlich schlecht (es fiel mir schwer trotz einem zweijärigen Kurs), deswegen konnte ich nicht richtig studieren, hatte Angst, habe dann weiter Deutsch gelernt.

Ich fühlte mich deprimiert (alleine in einem anderen Land usw), hatte eine Apathie, aber bin nicht zum Arzt gegangen. Dachte es ist normal oder so, meine damalige Freundin hatte gemeint, ich kann vielleicht eine psychische Krankheit haben. nach ungefähr 1,5 Jahren habe ich verstanden, dass dieses Studium wenig Sinn macht, weil ich mit diesem Abschluss (Philologie) keine Zukunft habe.
Das Geld war nicht genug, deswegen habe ich im April 2017 einen Minijob gefunden, arbeite immer noch da ab und zu.

Also ich bin seit mehr als zwei Jahren Student, aber habe nichts gemacht, keine einzige Prüfung. Ich zahle nur den Semesterbeitrag.

Mein Aufenthaltstitel läuft im Januar 2019 ab. Ich will spätestens im Oktober 2018 auf jeden Fall ein neues Studium anfangen. Vielleicht ein Masterstudium (ich habe einen Bachelorabschluss in meiner Heimat).

Aber erstmal endlich zum Arzt gehen und eine Therapie anfangen. Ich weiß gar nicht, ob ich eine schwere psychische Erkrankung habe oder eine leichte Depression, weil ich nie bei einem Arzt in Deutschland war. Viele psychisch kranke Menschen verstehen ja nicht, dass sie krank sind. Jetzt habe ich es endlich realisiert.

wenn alles gut läuft, werde ich vielleicht zum Wintersemester 2018 bereit sein, ein neues Studium anzufangen.

Was soll ich tun, damit ich in Deutschland bleibe? wie wechsele ich meine Uni und den Studiengang und wie bekomme ich eine Verlängerung bei der ABH? Sie würden bestimmt fragen wieso ich erst nach 6 Semestern die Uni wechseln will und was habe ich die ganzen 3 Jahre gemacht...

Ich habe Angst, dass sie mir meine Aufenthaltserlaubnis wegnehmen, da ich deren Zweck nicht erfüllt habe.

Dass ich vermurlich krank bin kann ich ja noch nicht beweisen.

Können sie einen kranken Menschen in seine Heimat abschieben, nur weil er "den Zweck des ATs nicht erfüllt hat"? Ich würde wahrscheinlich einen Immigrationsanwalt brauchen?

Ich bin bei der ABH Berlin.

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Können sie einen kranken Menschen in seine Heimat abschieben, nur weil er "den Zweck des ATs nicht erfüllt hat"?


Sie sind faktisch nicht krank und ja, Sie haben den Aufenthaltszweck nicht erfüllt.

In so fern kann man Sie schon abschieben. Abgesehen davon ist jede Argumentation irgendwie sinnentleert, Sie haben praktisch in 5 Jahren nichts auf die Rolle bekommen und ein Versprechen, daß jetzt natürlich alles gaaanz anders wird, dürfte mit der entsprechenden Skepsis betrachtet werden. Überdies wäre eine mögliche befundete Depression kein Ausweisungshemmnis, Sie sind ja weder transportfähig noch besteht Lebensgefahr. Zudem dürfte "Heimweh" nicht als krankhafter Zustand gelten.

Wenn Sie im Wintersemester noch nicht wieder mit voller Kraft loslegen, würde ich persönlich für die Verlängerung dunkelschwarz sehen.

Es fängt ja schon wieder wischiwaschi an bzw es geht weiter wie gehabt:
Zitat (von vd2706):
wenn alles gut läuft, werde ich vielleicht zum Wintersemester 2018 bereit sein, ein neues Studium anzufangen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wir sind im Augenblick nicht vorm Wintersemester, sondern vorm Sommersemester. Da wird also auch nichts getan. Man will also genau vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wo auch immer was auch immer studientechnisch aufnehmen. Und glaubt ernsthaft, dass das das Ausländeramt überzeugt? Hier ist aus was für Gründen das Klassenziel nicht erreicht. Und - Studienunlust als Krankheit zu klassifizieren, das ist schon dolle. Man hat es ja nicht mal versucht. Das wird nix. Wobei mich wundert, dass der Fragesteller noch nicht zwangsexmatrikuliert ist, weil er ja wohl nichts, gar nichts nachweisen kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von vd2706):

Ich habe Angst, dass sie mir meine Aufenthaltserlaubnis wegnehmen, da ich deren Zweck nicht erfüllt habe.

Diese Befürchtungen sind berechtigt und auch nicht unbegründet.

Zitat:
Dass ich vermurlich krank bin kann ich ja noch nicht beweisen.

Letztendlich würde auch eine nachgewiesene Krankheit eine Stornierung Ihres Aufenthaltstitels rechtfertigen, wenn die Therapie einen längeren Zeitraum beanspruchen könnte und nicht abzusehen ob oder wann das Studium ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Sie sind zum Studieren hierher gekommen, dazu wurde der Aufenthaltstitel erteilt und nicht zu einer langfristigen Krankenbehandlung. Diese kann auch im Heimatland durchgeführt werden.

Zitat:
Können sie einen kranken Menschen in seine Heimat abschieben, nur weil er "den Zweck des ATs nicht erfüllt hat"? Ich würde wahrscheinlich einen Immigrationsanwalt brauchen?

Vom "Abschieben" spricht niemand. Abgeschoben werden im allgemeinen nur Straftäter und Personen, die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.

Jeder Aufenthalt bedarf eines Zweckes, das ist in Ihren Herkunftsland kaum anders. Wenn die Grundlage der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erfüllt wird, muss entweder eine der Aufenthalts zu einem anderen Zweck beantragt und erteilt werden oder es steht die Heimreise an.

Mitunter ist es auch notwendig die neue Aufenthaltserlaubnis nur über ein Visum bei der deutschen Vertretung im Herkunftsland zu erhalten. In diesen Falle muss man ebenfalls ausreisen, um das Visumsverfahren regelkonform zu absolvieren.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 11.01.2018 09:54

2x Hilfreiche Antwort

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