befristeter Aufenthaltstitel

1. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
lavie123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
befristeter Aufenthaltstitel

Hallo!
Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit und habe einen befristeten Aufenthaltstitel bis 2018 hier in Deutschland. Meine Familie lebt ebenso in Deutschland. İch habe mein Abitur absolviert und möchte demnachst im Ausland (Türkei) studieren. Ist dies ohne das meine Aufenthalt hier erlischt möglich? Welche Rechte habe ich?

Danke Vielmals!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Das ist möglich, wenn man mit dem Ausländeramt eine Verlängerung der Wiedereinreisefrist vereinbart hat. § 51 (1) AufenthG :

Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ...


Das wäre möglich, wenn fest eingeplant ist, nur für das Studium in die Türkei zu gehen. Wenn die ABH bestätigt, dass der Aufenthaltstitel nicht erlischt, ist alles unproblematisch.

Ansonsten sollte man überprüfen, ob es die Möglichkeit gäbe, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, die auch bei einer längerfristigen Ausreise nicht erlischt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. § 51 (2) AufenthG :
Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.


Ansonsten gibt es evtl. noch Möglichkeiten nach dem Assoziierungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit der Türkei, wenn man Rechte von einem türkischen Gastarbeiter ableiten kann. Das ist aber ein relativ schwieriges Feld. Hier müsste man sich individuell beraten lassen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lavie123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Eigentlich bin ich hier in Deu geboren und bin mit 15 für 2 Jahre in der Türkei gewesen. Deshalb wurde meine Aufenthalt hier gelöscht und ich durfte eine befristete Aufenthalt bekommen, da meine Familie hier ist etc. Die geltet bis 2018. Ab 2018 hoffe ich auf eine unbefristete Aufenthalt. Wenn ich nun einen Antrag an die Auslanderbehörde stelle, dass ich 4 Jahre in der Türkei studieren möchte, würde das klappen ohne das meine Aufenthalt erlischt? Spielt es eine Rolle in welchem Bundesland man lebt?

Danke!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun einen Antrag an die Auslanderbehörde stelle, dass ich 4 Jahre in der Türkei studieren möchte, würde das klappen ohne das meine Aufenthalt erlischt?

Versuch macht kluch.
Du wirst es als Erster erfahren, ob die Ausländerbehörde da mitspielt und Deinem Ansinnen entspricht. Deshalb solltest Du dort nachfragen.

Zitat:
Spielt es eine Rolle in welchem Bundesland man lebt?

Nein, das Aufenthaltsgesetz hat bundesweit Gültigkeit.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von lavie123):
Ab 2018 hoffe ich auf eine unbefristete Aufenthalt. Wenn ich nun einen Antrag an die Auslanderbehörde stelle, dass ich 4 Jahre in der Türkei studieren möchte, würde das klappen ohne das meine Aufenthalt erlischt?


Nur noch zwei Anmerkungen: Ein unbefristeter Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) 2018 in Deutschland dürfte im Normalfall schwierig werden, wenn du gerade mitten im Studium in der Türkei steckst. Zu den Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis gehört die nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts (also nicht nur die jetzige Absicherung z.B. durch Unterhaltszahlungen der Eltern, sondern ein fester Job, ein absehrbar gut laufende berufliche Selbständigkeit usw.).

Und zur möglichen Fristverlängerung: Man kann bei Ermessensentscheidungen von Behörden natürlich nichts vollkommen ausschließen, aber eine verlängerte Einreisefrist von 4 Jahren für das Studium dürfte es nicht geben. Man kann versuchen mit der ABH abzusprechen, dass man für das jeweilige Semester und den für das Studium notwendigen Aufenthalt darüber hinaus (evtl. Praktika) verlängerte Wiedereinreisefristen erhält, wenn klar ist, dass man weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sieht und nur zu Ausbildungszwecken mehr als die Hälfte des Jahres außerhalb Deutschlands verbringen wird.

Evtl. kann hier auch wichtig sein, was in der Türkei studiert wird. Ist es etwas, womit man eine berufliche Perspektive in Deutschland schaffen kann? Wenn es ein Fach ist, dass man problemlos in Deutschland studieren könnte, könnte auch die Frage aufkommen, weshalb man ein Studium im Ausland wählt, mit dem man evtl. später schlechtere Aussichten hat, in Deutschland eine Arbeit zu finden (Könnte es Schwierigkeiten geben bei der Anerkennung von Studienleistungen? Studiert man komplett in türkischer Sprache, so dass in manchen Fachbereichen Arbeitgeber evtl. Defizite in der Fachsprache vermuten könnten? ...). Lange Rede kurzer Sinn: Die geplante Perspektive auf ein Leben in Deutschland sollte deutlich werden, denn ein Aufenthaltstitel hier wird nur zu diesem Zweck vergeben, nicht um visumsfreies Reisen u.a. zu ermöglichen. Man weiß nie, wie die betreffenden Behördenmitarbeiter es einschätzen. Vielleicht geht es relativ problemlos, du solltest aber vorbereitet sein, erklären zu können, wofür du den Aufenthaltstitel in Deutschland wirklich brauchst.

-- Editiert von Felicite am 04.05.2016 11:29

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