bei Scheidung Abschiebung

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2009 18:59:35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
bei Scheidung Abschiebung

Hallo und guten Abend!

Ich habe folgendes Problem. Ein Freund von mir ist Marokkaner und seit 1 Jahr mit einer Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit verheiratet. Ursprünglich kam er nach Deutschland um zu studieren. Was er auch gemacht hat. Nachdem er manche Prüfungen nicht bestanden hat, wurde er exmatrikuliert. Zu diesem Zeitpunkt führte er schon eine längere Beziehung mit seiner jetztigen Frau. Sie heirateten, aus Liebe. Leider stellte sich schnell raus, dass seine Frau eine sehr eifersüchtige und besitzergreifenden Person ist und er wurde immer unglücklicher in dieser Ehe. Sie trennten sich. Jedoch wurde ihm dann vom Ausländeramt unterstellt, er führe eine Scheinehe und habe eine Freundin. Lt. eines Anwalts, der seine Akte überprüfte, müsste er beim Scheitern der Ehe zurück nach Marokko. Das kann doch nicht sein, oder??? Er hat nun wieder einen Studien- sowie einen Arbeitsplatz und will einfach nur seine Ruhe. Er möchte endlich in Frieden leben können. Allein die Tatsache, dass er sich von ihr scheiden lassen will, müsste doch beweisen, dass er keine Scheinehe führt. Ich verstehe das nicht. Kann mir jemand mit seinen Erfahrungen und seinem Wissen helfen??? Gibt es keinen Ausweg???

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17 Antworten
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#2
 Von 
guest-12324.11.2009 18:59:35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Bei einer Aufenthaltaerlaubnis als Ehepartner erlischt dieser Aufenthaltstitel natürlich, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren besitzt, dann darf er sich selbstverständlich damit in Deutschland aufhalten, so lange er imatrikuliert ist. Bei einer Exmatrikulation würde diese Aufenthaltserlaubnis allerdings erlöschen und er müßte ausreisen.


Ursprünglich hatte er ja eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren. Dann wurde er exmatrikuliert und hat geheiratet. Somit hatte er dann eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner. Nun studiert er wieder und ist noch verheiratet... Was heißt das nun??? Hat er Chancen sich scheiden zu lassen und dann hier bleiben zu können, da er wieder studiert???

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#4
 Von 
guest-12324.11.2009 18:59:35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch mal zum alten Thema...
Also, er hatte jetzt im Oktober sein Visum bis Mitte nächstes Jahr verlängert bekommen. Jedoch wurde ihm gesagt, dass er seine AE aufgrund seiner Frau hat. Mittlerweile studiert er wieder... Wenn er nun seine AE aufgrund seines Studiums beantragen will, wie stehen denn da die Chancen, dass dies von der Ausländerbehörde genehmigt wird???

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Das wird wohl auch auf die Ernsthaftigkeit seines Studiums und dessen Finanzierung ankommen. Falls die dann noch ne Scheinehe ermitteln wars das schnell mit dem Aufenthalt in Deutschland.

Den beschissen werden wollen die Deutschen sicher nicht

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
guest-12324.11.2009 18:59:35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Ernst ist es ihm auf jeden Fall und arbeiten geht er auch... Von unserem Staat hat er noch nie Geld gebraucht... Das unser Staat nicht "beschissen" werden will, ist mir klar und auch richtig so, aber er hat schon immer für sein Geld gearbeitet und an dem Studium liegt sein Herz. Wenn dieses Studium nicht wäre, hätte er schon längst den Rückzug nach Marokko vorgezogen, als noch weiter sein Leben mit dieser Frau zu verbringen.

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
und an dem Studium liegt sein Herz.

Deswegen wurde er wohl exmatrikuliert ? Ist es das selbe Studium oder bereits das zweite ?

quote:
Nachdem er manche Prüfungen nicht bestanden hat

Dann ist man aber raus aus der Nummer. Das Herz allein reicht nicht zu studeren - den Verstand brauch man auch

Ist wohl nicht so sehr das Studium als das Leben in Deutschland was er so liebt ?

quote:

dass er sich von ihr scheiden lassen will, müsste doch beweisen, dass er keine Scheinehe führt.

Nö, das macht man auch in der Scheinehe so, meist aber nachdem man einen eigenen Aufenthaltstitel hat

Ich sagte ja, wenn er die Ehe beweisen kann und die Ernsthaftigkeit des Studiums ist es nicht wirklich ein Problem. Aber ein paar Sprüche reichen kaum.
Die Ehe kann er beweisen wenn die beiden zusammengelebt haben, gemeinsame Freunde haben, gemeinsam in Urlaub waren, gemeinsame Kasse hatten........ Das kann man normalerweise gut belegen, auch wenn die EX jetzt lügen sollte

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Von unserem Staat hat er noch nie Geld gebraucht...


Damit war wohl der Marokkanische gemeint, der eh nichts rausrückt
:-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#11
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12324.11.2009 18:59:35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also jetzt mal ganz ehrlich... Ich wollte hier Rat und keine ausländerfeindlichen Kommentare von euch, denn die interessieren mich nicht im geringsten.
@Saxonicus II Danke für den sachlichen Rat,
@Rest...meldet euch doch an bei "Ich hasse Ausländer"

Danke, keine weiteren Kommentare erwünscht...
Tschöööö

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#13
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Trotzdem wünschen wir natürlich alle eine gute Heimreise :engel:

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#14
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Wahrheit zu ertragen, scheint schwierig zu sein.

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

'Ausländerfeindliche' Frauen gibt es unter Bezness nachzugoogeln.

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