hallo,
ich bitte sie sehr mir zu helfen um meine Frage zu lösen.
Ich habe ein uneheliges kind, desen in Russland geboren.Vater ist Deutscher, geboren und lebt in Deutschland.
vor wenige Jahre habe ich Vaterschaft gerichtlich in Vaterswohngebiet feststellen lassen.
Gleich nach dem Kindesgeburt wurde ein russisches Geburtsurkunde beantragen,worauf kein Vatersnahme steht.
Da mein Kind nach seiner Abstammung deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, möchte ich für ihn eine deutsche (oder internationale) Geburtsurkunde beantragen.
habe ein paar fragen an euch.
1.Habe ich Recht,also, laut der Vaterschaftgeburtsurkunde-
und allein diese Urkunde-
eine deutsche Geburtsurkunde für mein Kind anfordern, wenn Kindesvater in Deutschland , aber Kindesmutter und kind in Russland leben?
Also,laut deutschem Recht habe ich alleinige Sorgerecht.
2. darf ich umgehend Staatsangehörigkeitfestellung allein über Vaterschaftanerkennungsurkunde eine deutsche Reisepass für mein Kind besorgen?
3.benötige ich dafür, eine Bestätigung vom KV.?
mit besten Dank im voraus!
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deutsche Geburtsurkunde im ausland geborenes Kind
Notfall?
Notfall?
Das nächste deutsche Konsulat wird Dir weiter helfen.
wirdwerden
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Um Ausweise beantragen zu können, muss man eine Geburtsurkunde vorlegen.
Warum steht denn der Vater nicht auf der russischen Geburtsurkunde?
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auf der russischen Geburtsurkunde war Vatersnahme nicht aufgetragt,weil am kindesgeburt Vaterschaft unanerkannt gewesen war.
Jetzt haben wir probleme mit kindereisepass.Ich habe alleinige sorgerecht,aber im Bootschaft vordert man von uns die Bestätigung vom KV für diese Pass an, also,wie "er stimmt mal zu, das sein Kind eine deutsche Pass kriegt".
wir stehen mit KV in ganz schlechte Verhältnisse,und das er was Gutes für sein kind macht, ist absolut ausgeschlossen.( nur nach vool Träne habe ich Passkopie vom KV bekommen.)
Oder müssen wir bevor wir die Pass anzufordern werden, die Staatsangehürigkeitveststellung extra für Pass beantragen?!-Oder kriegt das kind Staatsangehörigkeit automatisch vom Geburt ?
Der sinn in allem liegt in dieser Staatsangehörigkeit.
wir denken;falls wir diese internationale(deutsche=GU bekommen,soll darauf auch die staatsangehörigkeit aufgetragen.
Bitte,helfen sie uns unsere Gedanken in rechtliche(richtige) Linien stellen.
also, wie bekomme ich Kinderreisepass?
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--- editiert vom Admin
Hallo!
ich bedanke Dich für Deine Bemühungen um mich zu helfen.
Jetzt was in meiner frage fehlt,möchte ich nachschreiben.
Vaterschaft wurde schon vor drei Jahre GERICHTLICH in OFFENBIRG ANERKANNT-Ich habe Vaterschaftsanerkennungsurkunde vom Gericht.
welches Schritt als die Nächstes sein soll?-
internationale Gebutsurkunde? Pass? oder Staatsangehörigkeitsveststellung?
Wie ich schon vorher geschrieben habe, ich habe schon Passkopie vom Kindesvater vorauf es stehet:"Deutsch"
also,welches Schritt als der Nächste ich machen soll,um zuläzt die deutsche Kinderreisepass zu bekommen.
(zweck von allen meiner Bemühungen ist die Pass)
und damit wie man wolle stets das bekommen und hören was man will, hast Du voolkommen Recht.
Ich wünsche Dir noch eine schöne Woche!!
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--- editiert vom Admin
Pikowitzchen wieder mehrfach unterwegs, lächerlich S21 und posjednik
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-- Editiert am 26.07.2011 08:57
quote:
Umzug nach Deutschland?
Vollkommen irrelevant! Selbstverständlich hat ein deutsches Kind Anpruch auf deutsche Personalpapiere.
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Wie schon gesagt, für einen Ausweis benötigt man eine Geburtsurkunde, in diesem Fall also die deutsche. Dafür kannst du dich beim Konsulat erkundigen.
Allerdings ist es selbst hier in Deutschland so, dass ich für die Beantragung eines Kinderausweises/Reisepasses die Unterschrift meines Ehepartners benötige (vermutlich auch, wenn Eltern das Sorgerecht teilen und nicht verheiratet sind).
Und allgemein kann es schon für das Kind gut sein, wenn die Mutter dafür sorgt, dass es die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Ich hatte mal den Fall, als es in Algerien mit dem Ermorden der Ausländer losging, das die jungen Erwachsenen froh waren, dass die Mutter sich um die Verlängerung der Pässe gekümmert hatte - sie kamen raus.
Die Mutter wird nicht automatisch nach Deutschland kommen, nur weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Und man erbt die Staatsangehörigkeit nicht immer. In Deutschland gibt es das Abstammungsprinzip, in Amerika gilt das Ortsprinzip.
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