Ich bin 1974 in Deutschland geboren. Mein Vater hat die US- und meine Mutter die deutsche Staatangehörigkeit. Ich besaß mit 14 Jahren beide Staasangehörigkeiten. Jetzt nur noch die US.Staatsb.
Man hat mir mit 14 Jahren die deutsche Staatsb. weg genommen, als ich die Gültigkeit meines Passes erneuern wollte, weil die Beamtin meinte , das Ihnen damals ein Fehler unterlaufen wäre. Sie sagte, das ab 1974 das Gesetz galt, das alle Kinder die bis dahin geboren worden sind automatisch die Staab. des Vaters bekamen. Im Jahre 1975 bis 1978 wäre ein Schreiben im Umlauf gewesen das sich an die Eltern dieser Kinder richtete, indem stand, das man die Staatsb. noch ändern könne.
Dieses Schreiben hat meine Muttter nie gesehen.
Der Witz ist der, das meine Schwester 1977 geboren beide-, und die andere Schweseter 1983 geb. nur die deutsche Staatsang. besitzt. Jede von uns 3 Geschwistern hat eine andere Kombination.
Niemand der Beamten weiß so wirklich Bescheid, denn eine Logik steckt nicht dahinter.
Jetzt, da ich meinen deutschen Freund heiraten möchte wird das eine Behördenlauferei. Habe mir überlegt, die deutsche Staatsangehörikeit geben zu lassen. Sehe aber nicht ein 500 € zu bezahlen, wenn sie mir meiner Meinung nach zusteht. Werde schon genug Lauferei haben, wenn ich beweisen muß,das ich die deutsche Staatsb. schon einmal hatte.
Nächste Woche werde ich die Besagte Behörde, die mir den Paß weggenommen hat erneut besuchen. Wäre sehr hilfreich, wenn mir jemand sagen könnte, ob das ganze Rechtswidrig war.
Denn ist es nicht so, wer die deutsche Staatb. einmal hat, dem kann man sie nicht wegnehmen.
Wäre sehr schön wenn mir jemand in meiner verzwickten Lage helfen könnte.
mgf sissy
deutscher Paßentzug mit 14 Jahren
Notfall?
Notfall?
hallo, sogen. "Altkinder" konnten durch ihre Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit " durch Erklärung" erwerben. Damals waren die Bezirksregierungen/Regierungspräsidenten dafür zuständig. Würde mal bei der Bez.Reg., in deren Bezirk Ihre Mutter damals gewohnt hat, nachfragen, ob es dort Unterlagen darüber gibt, daß diese auch den Brief bekommen hat. Unter Umständen kann vielleicht eine Nachfrist eröffnet werden, wenn die Behörde fehlerhaft gehandelt hat. Das andere Problem ist der Paßentzug. Wenn jemand jahrelang darauf vertraut hat, daß der Deutscher ist, weil er ja den Paß hat und als Deutscher auch bei der Gemeinde im Melderegister geführt wird, kommt Vertrauensschutz zum Tragen. Der Paß und damit die dt. Staatsangehörigkeit ist nach etlichen Jahren vielleicht "ersessen" . Ich würde mich umfassend aufklären lassen. Gab es einen Bescheid über die Entziehung des Passes, damit Rechtsmittel eingelegt werden konnten? Viel Glück
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