deutscher pass- türkischer bürger

25. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)
deutscher pass- türkischer bürger

hallo bin 35 jahre alt und in deutschland geboren in meiner vergangenheit beging ich straftaten wegen lapallien....bin aber seit 2007 verheiratet mit meiner deutschen frau kennt sich da jemand aus ob eine einbürgerung schneller geht

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Sie kommen aber auch nur stückchenweise mit Ihren Infos rüber...Da Sie, wie man Ihrem anderen Beitrag entnehmen kann, 2003 zu 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden, können Sie bis 2013 einen Einbürgerungsantrag vergessen - solange steht das nämlich im Bundeszentralregister. Bei einem Einbürgerungsantrag wird nämlich das BZR und nicht das Führungszeugnis geprüft. Die Ehe mit einer dt. Staatsbürgerin ändert daran nichts.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

hallo mümmel ich grüsse dich erstmals danke das du so aufmerksam bist ....dann meine frage an dich nur wennn das BZR komplett gelöscht ist kann ich eine einbürgerung stellen sonst überhaupt nicht oder was liebe grüsse metzi

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

das Gesetz läßt Ausnahmen zu, definiert sie aber nicht näher. Insofern können Sie es versuchen, aber Sie tragen halt das Risiko, dann die Kosten der Ablehnung zu tragen. Vielleicht fragen Sie mal einen Anwalt, der in Ihrem Ort sitzt und sich auf Einbürgerungsangelegenheiten spezialisiert hat.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

hallo muemmel weis du was eine ablehnung evt.kostet und wie denkst du würden die chanchen aussehen danke im vorraus

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Bei einer Ablehnung nimmt die Behörde normalerweise 3/4 der vorgesehenen Gebühr. Also 3/4 von 255 Euro. Ausrechnen mußt du das schon selber. Das ganze dann plus Zustellkosten.

Chancen: Dürfen gegen null tendieren, so lange das mit den 9 Monaten im BZR steht.

Ausnahmen: Ja gibt es, aber nur wenn ein Urteil nur knapp über der magischen Grenze (3 Monate) liegt oder die Tilgung aus dem Register kurz bevorsteht. Beides ist hier nicht der Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ metzi,

ich sehe das genauso, zumal Sie ja 2007 wieder eine neue Strafe kassiert haben. Die lag zwar unter 90 Tagessätzen, aber das spricht halt nicht gerade für Ihre Gesetztestreue.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.096 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen