Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie lebte und arbeitete von 1972 bis 1992 in Deutschland. Danach kehrten Sie in Ihre Heimat zurück.
Ich bin in Deutschland geboren und bin von der Grundschule diplomiert und lebe in Istanbul.
Soweit ich es mit bekommen habe; nach so einem Fall, habe ich den Recht mit eine Bewerbung an Ausländeramt mein Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Aufgrund Ihrer Erfahrungen bitte ich Sie um eine Bestätigung.
Habe ich so ein Recht?
Vielen Dank im Voraus.
MfG.
Y. Yalcin
die Aufenthaltserlaubnis
24. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. Dezember 2019 | 13:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
die Aufenthaltserlaubnis
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Deine Familie ist wer? Deine Eltern haben welche Staatsbürgerschaft? Du hast welche Staatsbürgerschaft?
Zitatnach so einem Fall, habe ich den Recht mit eine Bewerbung an Ausländeramt mein Niederlassungserlaubnis zu bekommen. :
Bedeutet das, du hast die 4 Jahre der Grundschule in Deutschland beendet?Zitatbin von der Grundschule diplomiert :
Nein, aus diesem Grund / nach so einem Fall---hast du nicht das Recht, eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland zu erhalten.
#2
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 14:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Meine Eltern und ich haben gerade Türkei Staatsbürgerschaft.
Ich habe 4 Jahre der Grundschule in Deutschland beendet.
Habe ich Sie richtig verstanden, rechtmäßig habe ich keine Recht für eine Niederlassungserlaubnis oder für eine Aufenthaltserlaubnis?
MfG
Y. Yalcin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 14:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Aus diesen genannten Gründen hast du auf beides kein Recht.
Weder auf eine Aufenthaltserlaubnis noch auf eine Niederlassungserlaubnis.
#4
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 14:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Bemühung.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten