die Aufenthaltserlaubnis

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Yasemin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
die Aufenthaltserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Familie lebte und arbeitete von 1972 bis 1992 in Deutschland. Danach kehrten Sie in Ihre Heimat zurück.
Ich bin in Deutschland geboren und bin von der Grundschule diplomiert und lebe in Istanbul.
Soweit ich es mit bekommen habe; nach so einem Fall, habe ich den Recht mit eine Bewerbung an Ausländeramt mein Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Aufgrund Ihrer Erfahrungen bitte ich Sie um eine Bestätigung.
Habe ich so ein Recht?

Vielen Dank im Voraus.
MfG.
Y. Yalcin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Deine Familie ist wer? Deine Eltern haben welche Staatsbürgerschaft? Du hast welche Staatsbürgerschaft?

Zitat (von Yasemin123):
nach so einem Fall, habe ich den Recht mit eine Bewerbung an Ausländeramt mein Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Zitat (von Yasemin123):
bin von der Grundschule diplomiert
Bedeutet das, du hast die 4 Jahre der Grundschule in Deutschland beendet?
Nein, aus diesem Grund / nach so einem Fall---hast du nicht das Recht, eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland zu erhalten.

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#2
 Von 
Yasemin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Meine Eltern und ich haben gerade Türkei Staatsbürgerschaft.
Ich habe 4 Jahre der Grundschule in Deutschland beendet.
Habe ich Sie richtig verstanden, rechtmäßig habe ich keine Recht für eine Niederlassungserlaubnis oder für eine Aufenthaltserlaubnis?

MfG
Y. Yalcin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Aus diesen genannten Gründen hast du auf beides kein Recht.
Weder auf eine Aufenthaltserlaubnis noch auf eine Niederlassungserlaubnis.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yasemin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Bemühung.

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