Hallo,
ich bin US Bürger. Habe deutsch Mutter und amerikanischen Vater. Bin in Deutschland geboren und habe eine deutsche Geburtsurkunde.
Besteh die Möglichkeit, dass ich den deutschen Pass bekomme und meinen amerikanischen weiterhin behalten kann?
Hatt bereits schon mehrfach bei diversen Ämtern nachgefragt. Immer unterschiedliche Antworten bekommen. Hatte letztens einen Amerikaner am Flughafen getroffen, der beide hatte. Er teilte mir auch mit, dass sich da in dem letzten Monaten was geändert haben soll. Weiss hierzu wer was?
Was ist denn in Deutschland die richtige Behörde, die das behandelt.
Bin für jede Antwort dankbar.
Danke im Voraus
doppelte Staatsbürgerschaft D/USA
11. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2008 | 13:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
doppelte Staatsbürgerschaft D/USA
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. März 2008 | 14:08
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Die entscheidende Änderung ist nicht aus den letzen Monaten, sondern aus den 70er Jahren. Die Frage lautet also: Welches Geburtsjahr?
#2
Antwort vom 16. März 2008 | 10:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
mein Geburtsjahr ist 1971
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. März 2008 | 14:51
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Damals konnte das eheliche Kind nur vom Vater die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Für die von 1951 (?) bis 1974 geborenen ehelichen Kinder deutscher Mütter gab es die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft durch Erklärung zu erwerben, die Frist ist aber schon Ende 1977 abgelaufen.
Jetzt besteht nur noch die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerscahft durch Einbürgerung zu erwerben, allerdings muß dazu die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden.
Und jetzt?
Schon
268.353
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten