doppelte Staatsbürgerschaft - deutsche und kanadische - ist das jetzt illegal?

25. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Juppes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Staatsbürgerschaft - deutsche und kanadische - ist das jetzt illegal?

Hallo,

bin als Sohn einer Deutschen und eines Holländers in Kanada geboren und hatte bei meiner Ankunft in Deutschland anfang der 70er-Jahre zunächst nur die kanadische und die holländische Staatsangehörigkeit. Unter Ablegung der holländischen wurde 1976 die deutsche Staatsbürgerschaft durch Erklärung erteilt.

Meinen zwischenzeitlich abgelaufenen Kinderpaß aus Kanada habe ich 1988 erneut beantrag und seitdem immer wieder neu beantragt.

Ich habe u.a. meinen Wehrdienst in D erbracht und stets bei allen Stellen/Behörden beide Staatsangehörigkeiten angegeben.

Nun höre ich überall was von illegalen doppelten Staatsbürgerschaften. Trifft das auch auf mich zu, oder aber nur auf Fälle die nach der Gesetzesnovelle die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben? Kann ich meine kanadische unter Beibehaltung der deutschen behalten?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Also, soviel ich weiß sind nicht alle doppelten Staatsbürgerschaften illegal! Zumal die kanadische ja durch Geburt erworben wurde, oder?!

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Meine Kinder haben auch von Geburt an doppelte Staatsangehörigkeit, die deutsche durch Mutter und Geburt in Deutschland, die zweite durch das Heimatrecht ihres Vaters.
Zwei von ihnen habe die deutsche Staatsangehörigkeit, genau wie du, durch Erklärung rückwirkend ab Geburt bekommen.

Das Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit gilt nur, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit erst später erworben hast, dich also hast einbürgern lassen; nicht zu verwechseln mit der Erklärung.


-- Editiert von alida am 26.03.2005 23:51:33

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen