einbürgerungsantrag!HILFE!

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
parsa87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
einbürgerungsantrag!HILFE!

hallo!
ich hoff hier kann mich jemand aufklären, denn ich bin etwas verzweifelt! ich bin abiturientin , komm aus dem orientund stelle demnächst mein EB antrag. Jedoch gabs ma nen kleinn zwischenfall.
2 bekannte un ich wurden in nrw angehalten und in unserm auto wurde eine geringe menge btmg gefunden (cannabis) ich glaub 7g. dazu muss ich sagen, dass ich damit überhaupt nix zutun hab und selber keine drogen nehm un nich ma wirklich alkohol trink. was meine freunde tun geht mich ja nix an (um vorurteile auszuschließen, die freunde sind deutsch) , jedenfalls hab ich damals bei der kontrolle den andern zuliebe geschwiegen und da das zeug bei keinem am leib ,sondern im auto gefunden wurde, konnte die polizei nicht feststellen wem das gehört. das ganze passierte im sommer ..juli. seitdem hat keiner von uns etwas von der polizei bekommen, kein brief, kein anruf, nichts.
heute war ich bei meinem zuständigen sachbearbeite, um meinen antrag zu besprechen und er sprach mich auf einen brief von La köln an. ich habe versucht ihm klar zumachen, dass ich wirklich nix damit zutun habe. ich wohne in BW.
nun ist meine angst, warum habe ich nix von polizei köln bekommen? un wieso hat er was? und ist mein antrag jetzt in gefahr? obwohl ich nichts verbrochen hab und auch sonst nie mitsowas zutun habe/hatte und wirklich nur dabei war???
kann es sein , dass die sache fallen gelassen wurde, und der brief be meinem sachbearbeiter auch schon ungültig ist??
ich habe wirklich angst, weil vieles von diesem antrag hängt.
also kann mir jemand helfen?
vielen dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

ob es eingestellt ist oder nicht, sagt Ihnen auf schriftliche Anfrage die zuständige Staatsanwaltschaft. Ist das Verfahren noch anhängig, werden Sie bis zum Verfahrensabschluß nicht eingebürgert (§ 12(3) StAG).

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
parsa87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo
vielen dank für die schnee antwort!
aber wird nochwas kommen? es sind mittlerweile schon über 4 monate..kann das so lang dauern? dazu muss ich sagen , dass wir damals nix unterschrieben hab, ich weiß nich ob das wichtig ist.
oder hat die dauer nichts zusagen?
lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

4 Monate sind überhaupt keine lange Zeit für ein Ermittlungsverfahren. Insofern kann da schon noch was kommen...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

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