hallo
hab meinen mann märz 07 in der schweiz geheirat. er ist kosovo-albaner mit UMIK-Pass. Vor unsere Heirat wurde er im set. 06 abgeschoben. Kann er wieder nach Deutschland kommen oder wird er wieder abgeschoben. hat noch ne Reststrafe von 13 monaten. und einreiseverbot bis dez. 2009. weiss nicht was ich machen soll. momentan ist er in der schweiz die wollen ihn auch weg haben weil er eine deutsche Frau hat.
Bitte helft mir
einreiseverbot bis 2009
7. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2008 | 13:06
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 24x hilfreich)
einreiseverbot bis 2009
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2008 | 14:15
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Einfach so wieder nach Deutschland kommen ist nicht. Eine erneute Abschiebung wäre ihm sicher.
1. müßte die Einreisesperre befristet bzw. eine bereits vorhandene Befristung verkürzt werden.
2. müßte dann ein Einreisevisum beantragt werden.
3. müßten vorher noch die Abschiebekosten bezahlt werden.
4. wäre nach der Einreise erst mal noch die Reststrafe abzusitzen.
5. wären Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse nachzuweisen.
#2
Antwort vom 7. Januar 2008 | 14:18
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Und zu einer Beratungsstelle für Bi-Nationale Ehen gehen, die können dir mit vielem am besten weiterhelfen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Januar 2008 | 15:19
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 24x hilfreich)
aha Tao
danke euch für euren Hinweis.
oh leck mich am arsch
Und jetzt?
Schon
268.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
19 Antworten
-
4 Antworten