eu freizügigkeit familienangehörige

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eu freizügigkeit familienangehörige

Hallo

Ehemann EU-Bürger Ehefrau ist Drittstaatsangehörige aus Bosnien, beide seit Januar 2016 Verheiratet in Deutschland lebt das Ehepaar seit August 2016 zusammen.
Ehefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU, arbeitet Vollzeit hatt auch einen Unbefristeten Arbeitsvertrag

Nun ist die Ehelichegemeinschaft in die Brüche gegangen der Ehemann hatt die gemeinsame Wohnung verlassen und sein Aufenthaltsort ist unbekannt...

Nun meine Frage:

- Darf die Frau in Deutschland bleiben?
- Was passiert wenn der Ehemann (Eu-Bürger) Deustchland verlässt?


-- Editiert von VoZa am 05.02.2018 20:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von VoZa):
Ehefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU,

Diese AK besitzt sie aber nur infolge der Ehe mit einem EU-Bürger. Wenn sich beide getrennt haben, dürfte auch ihr weiterer Aufenthalt keine Grundlage mehr haben. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte sie noch nicht erworben haben.

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#2
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von VoZa):
Ehefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU,

Diese AK besitzt sie aber nur infolge der Ehe mit einem EU-Bürger. Wenn sich beide getrennt haben, dürfte auch ihr weiterer Aufenthalt keine Grundlage mehr haben. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte sie noch nicht erworben haben.


Die Ehe besteht ja noch. Nur halt getrennt lebend... noch sind die Ehepartner nicht geschieden.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von VoZa):
Die Ehe besteht ja noch. Nur halt getrennt lebend... noch sind die Ehepartner nicht geschieden.

Im Normalfall endet die Aufenthaltserlaubnis nach deutschen Recht bereits bei der Trennung. Ob es hier bei einer Aufenthaltskarte im Falle des EU-Freizügigkeitsrechts andere Regelungen gibt, weiß ich nicht.

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von VoZa):
Nun meine Frage:
- Darf die Frau in Deutschland bleiben?
- Was passiert wenn der Ehemann (Eu-Bürger) Deustchland verlässt?

Das sollte sie bei der Ausländerbehörde nachfragen, dort bekommt sie die besten Auskünfte in dieser Angelegenheit. Außerdem ist sie bei solchen wichtigen Änderungen in ihrer Lebensführung ohnehin verpflichtet, die Ausländerbehörde davon in Kenntnis zu setzen.

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