Hallo
Ehemann EU-Bürger Ehefrau ist Drittstaatsangehörige aus Bosnien, beide seit Januar 2016 Verheiratet in Deutschland lebt das Ehepaar seit August 2016 zusammen.
Ehefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU, arbeitet Vollzeit hatt auch einen Unbefristeten Arbeitsvertrag
Nun ist die Ehelichegemeinschaft in die Brüche gegangen der Ehemann hatt die gemeinsame Wohnung verlassen und sein Aufenthaltsort ist unbekannt...
Nun meine Frage:
- Darf die Frau in Deutschland bleiben?
- Was passiert wenn der Ehemann (Eu-Bürger) Deustchland verlässt?
-- Editiert von VoZa am 05.02.2018 20:38
eu freizügigkeit familienangehörige
5. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2018 | 20:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
eu freizügigkeit familienangehörige
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Februar 2018 | 21:21
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatEhefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU, :
Diese AK besitzt sie aber nur infolge der Ehe mit einem EU-Bürger. Wenn sich beide getrennt haben, dürfte auch ihr weiterer Aufenthalt keine Grundlage mehr haben. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte sie noch nicht erworben haben.
#2
Antwort vom 5. Februar 2018 | 21:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatEhefrau im besitz der Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU, :
Diese AK besitzt sie aber nur infolge der Ehe mit einem EU-Bürger. Wenn sich beide getrennt haben, dürfte auch ihr weiterer Aufenthalt keine Grundlage mehr haben. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte sie noch nicht erworben haben.
Die Ehe besteht ja noch. Nur halt getrennt lebend... noch sind die Ehepartner nicht geschieden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Februar 2018 | 22:12
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatDie Ehe besteht ja noch. Nur halt getrennt lebend... noch sind die Ehepartner nicht geschieden. :
Im Normalfall endet die Aufenthaltserlaubnis nach deutschen Recht bereits bei der Trennung. Ob es hier bei einer Aufenthaltskarte im Falle des EU-Freizügigkeitsrechts andere Regelungen gibt, weiß ich nicht.
#4
Antwort vom 6. Februar 2018 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatNun meine Frage: :
- Darf die Frau in Deutschland bleiben?
- Was passiert wenn der Ehemann (Eu-Bürger) Deustchland verlässt?
Das sollte sie bei der Ausländerbehörde nachfragen, dort bekommt sie die besten Auskünfte in dieser Angelegenheit. Außerdem ist sie bei solchen wichtigen Änderungen in ihrer Lebensführung ohnehin verpflichtet, die Ausländerbehörde davon in Kenntnis zu setzen.
Und jetzt?
Schon
266.493
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten