frage zur Doppelte Staatsbürgerschaft

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
jaamal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
frage zur Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,
ich bin 1991 in Deutschland geboren meine mutter ist Deutsche mein Vater aus den Libanon.
ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und da ich auch Bindungen zum Libanon habe (mein Vater lebt dort vereise einmal im Jahr dort hin) möchte ich nun auch dementsprechend die libanesische Staatsbürgerschaft haben.

ist das vom gesetzt her möglich oder müsste ich etwas tun ?

-- Editiert von Moderator am 26.07.2015 01:24

-- Thema wurde verschoben am 26.07.2015 01:24

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nach deutschem Recht ist das möglich. Ob es nach libanesischem Recht möglich ist, wird Ihnen hier keiner sagen können.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaamal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort


-- Editiert von jaamal am 26.07.2015 01:41

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jaamal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nach deutschem Recht ist das möglich. Ob es nach libanesischem Recht möglich ist, wird Ihnen hier keiner sagen können.
Danke für die Antwort
es ist nach libanesischen recht möglich da mein Vater Libanese ist die brauchen nur paar Papiere dann würde es voran gehen.



okay also ist es nach Deutschen recht Möglich wie wäre jetzt die Vorgehensweise müsste ich irgendein Antrag stellen beim zb Bürgeramt? oder könnte ich beruhigt nach Libanon reisen und den die Staatsbürgerschaft beantragen ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nach dt. Recht zulässig, wenn sie auf Abstammung beruht - halt wie bei Ihnen. Und zum Bürgeramt gehen Sie natürlich nicht - logischerweise beantragt man die Ausstellung eines libanesischen Passes bei einer libanesischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Hier steht, was man dazu braucht: http://www.libanesische-botschaft.info/images/forms/de-info-new-lebpassport-201404-mail.pdf Wie Sie nun allerdings zu einem Auszug aus dem libanesischen Standesregister kommen, weiß ich auch nicht - vielleicht kann Ihr Vater Ihnen da helfen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jaamal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

okay vielen dank

mit Bürgeramt meinte ich bezüglich der Beibehaltungsgenehmigung ob die für mein anliegen notwendig ist

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nach dt. Recht zulässig, wenn sie auf Abstammung beruht - halt wie bei Ihnen. Und zum Bürgeramt gehen Sie natürlich nicht - logischerweise beantragt man die Ausstellung eines libanesischen Passes bei einer libanesischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).


Hier gehen zwei Dinge durcheinander. Jaamal geht davon aus, dass er die libanesische Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dann kann er nicht einfach einen libanesischen Pass beantragen, weil er (noch) kein Libanese ist. Wenn er die libanesische Staatsangehörigkeit beantragen muss, ist es auch vollkommen egal, ob sein Vater Libanese ist. Dann gelten für ihn die Gesetze, die auf Vermeidung der Mehrstaatigkeit angelegt sind. Eine automatische doppelte Staatsangehörigkeit hätte er nur, wenn Jaamal ab Geburt (also automatisch) libanesischer Staatsbürger sein sollte. Wie das libanesische Recht hier aussieht, müsste er selber prüfen. So könnte hier z.B. entscheidend sein, ob er ehelich oder unehelich geboren wurde (uneheliche Kinder erhalten in arabischen Staaten oft nicht die Staatsangehörigkeit des Vaters). Hier sollte er sehr vorsichtig sein, einfach mal was bei der libanesischen Auslandsvertretung zu beantragen. Wenn die Staatsbürgerschaft nämlich erst erworben wird, verliert er die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch. Also: erstmal prüfen, ob er Libanese ist oder nicht!

Wenn es um die Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit gehen sollte, ist es nicht so einfach mit der doppelten Staatsangehörigkeit. Die Beibehaltungserlaubnis der deutschen Staatsbürgerschaft wird bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit nur erteilt, wenn der Antragsteller ganz besondere Gründe für den Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit nachweisen kann, also wenn der Verzicht auf die libanesische Staatsangehörigkeit eine besondere Härte darstellen würde oder ihm erhebliche Nachteile bringen würden. Dass Bindungen zu dem Land des Vaters bestehen und man einmal im Jahr hinreist, würde da natürlich nicht reichen.

-- Editiert von Felicite am 26.07.2015 22:05

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jaamal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
So könnte hier z.B. entscheidend sein, ob er ehelich oder unehelich geboren wurde (uneheliche Kinder erhalten in arabischen Staaten oft nicht die Staatsangehörigkeit des Vaters).


es ist folgendermaßen so ich bin ehelich geboren allerdings wurde ich nicht im Libanon Registriert bzw angemeldet weil es zu damaliger zeit wegen den Bürgerkrieg schwierig war. Nach libanesischen recht habe ich ein Anspruch oder besser gesagt ich würde ohne Probleme die Staatsbürgerschaft bekommen das dafür muss ich allerdings Registriert werden das mache ich in libanon direkt

mir geht es darum was das Deutsche recht dazu sagt würde nur ungerne meine Staatsbürgerschaft abgeben zumal ich hier geboren und groß geworden bin

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Solange Du die libanesische Staatsangehörigkeit nicht beantragst, sondern sie aufgrund
Deiner Abstammung erhältst, verlierst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Solange Du die libanesische Staatsangehörigkeit nicht beantragst, sondern sie aufgrund
Deiner Abstammung erhältst, verlierst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

Das ist missverständlich. Hier muss man ganz präzise sein. Es muss heißen: Wenn du die libanesische Staatsangehörigkeit aufgrund Deiner Abstammung erhalten hast (und zwar automatisch bei der Geburt als Kind eines Libanesen), verlierst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht!

Wenn Jaamal momentan kein libanesischer Staatsbürger ist, verliert er deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er irgendeinen Schritt unternimmt, mit dem er die libanesische Staatsangehörigkeit erhält (auch wenn er diese nur wegen seiner Abstammung so leicht erhalten kann). Deshalb: Er muss ganz sicher sein, ob er Libanese ist oder nicht, bevor er irgendetwas unternimmt. Solange niemand verlässliche Aussagen darüber treffen kann, wie das libanesische Staatsangehörigkeitsrecht funktioniert, muss er sehr vorsichtig sein. Dass das libanesische Staatsangehörigkeitsrecht doch etwas anders funktioniert als unseres, merkt man ja allein an den gelegentlichen Schwierigkeiten mit staatenlosen Angehörigen libanesischer Großclans.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Das ist missverständlich. Hier muss man ganz präzise sein. Es muss heißen: Wenn du die libanesische Staatsangehörigkeit aufgrund Deiner Abstammung erhalten hast (und zwar automatisch bei der Geburt als Kind eines Libanesen), verlierst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht!

@Felicite 
Natürlich hast Du recht, danke für die Präzisierung.

-- Editiert von ya338 am 27.07.2015 15:44

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#12
 Von 
go531468-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn das lange her ist:

Wenn dein Vater libanese ist, dann bist du automatisch auch ein libanese, dabei spielt es keine Rolle, ob deine Mutter deutsche ist, du in Deutschland oder Amerika oder wo auch immer geboren worden bist. Wichtig ist nur, dass dein Vater deine Geburt bei Daerat Ennufus (Personenregister) angibt, sofern er es damals nicht gemacht hat. Falls er es damals nicht getan hat, wird es nach libanesischem Recht als Ordnungswidrigkeit geahndet und er muss einen bestimmten Satz für jedes deiner Lebensjahre bis aktuell bezahlen. Sobald deine Geburt registriert worden ist, bist du automatisch ein Libanese. Du erhältst nicht die libanesische Staatsbürgerschaft, sondern du bist es automatisch von Geburt an. Die libanesischen Behörden müssen nur wissen, dass es dich gibt. Sofern dein Vater deine Geburt registriert hat, kannst du dir jederzeit einen libanesischen Personalausweis oder Reisepass ausstellen lassen. Nach libanesischem Recht darfst du so viele Staatsangehörigkeiten haben wie du willst, aber in Libanon darfst du nur eine verwenden.
Fazit: Du darfst neben deiner deutschen Staatsangehörigkeit auch die libanesische besitzen, ohne zu befürchten, dass man dir die deutsche wegnimmt. Denn wie bereits mehrfach schon gesagt: Du bist nach libanesischem Recht schon seit deiner Geburt Libanese. Ob die libanesischen Behörden sofort oder erst 30 Jahre nach deiner Geburt von dir erfahren, spielt dabei keine Rolle. Du wirst rückwirkend als Libanese in den Personenregister aufgenommen. Und als Libanese brauchst du nicht die libanesische Staatsbürgerschaft zu beantragen, logisch oder?! Also Dein Vater muss einfach nur deine Geburt angeben. War bei mir genauso.

-- Editiert von go531468-8 am 21.11.2019 05:41

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