Hallo,ich brauche euren Rat.
Ein ausländischer Freund von mir hat ziemlichen Mißt gebaut. Er hat einen alten Menschen in seiner eigenen Wohnung mit einem seiner Kollegen überfallen. Das Urteil: 6 Jahre Haft.
Nun sitzt er seit 3 Jahren in der Jva und hat in einem Monat
seine Haftstrafe abgesessen. Es steht nicht fest, ob er nach der gesamten Haftstrafe abgeschoben wird oder nicht, weshalb er überlegt, freiwillig abgeschoben zu werden zumal er noch zur Bundeswehr gehen muss(türkische Staatsangehörigkeit/mein Freund lebt seit Geburt hier in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthalt).
Nun meine Frage: sollte seine Familie demnächst eine Ausweisungsverfügung beantragen und ihn somit abschieben, in der Hoffnung nach ca 3 - 4 Jahren nach Deutschland wieder zurückkehren zu können oder sollte man lieber bis zur Vollstafe absitzen.
Mit freundlichen Gruß
der Ratlose
-----------------
""
freiwillige Abschiebung
Notfall?
Notfall?
quote:
Nun meine Frage: sollte seine Familie demnächst eine Ausweisungsverfügung beantragen und ihn somit abschieben, in der Hoffnung nach ca 3 - 4 Jahren nach Deutschland wieder zurückkehren zu können oder sollte man lieber bis zur Vollstafe absitzen.
Normalerweise ist auf Grund der hohen Strafe eine Ausweisung/Abschiebung nach Strafverbüßung ohnehin vom Gesetz vorgeschrieben und mit einer lebenslangen Wiedereinreisesperre verbunden.
Wenn er dann doch irgendwie nach Deutschland zurückkommt, wird er die Reststrafe allerdings noch absitzen müssen, um danach wieder ausgewiesen bzw. abgeschoben zu werden.
-----------------
""
Eine freiwillige Abschiebung gibt es nicht, nur eine freiwillige Ausreise. Die fällt aber hier flach, weil er in Deutschland nicht mehr auf freien Fuß kommt. Abgesehen davon ist es unklar, ob er nicht den Rest in der Türkei nach dortigen Vollzugsregeln verbüßen muss. Das kann nämlich durchaus sein.
Auch nach Verbüßung der gesamten Haftstrafe würde er abgeschoben werden. Abgesehen davon, er hat da kein Wahlrecht. Das ist eine Angelegenheit eines Abkommens zwischen Deutschland und Türkei.
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch nach Verbüßung der gesamten Haftstrafe würde er abgeschoben werden. Abgesehen davon, er hat da kein Wahlrecht. Das ist eine Angelegenheit eines Abkommens zwischen Deutschland und der Türkei.
Das ist es mitnichten - das ist eine Angelegenheit des deutschen Ausländerrechtes, genauer gesagt des § 53 AufenthG
. Das Herkunftsland hat da gar nichts mitzuentscheiden.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Die Aussage von @Wirdwerden bezog sich wohl eher auf die Verbüßung der Reststrafe in der Türkei, was durchaus im Bereich des Möglichen liegt.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten