heirat ausländer visum

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lara_marie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
heirat ausländer visum

Hallo allerseits!
Ich (deutsche staatsbürgerin) habe einen freund aus dem kosovo, der seit fast 2 jahren illegal in england, manchester lebt... würde ihn gern heiraten zwecks visum, aber nicht zusammenziehen erstmal.
1. Ist das überhaupt möglich?
2. Wie läuft das ab; was ist erforderlich?
wir hatten gedacht, dass ich zu ihm komme und wir dort heiraten. (Und ich dann wegen meines Studiun erstmal zurück geh)

Vielen dank für Anworten im Vorraus!!

Lara

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat:
würde ihn gern heiraten zwecks visum, aber nicht zusammenziehen erstmal.
1. Ist das überhaupt möglich?


Möglich ist das schon, es ist aber - gelinde gesagt - nicht anzuraten.

1. Jemanden wegen eines "Visums" (gemeint ist wohl eine Aufenthaltserlaubnis) zu heiraten, ist strafbar, sobald man einen Antrag auf Aufenthalt stellt (auch wenn der Nachweis für die Behörden nicht immer einfach ist).

2. Wenn ihr nicht zusammenzieht, bekommt er sowieso keine Aufenthaltserlaubnis.

Heißt: Ihr beide macht euch strafbar (sog. Scheinehe), er hat trotzdem kein Anrecht auf Aufenthalt und sein bisheriger illegaler Aufenthalt wird den Behörden zur Kenntnis gebracht (und er muss folglich mit Ausweisung/Abschiebung und Wiedereinreisesperre rechnen). Das Forum hier beschäftigt sich mit deutschem Recht, welche genauen rechtlichen Konsequenzen das bei den Briten hat, solltest du bei jemandem erfragen, der sich mit britischen Aufenthaltsrecht auskennt.

Wenn du studierst (und somit mit deinem Leben etwas vorhast), solltest du dir solch krumme Wege gut überlegen,

-- Editiert von Felicite am 02.06.2015 18:14

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich (deutsche staatsbürgerin) habe einen freund aus dem kosovo, der seit fast 2 jahren illegal in england, manchester lebt... würde ihn gern heiraten zwecks visum, aber nicht zusammenziehen erstmal.

So etwas nennt man Scheinehe und damit bewegt Ihr Euch auf dem Boden der Strafgesetze.

Rechtsfolgen einer Scheinehe:
Scheinehen begründen keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels begründen (BverwGE 107, 58 (64)).

Weiterhin sind Scheinehen strafbar. Das Eingehen einer Ehe mit einem Ausländer allein zu dem Zweck, diesem den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, im Aufenthaltsgesetzes ergibt sich eine Strafbarkeit aus § 95 Abs. 2 Nr.2 AufenthG
.

-- Editiert von ya338 am 02.06.2015 19:17

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