Folgender SAchverhalt zu dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
Er hat einen ukrainischen Pass, ist Jude und hat daher ein Bleiberecht in Deutschland, und lebt von Sozialhilfe.
Sie ist Russin, lebt in Russland.
Beide fahren nach Dänemark und heiraten dort.
Kriegt sie nun einen Aufenthaltserlaubnis, oder Bewilligung, oder wie das auch sonst heutzutage heisst ?
Man muss ja nachweisen dass man genug verdient, d.h. wird ihm seine Sozialhilfe aufgestockt wenn er heiratet, oder darf Sie dann aufgrund fehlenden ausreichenden Einkommens für den gemeinsamen Lebensunterhalt nicht in Deutschland bleiben ?
Wie wird das denn heutzutage gehandhabt ?
Danke schon mal,
meharis
heirat die 99999.
Notfall?
Notfall?
hat jeder jude automatisch bleiberecht in deutschland???
--- editiert vom Admin
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Wo ist denn da Sarkasmus? Es ist schlimm was vor 60 Jahren mit den Juden gemacht wurde. Trotzdem kann man sich doch nach einem normalen Sachverhalt erkundigen.
Mich hat das auch interessiert, womit sich das Bleiberecht begründet und ob die jüdische Abstammung hierfür maßgebend ist.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
danke kugelfisch für die information...
sorry - aber was soll denn das? Ein ukrainischer Jude hat ein Bleiberecht in D und lebt von Sozialhilfe - heiratet in Dänemark eine Russin, die auch nichts hat - und beide wollen im Schlaraffenland D von der dann erhöhten Sozialhilfe leben! Warum bauen sie sich nicht in Russland oder der Ukraine eine Existenz auf?! Es leben doch wirklich schon genügend Sozialhilfeempfänger in D!
lg
Julchen
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