Guten Tag,
mein Schützling, ein afghanischer Flüchtling, möchte eine afghanische, ebenfalls vor 6 Jahren geflohene Dame heiraten.
Das Standesamt gab ihnen vor, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das würde beinhalten, dass zwei Zeugen mit ihrer Aussage bezeugen, dass beide bisher hier und in Afghanistan nicht verheiratet waren.
Laut notarieller Auskunft müßten diese Zeugen aus Afghanistan hier vor Ort aussagen.
Die kranke Mutter meines Schützlings kann unmöglich diese Fahrt auf sich nehmen. Für den Bruder ist die Reise finanziell und durch die kriegsähnlichen Umstände in Kabul nicht zu bewältigen.
Da die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen ist und die nächste erst in Islamabad (Pakistan) ist, kommt auch das nicht in Frage.
Wie ist dieses Problem zu lösen?
heirat unter flüchtlingen
3. August 2021
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Frage vom 3. August 2021 | 16:51
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
heirat unter flüchtlingen
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#1
Antwort vom 3. August 2021 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (31915 Beiträge, 5624x hilfreich)
Ja, dann sollten sie beide das doch ganz unabhängig voneinander von ihren Eltern in Afgh. verlangen. Die können das ihren Kindern dann übermitteln.Zitateine eidesstattliche Versicherung abzugeben. :
Für die Zeit in D will das Standesamt auch solch eine eidesstattl. Versicherung von Zeugen? Echt?
Das ist die sog. Ledigkeits-/Ehefähigkeits-Bescheinigung, hier als Versicherung an Eides statt, weil vermutlich das unsichere Urkundenwesen in Afgh. solche Bescheinigungen nicht kennt oder sie dort nur unter größtem Aufwand beschafft werden können..
So, wie das örtliche deutsche Standesamt das sagt.ZitatWie ist dieses Problem zu lösen? :
Was war das für ein Notar? Eidesstattliche Versicherungen werden schriftlich abgegeben, evtl. von einem afgh. Behördenmensch abgestempelt. Dann nach D versendet. Dem Standesamt vorgelegt.ZitatLaut notarieller Auskunft :
Keinesfalls muss ein Elternteil deshalb nach D kommen. Und wer fährt schon frw. von D nach Kabul? Als anerkannter oder geduldeter Flüchtling?
Es geht dabei nur um den Nachweis, dass hier in D keine Viel-Ehe vor dem Gesetz geschlossen wird. Das ist der Grund.
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