Guten Tag, wir sind deutsche und haben uns entschieden in Florenz zu heiraten. So auch geschehen. Auf dem Antrag zur Eheschließung am lokalen Amt (standesamtliche Trauung fand 3 Tage spaeter statt) haben wir Gütertrennung angekreuzt und unterschrieben. Ist das in Deutschland vollwertig gueltig, wenn wir (beide selbständige Unternehmer) jeweils in Finanznoeten kämen oder uns z.B.Einmal scheiden lassen sollten oder muessen wir noch den deutschen Notariatsakt vollziehen. Vielen dank fuer eine rueckmeldung. Gruesse Michael
in Italien als deutsche geheiratet - Gütertrennung, Notar?
Notfall?
Notfall?
Das ist für diese Frage das falsche Forum. Ausländerrecht befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.
Was ihr in Italien als Gütertrennung vereinbart habt, gilt normalerweise auch hier - außer, es verstößt gegen hier geltende rechtliche Grundsätze. Ihr könnt natürlich den Zugewinnausgleich nach einer Scheidung ausschließen, so dass man mit dem Wachstum des einen Unternehmens nach einer Scheidung nicht die Wertminderung des anderen Unternehmens ausgleichen muss. Nicht ausschließen könnt ihr jegliche Unterhaltsverpflichtung, z.B. nicht im Fall, dass die Vereinbarung den einen grob benachteiligt oder wenn es zu Lasten des Steuerzahlers geht (evtl. Sozialleistungsbedarf).
Wenn ihr sicher sein wollt, könnt ihr im Forum Familienrecht nachfragen. Ist ja evtl. fraglich, ob die italienische Regelung der Gütertrennung der deutschen entspricht. Da müsstet ihr prüfen, was ihr nach italienischen Recht genau vereinbart habt.
-- Editiert von Felicite am 26.11.2016 16:06
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