kind verliert deutsche Staatsbürgerschaft

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cumi73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
kind verliert deutsche Staatsbürgerschaft

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe vor ca. 6 Monaten meinen unbefristeten Aufenhaltstitel verloren weil ich 5 jahre in der Türkei gelebt habe, ich bin zwar alle 6 mon. eingereist, aber man sagte mir beim Ausländeramt, das ich 181 tage in Deutschland sein muss um Aufenthalt zu bekommen, da war ich hochschwanger. Ich habe mich entschieden mein Kind hier zu bekommen und aufzuziehen, meinen Mann wollte ich nachträglich holen. so das eigentliche Problem, ich habe einen befristeten Aufent. bekommen, und meine Tochter bei unserer Stadt einen deutschen Pass und die deutsche Staatsangehörigkeit. ich bin mittlerweilen auch schon mit dem Kinds pass im Ausland gewesen und bisher war alles in Ordnung. Am Donnerstag bin ich zur ABH und hatte fragen, heute kam ein Brief, das meine Tochter gar keinen deutschen pass haben darf und wollen den zurück. sie soll Türkin sein. sie geben den fehler zu, aber wollen den pass trotzdem. was kann ich tun, ich will das sie deutsch bleibt, ist doch nicht mein fehler. bringt es was wenn ich die presse ins spiel bringe, so in der art, was für eine schlechte arbeit vom amt. bitte um schnelle hilfe bitte bitte

Gruss
özi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Richtig ist zum ersten, dass das Kind nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindesten 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt UND eine unbefristete Niederlassungserlaubnis hat (§4(3) StAG).

Dir wurde die Niederlassungserlaubnis entzogen.
Dann wird auch dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen, wenn diese auf der Niederlassungserlaubnis des Elternteils beruht (§17(3) StAG), falls das Kind noch nicht den fünften Geburtstag erreicht hat.
Erst ab dem fünften Geburtstag gibt es sowas wie Bestandsschutz auf die Staatsangehörigkeit (siehe §17(2) StAG).

Insgesamt keine guten Aussichten.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
ist doch nicht mein fehler
Nein, und die Behörde tut ja auch alles in ihrer Macht stehende, um den Fehler wieder gutzumachen.

quote:
bringt es was wenn ich die presse ins spiel bringe, so in der art, was für eine schlechte arbeit vom amt
Was solld as denn bringen? Klar hat das Amt mies gearbeitet, aber was bringt es dir, das öffentlich zu machen? Die haben einen Fehler gemacht und wollen den ja korrigieren.

Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden, wo der Fehler der Behörde liegt: Man hätte dienem Kind gar keinen deutschen Pass ausstellen dürfen, da die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Dein Kind hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, weil es diese nämlich gar nicht hatte, die notwendigen Voraussetzungen dafür lagen schlichtweg nicht vor.

Ich vermute nach deiner Aussage
quote:
sie soll Türkin sein
dass beide Eltern die türkische Staatsbürgerschaft haben. Dann ist die Tochter sicherlich Türkin. Da die Voraussetzungen der deutschen Staatsbürgerschaft nicht vorliegen, ist sie keine Deutsche. Dass ihr irrtümlich ein Pass ausgestellt wurde, wollen die Behörden korrigieren. Was für einen Skandal willst du denn die Presse lostreten lassen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
bringt es was wenn ich die presse ins spiel bringe, so in der art, was für eine schlechte arbeit vom amt. bitte um schnelle hilfe bitte bitte

Kurz und knapp:
Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nie besessen, der deutsche Pass wurde irrtümlicherweise ausgestellt .

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