längerer Aufenthalt in der Heimat

26. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
längerer Aufenthalt in der Heimat

Hallo,

meine Eltern sind beide türkische Staatsbürger. Mein Vater ist Rentner und meine Mutter Hausfrau. Meine Eltern würde gerne länger in der Heimat, in der Türkei, sich aufhalten. Sprich den verdienten Ruhestand genießen. Mein Vater war deshalb beim Ausländeramt gewesen. Er muss seine Einkommen und Ausgaben preisgeben, damit das Amt entscheiden kann, ob er länger wegbleiben kann. Ist das rechtens was das Amt verlangt? Was können meine Eltern machen, damit die länger in der Heimat bleiben können?

Danke

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was hindert die Eltern daran, ihren Ruhestand in der Heimat zu verbringen? Für die Ausreise/den Umzug ist die Zustimmung des Ausländeramts nicht nötig.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

die Kinder leben hier und das Gesundheitssystem ist hier besser. Meine Frage wurde leider mit einer Gegenfrage beantwortet. Würde mich über Antworten freuen.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

Deine Elten haben die Möglichkeit, eine Bescheingung nach § 51 Abs. 2 AufenthG zu beantragen, damit die Niederlassungserlaubnis auch nach mehr als 6-monatigem Aufenthalt im Ausland nicht erlischt.

Dies geht allerdings nur, wenn beide Elternteile im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und der Lebensunterhalt weiterhin in Deutschland gesichert ist.

Daher sind die Forderungen der Ausländerbehörde rechtens, damit die Sicherung des Lebensunterhaltes für beide geprüft werden kann.

Ist die Rente zu gering, gibt es keine Bescheinigung.

Des weiteren ist es Deinen Eltern möglich, wie schon gesagt, sich in die Türkei abzumelden und mit Besuchsvisum wieder einzureisen. Deine Eltern sollten sich entscheiden, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben wollen.

lg


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Kann man den Antragsformular online runterladen? Finde es gerade nicht.

Beide haben einen unbefristete Aufenthaltsberechtigung.

Wie sieht es aus, wenn die Kinder Ihre Eltern unterstützen würden, könnten die dann eine Bescheinigung bekommen?

Meinst du vielleicht in die Türkei anmelden? Es ist nicht leicht in der Türkei ein Besuchervisum zu bekommen. Viel Bürokratie, Kosten, etc.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln sichergestellt werden können. D. h. es dürfte kein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen bestehen, falls die Rente zu gering ist. Auch ein Verzicht auf Sozialleistungen - falls Anspruch besteht - führt nicht dazu, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, ebenso wie die finanzielle Unterstützung durch die Kinder.

Die restlichen Fragen kann Dir nur Deine Ausländerbehörde beantworten...

lg


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0x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
haben die Eltern ab dem 65. Lebensjahr keinen Anspruch auf die dt. Grundsicherung (je 900 Euro), wenn die Renten zu niedrig sind ?


Jeder hat Anspruch auf Grundsicherung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Allerdings gibts dann auch keine Bescheinigung...

quote:
Warum haben die Eltern ihre Besuchswünsche den dt. Behörden offenbart ?
Wie soll der dt. Staat von der Abwesenheit in der Türkei erfahren, wenn man durch die Kinder, die die Post lesen, so alles unter Kontrolle hat bzw. rechtzeitig reagieren kann ?
Gibt es irgendwelche Vermerke in den türkischen Pässen bei Ein/Ausreise in D oder werden die Paasagierlisten der Flieger automatisch an das Ausländeramt weiter gegeben ? Ich denke, nein.


Unglaublich! Wie kann man hier - in einem Rechtsforum - Tipps zum Besch... des deutschen Staates geben???

Und übrigens - Einreisen von türkischen Staatsbürgern in die Türkei werden von den dortigen Behörden vermerkt. Und die Ausländerbehörde kann diese Vermerke anfordern.



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0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

@ Saxonicus:

quote:
@Aericura

Was Du hier machst, nennt man Aufforderung zu Straftaten.



Wie bitte??? Das musst Du mir mal bitte zeigen, in welchem Post ich hier zu Straftaten auffordere!

Ich gebe hier ganz korrekte Antworten, die im Sinne des AufenthG sind. Ich habe in keiner einizigen Antwort von mir auch nur ansatzweise zu einer Straftat aufgefordert!

Einzig der User alpfrau versucht dem TE Schleichwege zu nennen, um den deutschen Staat zu verar...

Und genau das habe ich in meiner Antwort verurteilt!

lg, Aericura

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0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

@ Saxonicus:

Kein Problem :)

War nur etwas verwirrt, als ich es gelesen habe, meine Antwort sollte nicht so heftig ausfallen...

lg, Aerciura

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-- Editiert am 28.04.2010 11:10

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Mag sein, dass das Verfahren ungerecht ist und vielleicht für viele auch unverständlich.. aber wir haben hier eine klare gesetzliche Regelung. Ich empfehle, sich den § 51 AufenthG zu Gemüte zu führen.

Da es sich hier um ein Rechtsforum handelt, sollten hier auch nur qualifizierte Antworten gegeben werden, welche sich mit den entsprechenden Rechtsvorschriften decken.

Persönliche Meinungen und Einstellungen haben hier nichts zu suchen.
Vor allem, wenn man mit solchen "Tipps" dem TE vorschlägt, sich nicht an das geltende Recht zu halten und es sich einfacher zu machen, weil man persönlich der Meinung ist, die Vorschriften wären unsinnig und unfair. Das hilft niemandem und kann im schlimmsten Fall zu ausländerrechtlichen Konsequenzen führen.

Zu den anderen Einwänden werde ich jetzt einfach mal nichts mehr schreiben, da deine Vergleiche hinken. Ich denke außerdem, dass der TE seine Antwort, und zwar die, welche sich mit den gesetzlichen Regelungen deckt, erhalten hat.

Was er damit anfängt - tja, das bleibt ihm überlassen.

lg, Aericura




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0x Hilfreiche Antwort



#17
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Nun, Besserwisserei ist ein etwas unschöner und unpassender Begriff für meine Beiträge in diesem Forum. Ich würde daher für meine Beiträge "qualitativ wertvoll" bevorzugen.

lg, Aericura

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Über andere Länder redet man immer über Menschenrechtsverletzung. Was ist das? Das ist quasi das gleiche. Wenn einer Klagen würde, würde er Recht bekommen. Ich glaube ich sollte das mal machen. Müsste einen hunrigen, jungen und wilden Rechtsanwalt nur finden.

Warum werden diese Menschen geärgert? Diese Gastarbeiter, Ausländer, etc. haben Deutschland nach dem Krieg mit aufgebaut. Danach fleissig Steuern bezahlt. Und das ist der Dank.

Die Nullrunden für Rentner gehen mir auch auf den S..k. Harz IV Beträge werden erhöht, aber die Rentner werden verar.....t. Ohne die wären wir jetzt nicht da wo wir jetzt sind.

Trotzdem sind hier wir nicht weiter gekommen. Wir müssen uns etwas überlegen.

Wie lange darf man im Jahr weg bleiben? Nur 6 Monate oder kann man alles 6 Monate einreise ausreise machen?

-- Editiert am 28.04.2010 23:03

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Diese Gastarbeiter, Ausländer, etc. haben Deutschland nach dem Krieg mit aufgebaut.


Durch ständige Wiederholungen wird Unwahrheit nicht zur Wahrheit. Die Maschinerie war schon längst wieder auf Hochtouren gelaufen, als man Gastarbeiter holte.
Die Gastarbeiter wurden - nachzulesen im Assoziationsabkommen EWG-Türkei geholt, um die Türkei aufzubauen......was bis heute nicht gelungen ist.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Klar die Gastarbeiter und Immigranten haben Deutschland nichts gebracht nur ausgenutzt. Die bringen heute nichts und werden in der Zukunft nichts bringen.

Du hast irgendwo eine Zahl auf geschnappt und versuchst damit Eindruck zu machen. Dann nenne mir doch mal andere Zahlen. Z.b. Wie viel Steuern die jährlich zahlen oder kumuliert gezahlt haben. Wie viele Existenzgründungen gibt es von Ausländern? Wie viele Arbeitsplätze sind dadurch geschaffen?
Klar die Ausländer nutzen Deutschland nur aus.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wieviele Arbeitsplätze wurden denn von Ausländern für Inländer geschaffen?
Tatsache ist doch wohl, dass Ausländer ihre Landsleute einstellen. Bevorzugt solche, welche sich illegal hier aufhalten und keinerlei Rechte haben, die kann man Lohnmässig bis auf 1,-EURO die Stunde halten.

Die wenigsten Ausländer dürften aufgrund nicht vorhandener Ausbildung soviel verdienen, dass sie überhaupt in die Pflicht kommen dürften, Steuern zu zahlen.

Aber das ist ja nicht das eigentliche Thema. Das eigentliche Thema ist: Wer sich in einem Gastland aufhält, hat die dort geltenden Gesetze zu respektieren. Zweckmässigerweise macht man sich vor der Einreise über die Gesetzeslage vertraut und schreit dann nicht anschließend nach angeblichen Menschenrechsverletzungen.Kein Ausländer wurde und wird gezwungen, in der freien Welt zu leben.




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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

-- Editiert am 29.04.2010 15:41

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

ich glaube wir haben hier ein User der die Brille zu weit rechts trägt.

Das sind Behauptungen die niemand beweisen kann. Man müsste ein Computer sein, der das alles belegen kann. Zu dem gibt es auch Leistungen und Erfolgen von Ausländern, die man nicht messen kann. Erfolg kann man ein mal quantitativ messen aber auch qualitativ. Nur zu Info ;-)

Mein Chef z.B. ist Türke und hat z.B. 6 deutsche angestellt und einen Landsmann. Ich glaube, du kennst nur Dönner-Buden Geschäfte. Mitlerweile können Ausländer auch mehr als Döner, Pizza, Frühlingsrollen verkaufen.

Nur weil du ein Beispiel hast, brauchst du es nicht verallgemeinern. Weder du noch ich können hier und jetzt klar stellen wer Recht hat. Eher ein Computer voller Statistik.

Aber ein Beispiel zu nennen und das zu verallgemeinern das geht nicht mein Freund ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich glaube wir haben hier ein User der die Brille zu weit rechts trägt.


Wenn ich damit gemeint sein sollte: Irrtum. Meine bessere Hälfte hat sogar einen türkischstämmigen Hintergrund. :grins:
quote:
Mitlerweile können Ausländer auch mehr als Döner, Pizza, Frühlingsrollen verkaufen.

... dann wären sie aber zum Aufbau in der Türkei, wenn dem so wäre.

Natürlich gibt es Ausnahmen bei Immigranten. Aber es sind und bleiben eben Ausnahmen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort



#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ausser in D, A, CH ist jeder andere Pass/Staatsangehörigkeit lieber gesehen als die deutsche.


Unsinn. Man nehme sich die spanische Zeitung EL Pais vor, und siehe da, auch Spanier wollen keine Mohammedanischen Ausländer.Frankreich hat die gleichen Probleme, Belgien auch. Deutsche wandern nicht aus, um direkt am Ankunftstag zum Sozialamt zu laufen und auf Kosten Anderer zu leben.
quote:



[quoteWenn diese Leute so klug und tüchtig sind, warum setzen sie dann nicht erstmal ihre ganze Kraft dafür ein, ihr eigenes Land voranzubringen.

Das wäre ja mit Arbeit verbunden. Mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II und anderen §§ ist das Leben in Deutschland doch wunderbar.
quote:
st Euch ein deutscher Arbeitsloser auf HartzIV ohne Ausbildung per se lieber als ein nichtdeutscher Altersrentner, der seine besten Jahre in D gearbeitet und hier alle Sozialleistungen brav gezahlt hat.


Diese Behauptung ist gar nicht gefallen. Das Aufenthaltsgesetz besagt nun schlicht und einfach, dass derjenige Ausländer, welcher gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt und länger als ein halbes Jahr sich hier nicht aufhält, seine Aufenthaltsberechtigung verloren hat.

Bevor man lauthals sich über angebliche Menschenrechtsverletzungen beklagt, sollte man Innehalten und nachdenken, wo man herkommt und weshalb man hier ist und ob man nicht aufgrund wirklicher Menschenrechtsverletzungen aus seinem Herkunftsland geflohen ist .

quote:
Nichtdeutsche kommen nach D , weil sie hier Geld durch Arbeit oder Sozialleistungen erhalten und nicht weil Deutsche besonders nett oder D schön ist.


Man beachte....Sozialleistungen......eben.



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