nach Deutschland

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
nach Deutschland

von einem Bekannten (Iraner der seit 35 Jahren mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland lebt), dessen Nichte 18 Jahre alt, möchte gern nach Deutschland kommen. Sie wird weder verfolgt noch sonst irgendwas. Sie macht gerade im Iran ihr Abitur.

Was ist der richtige Weg. Erstmal Einladung schicken und dann??

Deutsch kann sie ein paar Wörter..

Ins Goethe Institut zum Deutsch lernen und dann....

Wie geht es ganz legal weiter??

Gruss Silvi



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Was will sie denn in Deutschland tun?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Sie möchte entweder studieren, oder eine Ausbildung machen. Aber natürlich muss sie erstmal richtig Deutsch können.

Aber wie ist der richtige legale Weg??

Gruss Silvi

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schön

Gruss Silvi

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine berufliche Ausbildung wird kaum machbar sein. Als Azubi ist man Arbeitnehmer und eine AE als Arbeitnehmer wird nur nach strengen Prüfungen vergeben. Man müsste praktisch nachweisen, dass niemand sonst in Deutschland die Azubi-Stelle ausfüllen könnte und die AE-Vergabe im wirtschaftlichen Interesse Deutschlands ist. Für eine Schulabgängerin ohne Deutschkenntnisse sehe ich da keine Möglichkeiten.

Ein Studium in Deutschland wäre möglich, wenn sie einen entsprechenden Schulabschluss im Iran hat. Voraussetzung ist die Zulassung an einer Hochschule in Deutschland. Deutsch lernen kann sie auch in einem studienvorbereitenden Sprachkurs/Studienkolleg an der deutschen Uni (maximal 2 Jahre). Auch für die Zeit des Sprachkurses muss der Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) gesichert sein.

Erst einmal sollte sie sich überlegen, welches Fach sie an welcher Hochschule studieren möchte, dann kann sie sich informieren, ob sie zum Studium (und zu einem vorbereitenden Sprachkurs) zugelassen werden kann.

Schon im Vorhinein am Goethe-Institut Deutsch zu lernen kann natürlich sehr förderlich für den Studienerfolg sein.

Die rechtlichen Grundlagen für einen Studienaufenthalt finden sich im Aufenthaltsgesetz: § 16 AufenthG (Studium; Sprachkurse; Schulbesuch).


-- Editiert am 20.03.2011 20:56

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