Hallo,ich lebe seit der kindheit in deutschland bin iranischer staatsbürger,und wollte jetzt den deutschen pass beantragen,habe unbefristet im aufentalts titel,nun sagen die mir ich muss eine beschäftigung haben wo ich über der probezeit bin,von anderen leuten höre ich aber das es garnicht verlangt wird,das zb 3 lohnabrechnungen schon reichen.kommt das auf die nationalität an?
probezeit arbeit
Notfall?
Notfall?
Nein. Wie alt bist du denn?Zitatkommt das auf die nationalität an? :
Du brauchst jede Menge Informationen, was du alles haben und vorlegen und nachweisen musst, bevor du Deutscher mit Pass werden kannst.
Bitte schau dir diese Infos genau an.
--- im Internet findet sich auch alles wichtige.
Stelle den Antrag erst, wenn du alle Nachweise hast. Sonst muss der Antrag abgelehnt werden---und du zahlst trotzdem ca. 200,-
für nichts.
Stelle den Antrag erst, wenn du alle Nachweise hast. Einfach mal einen Beratungstermin mit der Staatsangehörigkeitsbehörde machen - die sagen Ihnen dann schon, ob der Antrag Erfolg haben wird.
Sonst muss der Antrag abgelehnt werden---und du zahlst trotzdem ca. 200,- Genau das könnte man auf diesem Weg vermeiden.
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Ich habe schon 200 gezahlt weil ich in der probezeit bin,sie meinte kommen sie dann wenn die probezeit zuende ist dann zahlen sie denn rest...ich bin 34 und habe alles was man braucht nur wegen der probezeit hat es nicht geklappt
-- Editiert von Tayak am 02.09.2019 22:44
-- Editiert von Tayak am 02.09.2019 22:45
Danke für die Rückmeldung!
Dann versuche, die Probezeit gut zu überstehen, und auch übernommen zu werden---und dann sollte die Einbürgerung auch klappen.
Viel Glück!
Zitatnun sagen die mir ich muss eine beschäftigung haben wo ich über der probezeit bin,von anderen leuten höre ich aber das es garnicht verlangt wird,das zb 3 lohnabrechnungen schon reichen.kommt das auf die nationalität an? :
Auf die Nationalität kommt es hier nicht an.
Wer seit der Kindheit in Deutschland lebt, kann nach § 10 StAG eingebürgert werden. Hier ist die einzige Voraussetzung, dass keine Sozialleistungen bezogen werden - für den eigenen Lebensunterhalt und den von Ehepartner und Kindern.
Drei Lohnabrechnungen reichen vollkommen, wenn du damit dich (und, wenn vorhanden, deine Familie ernähren) kannst. Allerdings ist es nur dann so einfach, wenn du in den letzten Jahren nicht irgendwann mal Hartz IV usw. bekommen hast.
Also: Wenn du für dich (und deine Familie) nie Sozialleistungen beantragt hast, darf die Ausländerbehörde die Einbürgerung nicht verweigern. Falls der Antrag abgelehnt wird, kannst du klagen und die Behörde wird verlieren. Das weiß man auch in der ABH und lehnt solche Anträge dann nicht ab. Dann solltest du den Antrag durchziehen und auf einen Bescheid bestehen.
Wenn früher mal Sozialleistungen bezogen wurden, wird es schwieriger. Die entscheidenden Fragen sind:
- Ist der Lebensunterhalt mit dem jetzigen Verdienst komplett gesichert?
- Wurden früher Sozialleistungen bezogen?
- Wenn Sozialleistungen bezogen wurden: Wie lange? Wie viel? Weshalb?
- Wenn du Familie hast und der Verdienst nicht reichen sollte: Sind die Angehörigen (Ehefrau, Kinder) deutsche Staatsbürger?
"Wie viel" bei Sozialleistungen heißt: Wurde der Lebensunterhalt komplett über Sozialleistungen gesichert oder wurden nur ergänzende Leistungen bezogen?
"Weshalb" bei Sozialleistungen heißt: Hat der Antragsteller Vollzeit gearbeitet, hat aber viele Kinder oder bekam nur den Mindestlohn? Konnte er, z.B. wegen einer Erkrankung oder der Kinderbetreuung, zeitweise nicht arbeiten oder nur in Teilzeit?
-- Editiert von Felicite am 04.09.2019 13:01
Wenn du für dich (und deine Familie) nie Sozialleistungen beantragt hast, darf die Ausländerbehörde die Einbürgerung nicht verweigern. Nur dass die ABH dafür in aller Regel gar nicht zuständig ist, sondern halt die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde.
ZitatWenn du für dich (und deine Familie) nie Sozialleistungen beantragt hast, darf die Ausländerbehörde die Einbürgerung nicht verweigern. Nur dass die ABH dafür in aller Regel gar nicht zuständig ist, sondern halt die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde. :
Stimmt, erwischt. Da war ich wohl etwas in Gedanken. Ändert aber nichts am restlichen Inhalt.
Bei uns ist das ein gemeinsames Sachgebiet in der Behörde --- Ausländerangelegenheiten...Zitatsondern halt die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde. :
Danke für die antworten,ich finde das schwachsinnig das die da so sträng sind,3 lohnabrechnungen sollten reichen für jemand der soviele jahre in DE wohnt,und unbefristet auf dem pass hat,aber gut soll einer mal die politik hier verstehen....
-- Editiert von Tayak am 10.09.2019 13:39
Ich finde es schwachsinnig, dass jemand, der schon ca. 30 Jahre in D lebt, erst jetzt den dt. Pass haben will.
Aber gut, ich verstehe auch nicht jeden Ausländer und kenne dessen Gründe nicht.
Ich finde es schwachsinnig, dass jemand, der so lange in Deutschland wohnt, immer noch kein Deutsch kann.ZitatDanke für die antworten,ich finde das schwachsinnig das die da so sträng sind,3 lohnabrechnungen sollten reichen für jemand der soviele jahre in DE wohnt,und unbefristet auf dem pass hat,aber gut soll einer mal die politik hier verstehen....(...) :
Zitat (von Tayak):
Danke für die antworten,ich finde das schwachsinnig das die da so sträng sind,3 lohnabrechnungen sollten reichen für jemand der soviele jahre in DE wohnt,und unbefristet auf dem pass hat,aber gut soll einer mal die politik hier verstehen....(...)
Es werden dabei natürlich die Gesamtumstände der gesamten Aufenthaltszeit berücksichtigt und nur weil er jetzt gerade mal 3 Monate gearbeitet hat, reicht das
sicher nicht aus.
(Editiert - nicht in diesem Ton!)
-- Editiert von Moderator am 13.09.2019 13:13
Und jetzt?
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