sicherheitsabfrage einbürgerung 12a Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

8. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
herewego123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
sicherheitsabfrage einbürgerung 12a Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Mein Freund hat vor 5 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und ich habe eine Frage von dem Mitarbeiter, der für seine Einbürgerungsakte zuständig ist, die folgende Antwort kam vom Mitarbeiter

Zitat:
"nach Auswertung der Sicherheitsanfragen liegt eine Erkenntnismitteilung vor. Diese Antwort ist abzuwarten.
Gemäß § 12a Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, ist die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens auszusetzen."



Was bedeutet diese Antwort?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Valkyria91
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Wie der Sachbearbeiter schon mitgeteilt hat, liegt ein offenes Ermittlungsverfahren gegen deinen Freund vor. Aufgrund dessen darf die Behörde den Antrag nicht abschließend entscheiden.

Sollte dein Freund eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Ausgang des Verfahrens erhalten, empfehle ich, dieses direkt an die Einbürgerungsbehörde weiter zu leiten, damit dort der Antrag weiter bearbeitet werden kann.

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