staatenlos/üngeklart

11. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go535056-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
staatenlos/üngeklart

ich bin Palestinian aus dem Libanon mit UNRW registering leben in Deutschland seit 4 Jahre mit Arbeitaufenthalterlaubnis (kein asyl oder duldung) die Frage ist was/wie solle ich anmeiden als staatenlos oder üngeklärt

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go535056-20):
was/wie solle ich anmeiden als staatenlos oder üngeklärt
1. WAS willst du denn anmelden?
2. WAS steht in deiner Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit/Arbeit. Welcher § steht da?
3. WANN ist das Ende dieser Aufenthaltserlaubnis? Gültig bis...Das steht auf der Ausweis-Rückseite.
4. WANN ist das Ende deines UNRW-Passes vom Libanon? Das steht im Flüchtlingspass.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go535056-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mein Aufenthaltstitel schön verlängert am ende November und die neue ist gültig bis 08.11.2022 unter gemas 30 (familien recht), mein reise pass ist ein Palestinian Pass von die Palestinian mission in Berlin di Alte war aus dem libanon und nicht gültig mehr (ich bin nur regestiert in die UNRWA als asyl )
was passiert ist vor 2 tage ich habe ein Berif bekommen von die auslanderbehörde wegen überprufüng mein Staatenlosigkeit ich weiß nicht wofür und wenn sie anmelden mich als ungeklärt dass wird echt Schlim

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go535056-20):
vor 2 tage ich habe ein Berif bekommen von die auslanderbehörde
Ja. WAS schreiben die denn? Bitte, was genau?

Zitat (von go535056-20):
und nicht gültig mehr
Ich verstehe, dein UNRW-Pass vom Libanon ist jetzt nicht mehr gültig. Du brauchst einen neuen.
Du musst wohl einen neuen Pass beantragen.

Als Ausländer in Deutschland braucht man --auch-- einen gültigen Nationalpass oder eben UNRW-Pass.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kein Ahnung warum der andere Faden zu ist, dann geht es halt hier weiter. :???: :augenroll:

Zitat (von Felicite):
Davon liest sich nichts in der Zusammenfassung; das muss aber nichts bedeuten, weil ausschlaggebend allein die Gesetze sind. Das betrifft israelisches Recht

Eine inoffizielle Übersetzung findet man bei UNHCR-refworld. https://www.refworld.org/docid/3ae6b4ec20.html

Zitat:
4. Nationality by birth
(a)The following shall, from the date of their birth, be Israel nationals by birth:
(1)a person born in Israel while his father or mother was an Israel national;
(2)a person born outside Israel while his. father or mother was an Israel national
(a)by return;
(b)by residence in Israel;
(c)by naturalisation;
(d)under paragraph (1).
(b)For the purposes of this section, where a person is born after the death of one of his parents, it shall sufficient if that parent was an Israel national it the time of his or her death


Echte staatenlose Kinder die in Deutschland geboren sind (dies schliesst Flugzeuge und Schiffe unter Deutscher Flagge mit ein) können die Deutsche Staatsangehörigkeit nach 5 Jahre Aufenthalt erwerben. Dies findet man nicht direkt im StAG (von § 8 Abs. 2 abgesehen) sondern basiert auf dem Internationalen Abkommen zur Verhinderung der Staatenlosigkeit. Siehe Seite 46 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/456748/1ccc52621ab028fe2118f584836d710a/wege-zur-einbuergerung-data.pdf?download=1


-- Editiert von FareakyThunder am 12.02.2021 15:20

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#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Ausländer in Deutschland braucht man --auch-- einen gültigen Nationalpass oder eben UNRW-Pass.

oder einen Deutschen Reiseausweis für Ausländer oder einen Deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge.

Ein UNRW-Pass gibt es jedoch nicht. Erstens heisst dies UNRWA-Karte, und zweitens ist dies kein Reisedokument. Mit der UNRWA-Karte sollte man jedoch einen Deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge bekommen oder eine Libanesisches Reisedokumten für Palästinenser. Siehe
http://www.berlin.mfa.gov.lb/berlin/english/palestinians-travel-documents

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Kein Ahnung warum der andere Faden zu ist,
Weil der andere Faden schon vor 1 Jahr beantwortet wurde.
Weil es jetzt um den ungültig gewordenen Flüchtlingspass eines libanesischen Palästinensers geht, der in D lebt.
Der braucht einen neuen libanesischen UNRW-Pass .

Den muss er beantragen bei der Botschaft des Libanon.
http://www.libanesische-botschaft.de/index.php/de/konsulardienste/paesse/reisedokument-fuer-personen-mit-ungeklaerter-staatsangehoerigkeit-laissez-passer

das kann der TE sogar in arabisch lesen...
http://www.libanesische-botschaft.de/index.php/ar/2013-07-31-19-07-55/2013-07-31-19-08-55/2013-07-31-19-11-06

Seine Staatsangehörigkeit bleibt weiter ungeklärt, bis er Deutscher wird... oder bis Palästina ein souveräner Staat ist...aber er braucht hier in D. einen gültigen Pass.

Das Kind ist schon ca. 1 Jahr...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von FareakyThunder):
Kein Ahnung warum der andere Faden zu ist,
Weil der andere Faden schon vor 1 Jahr beantwortet wurde

Deswegen muss man einen Faden z

Zitat:

Der braucht einen neuen libanesischen UNRW-Pass .

Es heisst UNRWA. Einen solchen Pass gibt es nicht, nur eine UNRWA-Karte.

Zitat:

Den muss er beantragen bei der Botschaft des Libanon.
http://www.libanesische-botschaft.de/index.php/de/konsulardienste/paesse/reisedokument-fuer-personen-mit-ungeklaerter-staatsangehoerigkeit-laissez-passer

Ein Laisez-Passer ist was anderes. Er bräuchte wenn dann ein Reisedokument für Palästinenser aus dem Libanon wozu man eine gültige UNRWA-Karte braucht. Siehe hier http://www.libanesische-botschaft.de/index.php/de/konsulardienste/paesse/reisedokument-fuer-palaestinenser

Zitat (von Anami):
Das Kind ist schon ca. 1 Jahr...

Wäre gut zu wissen ob es mit der Israelischen Staatsbürgerschaft doch noch geklappt hat, das Kind als Staatenlos gilt oder als Palästinenser. Wenn es dazu nur einen geeigneten Faden gäbe wo man das besprechen könnte :augenroll:

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go535056-20):
mit UNRW registering...di Alte war aus dem libanon und nicht gültig mehr...kein asyl oder duldung


Ob der TE versteht, was du hier unterscheidest?
Zitat (von FareakyThunder):
Siehe hier
Ja, das hatte ich verlinkt. :)

Er ist Palästinenser, hat im Libanon ein Dokument erhalten (wie alle Palästinenser), weil er eben kein Libanese ist.
Dieses Dokument ist nun nicht mehr gültig.
Die deutsche ABH verlangt aber gültige nationale Pässe/Dokumente/Ausweise/Karten.
Er muss einen beantragen und kaufen.
-------------------------------
Die Palästinenser aus Syrien haben zB einen blauen mehrseitigen Pass für Flüchtlinge. Sieht wie ein richtiger Reisepass aus :) , aber kann/konnte nie zum Reisen verwendet werden. Dieses Dokument müssen sie nach Ende der Gültigkeit auch bei der Botschaft von Syrien neu beantragen und teuer kaufen. Und können damit nicht reisen.
Nur anerkannte Flüchtlinge brauchen diesen neuen Pass(ersatz) nicht.
---------------------------------
Zitat (von FareakyThunder):
ob es mit der Israelischen Staatsbürgerschaft doch noch geklappt hat,
Vermutlich nicht, weil die Kindsmutter wohl keine israelische Staatsbürgerin ist.
Man kann es ja trotzdem nachlesen...

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#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das hatte ich verlinkt.

Hä, wie bitte? Meiner und deiner sind zwei ganz verschiedene Links. :???: :augenroll:

Zitat (von Anami):
Vermutlich nicht, weil die Kindsmutter wohl keine israelische Staatsbürgerin ist.

Gemäss dem anderen Faden ist die Mutter Israelin. Jedoch selber im Ausland und kann deshalb gemäss Artikel 4 die Staatsbürgerschaft nicht an das Kind weitergeben.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ja, stimmt mit den Links. :sweat:

Der TE braucht das Dokument NEU, was er bisher hat und das nun ungültig ist. Dazu muss er das bei der Botschaft beantragen.
Der TE nennt es UNRW registering .
Dann also dieses:
http://www.libanesische-botschaft.de/index.php/ar/2013-07-31-19-07-55/2013-07-31-19-08-55/2013-07-31-19-10-11

Zitat (von go535056-20):
vor 2 tage ich habe ein Berif bekommen von die auslanderbehörde wegen überprufüng mein Staatenlosigkeit ich weiß nicht wofür und wenn sie anmelden mich als ungeklärt dass wird echt Schlim
Nein. Das wird nicht schlimm. Alle Palästinenser haben eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.

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#11
 Von 
Sen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal ,



Ich wollte gerne wissen ob Staatenlose abgeschoben werden können?

Weil ich habe einen Freund er wurde als staatenloser anerkannt bei der ausländerbehörde denn wurde der reise pass für Staatenlose für 3 Jahre verlängert und aber sein Aufenthalt wurde nur für 2 Jahre verlängert sein Aufenthalt hat denn Paragraph 25 abs 3 könnte mich vielleicht jemand behilflich sein das wäre sehr nett

Danke

Liebe Grüße

Sen


-- Editiert von Sen am 07.03.2021 22:49

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Sen):
er wurde als staatenloser anerkannt
Wahrscheinlich meinst du---ungeklärte Staatsangehörigkeit---.

Zitat (von Sen):
denn wurde der reise pass für Staatenlose für 3 Jahre verlängert
Ein Reisepass für Staatenlose? WER hat diesen Reisepass ausgestellt?

Meinst du evtl. einen Geflüchteten aus Syrien, der aber Palästinenser ist?

Ein eAT nach § 25 (3) AufenthG enthält ja meist ein Abschiebungsverbot...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Sen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er kommt ursprünglich aus Kosovo also ja Ungeklärt die Ausländerbehörde hat denn das erteilt

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Er muss alle 2 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn er den Reisepass von der ABH erhalten hat, dann muss er den alle 3 Jahre neu beantragen bzw. verlängern lassen.

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