unbefristet - VERDIENST LEBENSUNTERHALT

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
metzi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
unbefristet - VERDIENST LEBENSUNTERHALT

hallo meine frage ich habe einen unbefristete arbeitsverhältnis verdiene netto..c.a.1250 euro zahle miete mit nebenkosten .ca 800 euro meine frau íst deutsche staatsbürgerin und die tante von der ausländerbehörde schickt mir diese antwort......... An sich sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG erfüllt. Allerdings ist Herr.... nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt ausreichend alleine zu sichern. Das Einkommen der Ehefrau wird hierfür zwingend benötigt. Über das Einkommen der Ehefrau liegen uns, außer einer Lohnabrechnung, keine weiteren Nachweise vor. Wir bitten Sie deshalb Ihren Mandanten aufzufordern, eine Arbeitgeberbescheinigung bzgl. des Arbeitsverhältnisses der Ehefrau sowie eine aktuelle Lohnabrechnung vorzulegen. Sollte das Arbeitsverhältnis der Ehefrau noch mind. 6 Monate bei Vorlage bestehen, kann Ihrem Mandanten nach heutiger Sach- und Rechtslage die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. WAS MUSS ICH VERDIENEN UND WIE HOCH IST DER LEBENSUNTERHALT....

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-- Editiert metzi am 19.01.2012 21:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
Deine Tastatur ist am Ende des Beitrages kaputt gegangen ;)
Die Miete finde ich für 2 Personen etwas viel. Naja man gönnt sich ja sonst nix ;)
Der Lebensunterhalt bezieht sich auf das SGB II.
Hier sind für ein Ehepaar 674€ plus Miete. Das wären bei ihnen 1476 wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe. Da das Einkommen noch bereinigt wird, ist es etwas schwer zu sagen wieviel sie brutto/netto brauchen.
Hoffe etwas licht ins dunkel gebracht zu haben.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da das Einkommen noch bereinigt wird, ist es etwas schwer zu sagen wieviel sie brutto/netto brauchen. <hr size=1 noshade>


Vor allem muss man die anrechnungsfreien Absetzbeträge nach § 11b SGB II mit einrechnen. Vor allem der Erwerbstätigenfreibetrag wird hier häufig vergessen:

quote:<hr size=1 noshade>(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 Prozent. <hr size=1 noshade>


Bei Erwerbstätigen wird also ein bestimmter Anteil des Einkommens bei der Berechnung des Hartz-IV-Anspruchs nicht berücksichtigt. Dadurch erhöht sich ihr Hartz-IV-Anspruch. Um einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen zu können, muss man nachweisen, dass man den Grundbedarf nach Hartz IV (inkl. Warmmiete) abdecken kann und zusätzlich den Erwerbstätigenfreibetrag.

Da es auch noch regionale Unterschiede gibt, bekommt man einen relativ verlässlichen Anhaltspunkt, wenn man im Internet einen sogenannten Hartz-IV-Rechner sucht. Dort kann man sich ausrechnen lassen, ob beim vorhandenen Einkommen und den vorhandenen Belastungen ein Anspruch auf Hartz IV besteht. Wenn man mit den Einnahmen aus einer Festanstellung keinerlei Anspruch auf Hartz IV hat, gilt der Lebensunterhalt aller Voraussicht nach als gesichert.

-- Editiert Felicite am 20.01.2012 14:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metzi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

sorry wollte sagen die kaltmiete beträgt 550 euro plus nk komme ich auf .c.a.800


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