unbefristeten Aufenthalt als Student?

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
WinterKommt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unbefristeten Aufenthalt als Student?

Hallo,
ich bin 22 jahre alt, 1998 geboren und 1999 sind meine Eltern aus dem Heimatland nach Deutschland geflüchtet (Krieg). Ich hab mein Abitur gemacht, danach 1 Jahr gearbeitet, um über meinen weiteren Weg etwas nachzudenken, hab mich somit für das Studieren entschieden und bin jetzt im 3.Fachsemester an einer Hochschule in Berlin.
Ich würde endlich gern entweder den deutschen Pass kriegen oder einen unbefristeten Aufenthalt, jedoch möchte ich keinen Antrag stellen, wobei mir das Geld entzogen wird und sofort eine Ablehnung zurück kommt. Es kann ja nicht sein das ich 21 Jahre in DE lebe und dennoch solch Probleme hab mit den Beamten bei der Ausländerbehörde, die dauernd Witze reißen und nach Lust und Laune meinen Aufenthalt um 1 Jahr verlängern, obwohl ich gearbeitet hab & Bewerbungen für Hochschulen vorzeige, und beim Kollegen, um 3 Jahre verlängert wird der weder arbeitet noch Bewerbungen für Hochschulen abgegeben hatte. Die einzige Voraussetzung die ich nicht erfülle ist, das ich nicht 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hab...

Würde gern etwas Klarheit in meine Chancen bekommen, falls hier bitte jemand drauf antworten könne.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Mal nachgefragt: Deine Eltern hatten nicht die Absicht, in den letzten 10-12 Jahren schon deutsche Staatsbürger zu werden (und dich als Kind *mitzunehmen*?
Welche Aufenthaltserlaubnis hast du denn jetzt?

Zitat (von WinterKommt):
jedoch möchte ich keinen Antrag stellen, wobei mir das Geld entzogen wird
Das verstehe ich nicht. Warum könnte dir Geld entzogen werden? Meinst du evtl. eine Verwaltungsgebühr, die du zahlen müsstest?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von WinterKommt):
Es kann ja nicht sein das ich 21 Jahre in DE lebe und dennoch solch Probleme hab mit den Beamten bei der Ausländerbehörde, die dauernd Witze reißen und nach Lust und Laune meinen Aufenthalt um 1 Jahr verlängern, obwohl ich gearbeitet hab & Bewerbungen für Hochschulen vorzeige, und beim Kollegen, um 3 Jahre verlängert wird der weder arbeitet noch Bewerbungen für Hochschulen abgegeben hatte.


Wichtig ist, wie von Anami erwähnt, welchen Aufenthaltstitel (AT) du hast. Zudem kann auch die komplette aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte Auswirkungen haben. Das gilt für Einbürgerung und für unbefristeten Aufenthalt. Zum Beispiel: Mit manchen AT ist eine Einbürgerung gar nicht möglich. Wie lange man in Deutschland ist, ist nicht allein entscheidend, sondern ob man durchgängig einen AT hatte.

Wenn du einen AT aus humanitären Gründen haben solltest und es eine Vorgeschichte mit langen Duldungsphasen gegeben haben sollte, gelten ganz andere Bedingungen als bei einem Aufenthalt nach Asylanerkennung und durchgängigem Besitz eines Aufenthaltstitels.

Also hilft es nicht, sich mit dem Kollegen zu vergleichen, der eine ganz andere Vorgeschichte und ganz andere aufenthaltsrechtliche Ansprüche haben kann. Mit Behauptungen wie die, dass Sachbearbeiter in der ABH Aufenthaltstitel "nach Lust und Laune" verlängern würden, solltest du dich bitte zurückhalten. Falls du weißt, welchen AT und welche aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte dein Kollege hat, kannst du das auch schreiben, dann kann man vielleicht eine unterschiedliche Behandlung erklären. Wenn wir deinen AT und die Vorgeschichte kennen, können wir dir vielleicht auch Hinweise geben, ob und weshalb eine Verlängerung für nur ein Jahr unzulässig sein könnte.

Wenn du also eine annähernde Einschätzung haben willst, ob ein Antrag Geldschwendung ist oder ab wann er sich lohnen könnte, brauchen wir die genaue Abfolge von Aufenthaltstiteln, die du bisher hattest: wenn möglich Paragraph oder genaue Bezeichnung.

-- Editiert von Felicite am 12.05.2020 20:22

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