unbefristetes Aufenthalterlaubnis ???

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
cet2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
unbefristetes Aufenthalterlaubnis ???

Hallo,

Ich habe noch eine Frage zu dem Formular.

Wenn "geringf¨¹gige Verurteilungen unbeachtlich sind", muss ich noch meine Vorstraf auf dem Formular ausf¨¹llen? Da ich die Verurteilungsdokument sofort zerstört hatte, nachdem ich die Geldstrafe bezahlt habe. Ich kann mich gar nicht mehr richtig erinnern, alle genaue Daten.

Ich bedanke mich im Voraus f¨¹r die Antwort.
MfG
von C.ET

Was ist mit...Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (oder Antrag auf Aufenthaltserlaubnis-EG)???

Nämlich, in Antragsformular wird gefragt:

1) Sind Sie vorbestraft?

a) in Deutschland ________

b) am (wann und wo) _____

c) von welchem Gericht ___

d) Grund der Strafe_______

e) Art und Höhe der Strafe _________


b) im Ausland ___________

- am (Wann und wo) _______

- von welchem Gericht _____

- Art und Höhe der Strafe __

2) Haben Sie sich bereits fr¨¹her in Deutschland aufgehalten? ___________

3) Wenn ja, Angeben der Zeiten und Wohnorte_____

4) Sind Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben oder ist ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt oder eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden? _______________

Und so weiter....

Und noch etwas zum schluss: Ich versichere, vorstehende Angeben nach bestem Wissen und Gewissen RICHTIG und VOLLSTÄNDIG gemacht zu haben. FALSCHE oder UNZUTREFFENDE Angeben im Antrag haben den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge.

(Noch etwas: Die Daten [Angaben in Antrag auf Aufenthaltserlaubnis] werden außerdem dem Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt ¨¹bermittelt.)

Bitte NICHT VERGESSEN: Belehrung gemäß ¡ì 46 Nr. 1 Ausländergesetz

Ein Ausländer kann insbesondere ausgewiesen werden, wenn er in einem Verfahren nach dem Ausländergesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerks nach Maßgabe des Schengener Durchf¨¹hrungs¨¹bereinkommens falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der f¨¹r die Durchf¨¹hrung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat.

MfG,

Dominika


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Es steht doch klar und deutlich geschrieben was passieren kann, wenn Du unrichtige oder unvollständige Angaben machst.
Natürlich bleibt es Dir unbenommen, daß eine oder andere *unter den Tisch* fallen zu lassen.
Allerdings sollte es klar sein, daß Du danach auch die Konsequenzen tragen mußt.

.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cet2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi Saxonicus,
was heißt "unter den Tisch" fallen? entschuldige mich, dass ich diese Worten zusammen noch nicht verstehe.

Aber ich vermute, dass ich keineswegs vermeiden kann, die Sache vor meinem Mann zu schweigen. Ich muss mal sehen, ob ich dem Moment überleben kann.

Deine Information lasst mich wieder in Unruhr.

aber Danke sehr für die Rückmeldung, die ich ganz Tag gewartet habe.

:(
MfG, C.ET

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Damit will ich sagen, daß Du alle Fragen
w a h r h e i t s g e m ä ß
beantworten mußt, andernfalls Du bestraft wirst und Dir Dein Aufenthaltstitel entzogen werden kann.
Du wirst nicht umhin können, Deinen Mann die Wahrheit zu sagen.

Bei der Überprüfung Deiner Angaben im Ausländerzentralregister kommt es sowieso heraus, wenn Du gelogen hast.


.

-- Editiert von Saxonicus am 19.07.2006 20:05:52

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Viel schlimmer finde ich, dass du deinem Mann nicht die Wahrheit über dein Vorleben gesagt hast. Wenn er das erfährt, vielleicht lässt er die Ehe annullieren.
Wie wäre es denn mal mit Ehrlichkeit gegenüber deinem Mann und dann Ehrlichkeit gegenüber den Behörden?

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