unehelich geboren, DDR Mutter, Vater Ausländer - Problem mit Staatsbürgerschaft?

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
jc2003
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unehelich geboren, DDR Mutter, Vater Ausländer - Problem mit Staatsbürgerschaft?

Folgender Fall:
In der DDR vor dem 01.01.75 unehelich geborenes Kind mit DDR Staatsbürgeschaft (Im Pass der Mutter eingetragen).
Heirat der Eltern nach 01.01.75 - Mutter DDR, Vater Ausländer.
Nach Flucht in die BRD (1985) Mutter und Kind BRD-Bürger, Vater behält ausländische Staatsbürgerschaft.

Kann das (ehemalige) Kind evtl. heute noch Probleme bekommen, falls herauskommt, dass das sein Geburtsdatum vor dem Eheschliessungstermin und vor dem Stichtag 01.01.1975 liegt?
(somit das Kind eigentlich die Deutsche / DDR Staatsbürgerschaft nicht hätte erhalten dürfen)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Was hat es mit dem Stichtag 01.01.1975 auf sich?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jc2003
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quelle: http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/allgemein.html

"2.4 Verlust duch Legitimation (s. Erklärung zur 'Legitimation' unter 1.4)
Auch durch die Legitimation durch einen ausländischen Vater kann die deutsche Staatsangehörigkeit bis zum 31.12.1974 verloren gegangen sein. Für Kinder, die vor dem 01.01.1975 die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Legitimiation durch einen Ausländer verloren haben, gab es eine Erklärungsregelung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Sie wurden vor dem 01.01.1975 in der DDR unehelich geboren.

Ihre Mutter war DDR-Staatsbürgerin, Ihr Vater ausländischer Staatsbürger.

Ihre Mutter beantragte für Sie erfolgreich die DDR-Staatsbürgerschaft. Sie waren im Reisepass der Mutter mit eingetragen.

Nach dem 01.01.1975 heirateten Ihre Mutter und Ihr ausländischer Vater in der DDR.

Dadurch verloren Sie nach dem DDR-Recht offensichtlich nicht Ihre DDR-Staatsbürgerschaft.

1985 flüchteten Sie in die BRD. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie rechtmäßig DDR-Staatsbürger.

Nach Ihrer Flucht wurden Sie BRD-Staatsbürger.

Erst zu diesem Zeitpunkt fielen Sie unter das BRD-Recht. Ab dieser Zeit, also nach 1985, fand aber keine Legitimation statt, die nach BRD-Recht zu einem Verlust der BRD-Staatsbürgerschaft hätte führen können.

Selbst wenn es in der DDR ebenfalls ein Gesetz gegeben hätte mit dem gleichen Stichtag 01.01.1975 und Sie in der DDR nur durch einen Zufall Ihre DDR-Staatsbürgerschaft nicht verloren hätten, so ändert das nichts daran, dass in dem Zeitraum seit Sie BRD-Staatsbürger geworden sind, keine Legitimation stattgefunden hat, die zu einem Verlust der BRD-Staatsbürgerschaft führen könnte.

Ich sehe deshalb keine Probleme für Sie.

Im übrigen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich würde mich nicht an die die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden, denn es gilt: Wecke keine schlafenden Hunde.

Aber wie gesagt: Ich sehe deshalb keine Probleme für Sie.

Viel Glück und alles Gute für Ihre Zukunft.

http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/allgemein.html

Allgemeine Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

1.4 Erwerb durch Legitimation

Legitimation ist die nachfolgende Eheschließung der Eltern eines nichtehelichen Kindes. Die Legitimation kann auch durch Ehelicherklärung des Kindes durch ein Gericht erfolgt sein. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit richtet sich grundsätzlich nach den für eheliche Kinder geltenden Vorschriften.


2. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

2.4 Verlust duch Legitimation (s. Erklärung zur 'Legitimation' unter 1.4)
Auch durch die Legitimation durch einen ausländischen Vater kann die deutsche Staatsangehörigkeit bis zum 31.12.1974 verloren gegangen sein. Für Kinder, die vor dem 01.01.1975 die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Legitimiation durch einen Ausländer verloren haben, gab es eine Erklärungsregelung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

-- Editiert von gere am 30.06.2004 18:20:41

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