unerlaubter Aufenthalt aber deutsches Kind

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
olga74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
unerlaubter Aufenthalt aber deutsches Kind

Mein Partner und ich habe seit einem halben Jahr ein Kind zusammen. Ich bin Deutsche, unser Kind somit auch.

Nun ist es so, dass er seit einem Jahr nicht mehr im Besitz einer Duldung ist, sein Aufenthalt somit unerlaubt. Sein Rechtsanwalt hatte mehrmals schriftlichen Kontakt mit seiner zuständigen Ausländerbehörde, diese besteht jedoch immer nur darauf, dass er persönlich vorbei kommt und sich in seinem zugewiesenen Zuständigkeitsbereich begibt, dann soll er einen Antrag auf Umverteilung stellen. Sein Zuständigkeitsbereich ist aber weit weg von mir und unserem Kind. Was ist wenn er einfach zu der Ausländerbehörde geht, sich eine neue Duldung geben lässt und NICHT in dem Zuständigkeitsbereich bleibt?

Außerdem kam heute ein Schreiben der Polizei, dass er wegen unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gem. §95 (1) Nr. 2 AufenthG zur Stellungnahme zur Dienststelle kommen soll. Dieses Schreiben kam zu meiner Adresse.

Warum möchte seine Ausländerbehörde ihm wieder eine Duldung geben und nicht gleich eine Aufenthaltserlaubnis? Die Vaterschaft hat er anerkannt und das gemeinsame Sorgerecht haben wir auch. Dürfen die ihm verbieten seinen Zuständigkeitsbereich zu verlassen und somit sein Kind nicht zu sehen? Dieser Umverteilungsantrag kann ja Monate dauern und so lange wäre das Kind vom Vater getrennt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Eine Vaterschaft alleine, qualifiziert ihn noch nicht für einen Aufenthalt in Deutschland.

Die Angelegenheit ist wohl weitaus komplizierter, als es hier dargestellt wurde.
Warum, wie und weshalb kam er nach Deutschland?
Welchen Aufenthaltstitel besaß er, warum hat er ihn verloren?
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Aus welchen Grund hat er eine Duldung erhalten?

Ich glaube der Fall ist zu komplex, als das man da etwas sagen könnte, ohne seine Akte und alle Umstände seiner Aufenthaltshistorie zu kennen. Das wäre reine Spekulation.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Grundsätzlich: Eine Vaterschaft mündet nicht automatisch in einen Aufenthaltstitel.

Jetzt ein Blick in die Glaskugel:

Die Polizei hat wegen §95 (1) Nr. 2 AufenthG seinen Aufenthaltsort (bei Ihnen) ermittelt.

...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist,
b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und
c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist.
...

D.h. in Kürze steht die Polizei vor Ihrer Tür und nimmt Ihren Partner fest. Verurteilung (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe) und anschließende Abschiebung in sein Herkunftsland, Verhängung einer Einreisesperre von bis zu 24 Monaten. Danach kann Ihr Partner in seinem Herkunftsland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Weiteres ungewiss.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von olga74):
Nun ist es so, dass er seit einem Jahr nicht mehr im Besitz einer Duldung ist, sein Aufenthalt somit unerlaubt.

Auch mit einer Duldung ist der Aufenthalt noch längst nicht gesetzeskonform.
Wieso glauben Dein Partner und Du eigentlich, dass deutsche Vorschriften und Gesetze für Euch keine Gültigkeit haben und Ihr sich nach Belieben darüber hinwegsetzen könnt?

Zitat (von olga74):
Dieser Umverteilungsantrag kann ja Monate dauern und so lange wäre das Kind vom Vater getrennt.

Da Dein Freund so ziemlich gegen alle Erfordernisse und Auflagen verstoßen hat, wird er sich wohl auf einen längeren Zeitraum der Trennung von seinem Kind und von Dir einrichten müssen.

Natürlich bleibt es Dir unbenommen, zusammen mit dem Kind bei Deinem Partner in seinen Herkunftsland zu leben, dann wäre das Kind auch nicht vom Vater getrennt.

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#4
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Das Kind wird hier vermutlich zum Erhalt eines "Aufenthaltstitels" benutzt, wie in so vielen Fällen. Ob der Vater für das Kind auch Verantwortung und Sorge übernimmt, oder ob er nur damit seinen Aufenthalt sichern will, stelle ich mal in den Raum. Früher war das alleine die Eheschließung, jetzt müssen die Kleinen dafür gerade stehen, obwohl sie für sich selbst noch keine Verantwortung übernehmen können.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
olga74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vetlanda, das ist eine absolute Frechheit. Er kümmert sich rührend um unser Kind und auch um mich in der gesamten Schwangerschaft und heute noch. Man sollte nicht immer alle über einen Kamm scheren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von olga74):
Er kümmert sich rührend um unser Kind und auch um mich in der gesamten Schwangerschaft und heute noch.

Das alles berechtigt ihn nicht dazu, die Bestimmungen und Auflagen zu ignorieren, zu denen ein Ausländer in Deutschland nun mal verpflichtet ist. Wenn er permanent und beharrlich gegen alle Obliegenheiten verstößt, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, sollte er sich über entsprechende Konsequenzen der Ausländerbehörde nicht wundern.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von olga74):
Vetlanda, das ist eine absolute Frechheit. Er kümmert sich rührend um unser Kind und auch um mich in der gesamten Schwangerschaft und heute noch. Man sollte nicht immer alle über einen Kamm scheren.


Das ändert aber nichts daran, dass er seinen Aufenthalt durch das Kind gesichert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es ist wohl so, dass dieser Aufenthaltstitel auf zwei Beinen häufig funktioniert. Hier haben wir aber das Problem, dass er so ziemlich gegen alle Bestimmungen verstoßen hat, sich sogar strafbar gemacht hat, gegen die man ausländerrechtlich verstoßen kann. Und da hilft in der Regel der Titel auf zwei Beinen auch nicht.

Ich kenne es in diesen Fällen so, dass er demnächst festgenommen wird, im beschleunigten Verfahren verurteilt wird und aus dem Knast heraus direkt in sein Heimatland abgeschoben wird. Von da aus kann er dann selbstverständlich für die Zeit nach Ablauf der Einreisesperre einen Antrag auf Wiedereinreise stellen, muss aber auch noch zumindest die Abschiebekosten zahlen. Eine Alternative sehe ich nur darin, jetzt und sofort in sein Heimatland auszureisen, freiwillig, und von dort aus den Antrag bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat stellen.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Hast du was neues
Was ist bei dem allen raus bekomme. ?
Stecke in einer ähnlichen Situation
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Es macht wenig Sinn, lange zurückliegende Beiträge auszugraben und sich nach dem Fortgang der Geschichten zu erkundigen. Diese Personen sind schon monatelang nicht mehr im Forum gewesen und werden Deine Fragen kaum zur Kenntnis nehmen, um Dir darauf zu antworten.

Wenn Du Fragen zu dieser Thematik hast, dann eröffne einen eigenen Thread, erkläre die Vorgeschichte, damit man Dir fallbezogen und zielgerichtet darauf antworten kann.

1x Hilfreiche Antwort

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