hallo
angenommen 2 studenten die einen deutsches studentenvisum haben (die studenten sind nicht aus der eu) und einer von denen nach dem studium eine Arbeit findet und dementsprechend eine anderes Visum bekommt und sie heiraten danach, bekommt der andere student der noch ein studentenvisum hat, eine andere Aufenthaltserlaubnis? oder eher gesagt hat dieser das Recht auf ein anderes visum da er jemanden geheiratet hat, der ein Arbeitsvisum hat?
vielen Dank
ximena
visum wechsel
Notfall?
Notfall?
Also ein Visum haben die beiden mit Sicherheit nicht und werden sie auch späterhin nicht bekommen sondern eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium.
Wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben, bleibt ihnen noch ein Jahr Zeit eine Arbeitsstelle zu finden. Falls sie diese finden bekommen sie eine Aufenthaltserlaubns zur Arbeitsaufnahme.
Wenn sie (einen deutschen Staatsbürger) heiraten, gibt es eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (1).
.
Danke für die Antwort. Meine Frage war eher wenn die zusammen heiraten, also die eine findet ein job, bekommt eine andere aufenthaltsgehenmigung(arbeitserlaubnis??) der andere bleib erst mal student und die beiden (ausländer, nicht eu) heiraten. Hat der, der noch student ist ein Recht auf eine andere Aufenthaltsgenehmigung?
Und jetzt?
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