wann bekommt man unbefristete aufenthalterlaubniss

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
purzelbaumgermany
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
wann bekommt man unbefristete aufenthalterlaubniss

hallöchen eine einfache frage hätte ich.ein ausländischer mann ist mit einer deutschen seit 6 jahren verheiratet und haben auch 2 kinder miteinander ,wann bekommt der mann eine unbefristete aufenthaltserlaubniss? der mann muss seit 3 jahren jedes jahr zur aussländerbehörde um sich sein aufenthalt zu verlängern ist das normal? BRÄUCHTE GANZ SCHNELL ANTWORTEN WEIL KEINER SICH SOGNAU DAMIT AUSKENNT DANKE IM VORAUS

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt
NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS.

Sie kann erteilt werden, wenn der Antragsteller
>seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
>sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
>mindesten 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat
>nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde
>ausreichend Deutschkenntnisse hat
>über ausreichend Wohnraum verfügt

Den genauen Wortlaut der Bedingungen kannst Du im **Aufenthaltsgesetz** nachlesen.

Da er, wie Du schreibst schon sechs Jahre verheiratet ist könnte er als Deutsch-Verheirateter, falls er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, auch schon die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

.

-- Editiert von Saxonicus am 18.07.2006 22:32:22

-- Editiert von Saxonicus am 18.07.2006 22:36:51

-- Editiert von Saxonicus am 18.07.2006 22:39:17

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

normal ist es nicht, daß man alle 3 Jahre seine Aufenthaltserlaubnis verlängern muss.
Ist der Ausländer 3 Jahre mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet,bekommt er eigentlich eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein anderer Aufenthaltstitel.
Dort ist u.A. die Voraussetzung, daß er erklären muss, daß er seinen Lebensunterhalt selbst verdient und dem deutschen Staat nicht zur Last fällt.
Ein ausländischer Handwerker z.B. kann sich mit der Niederlassungserlaubnis hier in Deutschland selbständig machen.

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

normal ist es nicht, daß man alle 3 Jahre seine Aufenthaltserlaubnis verlängern muss.
Ist der Ausländer 3 Jahre mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet,bekommt er eigentlich eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein anderer Aufenthaltstitel.
Dort ist u.A. die Voraussetzung, daß er erklären muss, daß er seinen Lebensunterhalt selbst verdient und dem deutschen Staat nicht zur Last fällt.
Ein ausländischer Handwerker z.B. kann sich mit der Niederlassungserlaubnis hier in Deutschland selbständig machen.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Die Niederlassungserlaubnis i s t eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Guckst Du Im Aufenthaltsgesetz was seit 2005 das Ausländergesetz abgelöst hat.
Im engeren Sinne gibt es jetzt nur noch drei Aufenthaltstitel:

>Visum (befristet auf maximal 3 Monate),
>Aufenthaltserlaubnis (befristet, ggf. mit Einschränkungen und Auflagen),
>Niederlassungserlaubnis (unbefristet, keine Einschränkungen).

-- Editiert von Saxonicus am 19.07.2006 18:54:37

-- Editiert von Saxonicus am 19.07.2006 18:56:09

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venuslady
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

´91 hatte ich "einen Deutschen" geheiratet. Als ich´94 die Einbürgerung einreicht hatte ich auch noch Befristetes Aufhenthalts genehmigung. Mir sagte man damals, wenn mann schon über 10 Jahre den aufenthalt in Deutschland hat ( egal wie lange verheiratet) bekommt man nach der trauung automatisch den Unbefristeten Aufenthaltserlaubniss ( voraussetzung für Einbürgerung).
Warum wird nicht einfach beim Ausländeramt nachgefragt?

11x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Automatisch gibt es überhaupt nichts, Du mußt es auf jedenfall bei der ABH beantragen (mündlich/schriftlich).
Wenn Du es ganz genau wissen willst, empfehle ich Dir die Lektüre des

A u f e n t h a l t s g e s e t z e s .

.

19x Hilfreiche Antwort

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