warum ist heiraten so unmöglich???

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
rubysapphire
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
warum ist heiraten so unmöglich???

Hallo!

Mein Verlobter, der aus Malaysia kommt und ich würden gerne hier in Deutschland heiraten. Zurzeit ist er aber in Russland, wo er Medizin studiert und möchte danach gleich noch Deutschland kommen (wenn das überhaupt möglich ist). Ich habe mich schon mit dem Standesamt, der deutschen Botschaft in Malaysia und der Ausländerbehörde in kontakt gesetzt und habe eigentlich von allen Seiten bei jedem gespräch etwas neues und anderes erfahren. Jetzt wissen wir überhaupt nicht weiter. Mein Verlobter könnte mit einem Touristenvisum nach seinem Studium (welches er diesen Sommer beendet) nach Deutschland kommen. Jedoch wurde mir gesagt, dass er das Visum zur Eheschließung braucht, um nach der Hochzeit eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Also würde er diese Genehmigung nicht bekommen, wenn wir mit dem Touristenvisum heiraten?? Und wenn wir das Visum zur Eheschließung haben, würden wir danach problemlos die Aufenthaltsgenehmigung bekommen??? Mein Verlobter bekommt die Ledigkeitsbescheinigung aus Malaysia zugeschickt und muss diese nur hier in Deutschland vor einem Beamten unterschreieben. Somit hätten wir alle Dokumente die das Standesamt verlangt zusammen. Die chance mal eben nach Malaysia zu fliegen und dort ein Visum zur eheschließung zu beantragen, was schonmal bis zu 2 monaten benspruchen kann, hat nicht jeder. Es ist finanziell nicht möglich, da seine Familie gegen die Hochzeit ist. Nun bin ich aber auch nur Studentin und ich hatte gelesen, dass er die Aufenthaltsgenehmigung nur bekommt, wenn ich ihn finanziell unterstützen könnte... ist das richtig?? Wie soll man das denn machen? Heißt es jetzt nur weil man Student ist darf man nicht heiraten? Selbst bei einem niedrig bezahlten job kann man sowas ja nicht... Außerdem hat mein Verlobter ja auch die Absicht in Deutschland als Mediziner tätig zu sein. Wir wissen jetzt einfach nicht mehr weiter, denn sogar wenn er das Visum zur eheschl. bekommt, würde er meines wissens nach keine aufenthaltsgenehmigung bekommen...oder?? Und wenn wir mit dem Touristenvisum heiraten schon gar nicht...?? Dann müsste er ja zurück nach Malaysia und das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, aber würde man danach auch fragen ob ich ihn finanziell Unterstützen kann??
Ich hoffe das uns jemand weiterhelfen kann und freue mich sehr über jede Nachricht...
lg Rubysapphire

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rubysapphire
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)


Hallo chavah!

erstmal danke für die schnelle antwort!
Das mein Verlobter Deutschkenntnissevorweisen muss, wissen wir..er wird im Sommer den test hier in Deutschland machen.

Aber warum "falsches Visum"?? ein touristenvisum ist kein falsches visum...schließlich erlaubt es ihm für 90 Tage in deutschland zu bleiben. Jedoch weiß ich einfach nicht ob es einfacher ist mit dem Touristenvisum zu heiraten oder doch das Visum zur Eheschließung. Ich habe mit 2 verschiedenen Beamten der Ausländerbehörde gesprochen und beide haben mir etwas anderes erzählt. zum einen, dass wir aufjedenfall das visum zur eheschl. brauchen und zum anderen...ja man auch mit dem touristenvisum heiraten...solange er legal nach Deutschland eingereist ist würde das keinen unterschied machen...und das ist er ja auch mit dem touristenvisum....

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)


@ Rubysapphire

Die Auskünfte die Dir das Standesamt gegeben hat sind schon richtig, also unmöglich ist das Heiraten in Deutschland - entgegen Deiner Überschrift - schon mal nicht.

Natürlich kannst Du auch mit einem Besucher-, Touristen- oder Geschäftsvisum Visum heiraten (sofern Du die notwendigen Dokumente dabei hast)aber eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es darauf nicht.
Für einen angestrebten Daueraufenthalt ist eben das entsprechende Visum erforderlich.
Warum das so ist, solltest Du den Gesetzgeber fragen, Diskussionen darüber bringen nichts.

Ihr könntet natürlich auch in Russland heiraten, dann spart er sich den weiten Weg nach Malaysia und stellt von Russland aus den Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland.

Allerdings sollte Dein Freund/Verlobter/Ehemann nicht erwarten, nach Abschluß seines Studiums hier in Deutschland umgehende als Arzt arbeiten zu können. Da solltet Ihr Euch noch mal genauer erkundigen, ganz so reibungslos wird das nicht funktionieren.
.

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#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Natürlich ist auch mit Schengenvisum eine Heirat Dänemark möglich und vielleicht wegen des geringeren Bürokratieaufwandes auch zu empfehlen.
Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat er dadurch natürlich noch lange nicht, um ein entsprechndes Visumverfahren zur Familienzusammenführung nach Deutschland und das dazu benötigte Deutschzertifikat, sei es nun von Malaysia oder von Russland aus, wird er nicht herumkommen.
.

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Rubbysapphire,
ich würde dir raten, in deiner Stadt die Beratungsstelle für Bi-Nationale Ehen aufzusuchen. Die haben auf jeden Fall Erfahrungen mit solchen Sachen und können dir im persönlichen Gespräch bestimmt hilfreiche Tipps geben.

Und das man nicht gerne nach Malaysia zieht - ein moslemisch geprägtes Land - wenn man die Wahl Deutschland hat, finde ich nachvollziehbar.

Erkundige dich am besten bei der Ärztekammer bezügich Ärztemangel in den östlichen Bundesländern, vielleicht gibt es da eine Sondermöglichkeit, ihm einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen. Vielleicht kann er ja einreisen und arbeiten und ihr heiratet dann.

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#9
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

@ rubysapphire

Erkundige dich mal welche Hürden und Stolpersteine der malaysische Staat einem Ausländer in den Weg legt wenn er eine Malaysierin heiraten und in Malaysia leben möchte.........

Gemessen daran sind die deutschen Bestimmungen geradezu ein Witz!

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#10
 Von 
Ausgewanderter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Rubysapphire

Er bekommt das Visum nicht in Rußland. Er muß es bei der deutschen Botschaft in Manila beantragen!

Von einer Heirat in Dänemark rate ich Dir dringend ab! Wenn Du den Grund wissen willst, melde Dich per Mail: GaGa.2500@gmx.de. Aber wenn er erst einmal ein Visum hat, und da wäre das Touristenvisum ratsam, stellt es kein Problem dar, auch in Deutschland zu heiraten.

Grüße in die Eiszeit

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#11
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Rubysapphire

Er bekommt das Visum nicht in Rußland. Er muß es bei der deutschen Botschaft in Manila beantragen!
von Ausgewanderter - 03.03.2008 14:20:56
..............................................

@ Ausgewanderter

Vielleicht kannst Du uns mal erklären wie Du ausgerechnet auf Manila kommst ?
Der Auserwählte kommt aus Malaysia, nicht von den Philippinen.
Er kann sein Visum dort beantragen wo er seinen Wohnsitz hat und wenn er in Russland studiert, natürlich auch dort weil er ja, zumindest im Moment dort wohnt.

Heiraten können sie überall auf der Welt, auch in Dänemark oder Timbuktu, da gibt es überhaupt keine Einschränkungen.

Daß er aber die Familienzusammenführung nach Deutschland vom Heimatland bzw. vom Wohnsitzland aus beantragen muß wurde ja bereits erwähnt.

Aber das hat nun alles mit Manila überhaupt nix zutun und das er sein Visum auf der deutschen Botschaft beantragen muß, sollte wohl klar sein.
.

-- Editiert von Saxonicus am 03.03.2008 14:59:33

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#12
 Von 
Muskaan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ruby,
beide Aussagen der Behörden stimmen bzgl. Heiraten in Deutschland mit Touristenvisa bzw. Familienvisa. Unterschied ist:
Bei einem Touristenvisa muss derjenige nach 3 Monaten wieder ausreisen. Dieses Touristenvisa kann in kein anderes Bleibevisa umgeändert werden. Aber ihr seid verheiratet und braucht auch der Behörde nichts weiter mehr an Dokumente ranbringen, denn wenn ihr hier heiratet, dann hat die Überprüfung Deines Verlobten bereits stattgefunden, dass er mit keiner anderen Frau weltweit verheiratet ist. Reist er mit einem Familienvisa hier ein, dann kann er nach der Trauung bleiben. In beiden Fällen, Heirat in Deutschland, wird die Überprüfung von dem Standesamt respektive von der Heimatbehörde Deines Verlobten, durchgeführt und kostet 270 Euro.
Es geht auch schneller mit dem Heiraten, da die Überprüfung ca. 6 bis 8 Monate dauert, dass man im Ausland heiraten kann, mit weniger Papieren aber nach dem deutschen Gesetz. Dann benötigt man die Papier nachträglich und reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft ein, wenn das Familienvisa gestellt wird und diese überprüfen dann die Unterlagen. Dies kann auch in der Deutschen Botschaft in Russland erfolgen. Das kostet dann auch 270 Euro. Einreise nach Deutschland erfolgt aber nur, wenn der Deutsche Partner sich und seinen Ehepartner ernähren kann. Sicherlich kann man bei einem ablehnenden Bescheid auch vor das Gericht ziehen und bekommt fast immer Recht. In allen Fällen, dauert es bis zum dauerhaften Zusammenleben,
ca. 6 - 8 Monate, in manchen Fällen auch noch länger. Bei mir waren es von der Antragstellung bis zur Einreise von meinem Mann 13 Monate. Aber wenn es wirklich die große Liebe ist und wenn ihr Euch sicher seid 100%ig zusammen zu passen, dann würde ich es auf jeden Fall starten.

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#13
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Muskaan

Woher weißt Du so genau, daß die Überprüfung der Papiere 270 €uro kostet ?
Das ist doch immer vom Aufwand abhängig.
Mir sind durchaus Fälle bekannt wo es um ein Vielfaches teurer war.
Ich persönlich habe für die Legalisation unserer Heiratsurkunde nach Heirat im Ausland wiederum nur 20 DM bezahlt (ist allerdings schon eine Weile her) und meine Frau bekam ihr Visum zur Familienzusammenführung bereits einen Tag vor unserer Hochzeit.

Was ist ein Bleibevisa ? Sicher meinst Du eine Aufenthaltserlaubnis und rede bitte nicht immer von Visa (Mehrzahl), wenn Du Visum (Einzahl) meinst.

Wieso behauptest Du das bis zum Nachzug des Ehepartners 6 - 8 Wochen vergehen ?
Es gibt durchaus auch Fälle wo soetwas in 14 Tagen über die Bühne gehen kann. Natürlich kann es u.U. auch viel länger dauern.

Zitat: >> Einreise nach Deutschland erfolgt aber nur, wenn der Deutsche Partner sich und seinen Ehepartner ernähren kann. <<

Das ist doch kompletter Unsinn, bei einem deutschen Ehepartner ist der Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt nicht erforderlich. Auch ein (deutscher) Hartz4-Empfänger hat (zumindest bis jetzt) das Recht mit seinem ausländischen Ehepartner in Deutschland zu leben.

Ein Besucher-, Touristen- oder anderes Visum gilt nicht grundsätzlich 90 Tage (also nicht 3 Monate), sondern nur solange wie draufsteht. 90 Tage ist die maximale Geltungsdauer, die jedoch von den Konsulaten nicht immer bewilligt wird.
.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Muskaan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Saxonicus,

ich gebe hier nur als Laie meine Meinung wieder und bitte vielmals um Entschuldigung wenn ich nicht dazu schreibe, dass es sich um meine Eindrücke und Erfahrungen handelt.
Ich bin mir sicher, dass es bei diesem Forum um Erfahrungsaustausch geht und nicht darum ob ich Einzahl oder Mehrzahl schreibe, "falsche" Namen verwende und das dies Richtwerte (Summen, Zeiträume) sind. Sollte dies nicht aus meinem ersten Kommentar deutlich sichtbar hervor gegangen sein, nun, dann hoffe ich, dass dies jetzt Klarheit schafft.
In diesem Sinne, wäre es schön, wenn die Eintrageinstellerin meine Bemühungen sieht und hoffe, es ihr Hoffnung gibt, denn die meisten Einträge finde ich hier einfach nur ohne Hoffnung zu verbreiten. Wollte ein wenig Mut machen, dass war meine Intension.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Muskaan

Du kannst doch Deine eigenen Erfahrungen nicht verallgemeinern, weil die Betroffenen aus verschiedenen Ländern kommen und damit auch unterschiedliche Verfahren notwendig sind, was z.B. die Überprüfungen der Urkunden betrifft.

Wenn Du Deine Erfahrungen hier kundtust, dann solltest Du aber auch das Land erwähnen, um das es sich handelt.
Zudem sind es auch unterschiedliche Sachverhalte die man nicht gleichsetzen und generalisierend beurteilen kann.

Es gibt Staaten mit unsicheren Urkundenwesen was eine aufwendigere Kontrolle der Dokumente erforderlich macht, wobei natürlich auch höhere Kosten enstehen als in den anderen Ländern mit sicheren Urkundenwesen.

Durch die Verwendung falscher Begriffe werden die Ratsuchenden mehr verwirrt als aufgeklärt und gerade im Verwaltungsrecht ist es schon wichtig, das man die sach- und fachgerechten Bezeichnungen verwendet, weil ansonsten Mißverständnisse entstehen können.
.

-- Editiert von Saxonicus am 10.03.2008 01:11:45

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