welchen Aufenthaltstitel nach trennung???

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)
welchen Aufenthaltstitel nach trennung???

Hallo ,
ich habe eine Frage zum Aufenthaltstitel für getrennt lebende Ausländer.
Ich lebe von meinem Mann getrennt, seit mehr als einem Jahr . Scheidung läuft. Wir wären jetzt knapp 5 Jahre verheiratet,seit 5 Jahren hat er auch befristeten Aufenthaltsstatus. Im Sept. müßte er diesen wieder neu beantragen , oder verlängern ?
Er lebt zur Zeit noch von ALG2 und hat einen Minijob auf 100 € Basis. Er hat ein unterhaltsberechtigtes Kind für welches er nicht zahlt , dafür tritt seit der Trennung die Vorschusskasse ein.
Er möchte nun gerne eine unbefristete Aufenthalserlaubnis bekommen. Meine Frage : welche Voraussetzungen muß er dafür erfüllen.
Evtl. fängt er nächsten Monat eine Arbeit an , wo er ca. 900 € Brutto bekommt. Da er ja dann nicht mehr von ALG" leben müste meint er sind damit die vorraussetzungen erfüllt.
Ist das richtig , .. oder wie sind da die Rechtslagen . Seit 2005 gibts doch da neue Regeln , oder???

Lieben Dank für jede Auskunft

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mellamia

vielleicht solltest du erstmal den firefox einstellen??? ;)
ein ausländer der ohne von sozialleistungen für sich und seine unterhaltsberechtigten sorgen kann, bekommt nach der von dir angegebenen zeit die niederlasssungserlaubnis.
lebt er von al2 oder anderen vergleichbaren einkommen, verlängert sich sein titel nur um je ein jahr

sunbee

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#2
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

was soll ich machen ?? :-)
Trifft das dann auch zu wenn er erst jetzt die Arbeit annimmt , und bisher keinen Unterhalt geleistet hat?`??? Oder ist eher eine verlängerung zu erwarten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mellamia

um was gehts dir denn? den aufenthaltstitel oder die zahlung?
mit dem aufenthalt hast du nix zu tun
was den unterhalt angeht, ist das familienrecht, damit kenn ich mich nicht aus

sunbee

ach, ich dachte die falschen zeichen in deinem text liegen eventuell an einer einstellung des firefox...da passiert das manchmal

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#4
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

hi nochmal , .. wieso hab ich damit nichts zu tun . Wir haben ein gemeinsames Kind und soweit ganz guten Kontakt.
Nur finanziell ist der Herr leider etwas schwerstbehindert , er hängt sich immer mehr Schulden und Ärger an den Hals. Mit dieser Arbeit das ist wohl auch nur so ein gedrehtes Ding damit er unbefristet bekommt.
Ja , ich wollte auch nur ne Info , wie die Gesetze da jetzt stehen.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mellamia

sag ich doch, familienrechtlich hast du natürlich was damit zu tun.
der aufenthalt kann von dir nicht beeinflußt werden....
sunbee

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Mellamia

irgendwie verstehe ich die Frage nicht so ganz. Deshalb Gegenfrage: Wohnst Du in Deutschland?
Wenn ja, dann ist es doch so, daß der Ehemann schon nach 3 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung hat.Das mit der auf 5 Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis verstehe ich deshalb nicht.

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#7
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Tja , wenn er denn nunmal nicht für den Unterhalt aufkommen kann. Weder noch.
Er hatte erst 2Jahre befristet , hat dann drei Jahre befristet bekommen . und nach meiner Info , würde er nun erstmal 1 Jahr befristet bekommen. Deshalb meint er wenn er nun einen Job annimmt bekommt er unbefristet, worauf er ja so scharf ist. Ob er sich damit Problem und Schuldentechnisch mehr Sorgen aufhalst interessiert ihn anscheinend nicht.

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