welches Visum muss ich beantragen??

25. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
f.y.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
welches Visum muss ich beantragen??

guten Abend an alle,
ich habe ein sehr großes Problem.. Und zwar geht es um meinen Großvater. Er lebt nun seit 20 Jahren endgültig in der Türkei.
Er war zuvor als Gastarbeiter nach Deutschlad gekommen und hat seine Familie auch nachgeholt.
Er bezieht seine Rente aus Deutschland. Er leidet nun an den Konsequenzen eines Herzinfarktes. Sein Zustand verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Und meine Frage dazu ist: Kann ich meinen Großvater für eine ärztliche Untesuchung und eventuelle Therapiemöglichkeiten nach Deutschland bringen? und wenn ja, welches Visum müssen wir beantragen?
Es ist sehr dringend, ich würde mich sehr um schnelle Antworten und Meinungen freuen..

Lieben Gruß

Filiz

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Da ja die in der Türkei lebenden Familienangehörigen (entsprechend dem türkischen Familienbegriff gehören dazu auch die Großeltern), durch die hier in Deutschland ansässigen Verwandten beitragsfrei mitversichert sind, dürfte es keinerlei Probleme geben um nach Deutschland zur ärztlichen Behandlung einzureisen.

Die deutschen Konsulate in der Türkei sind mit diesen Umstand sicherlich vertraut und werden ihm das entsprechende Visum umgehend ausstellen.
.

-- Editiert von Saxonicus am 25.04.2008 09:48:48

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#2
 Von 
guest-12318.09.2011 17:43:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 16x hilfreich)

Gilt diese Regelung nur für Türken oder kann auch ein in Deutschland arbeitender Deutsche seine Angehörigen (Eltern oder Großeltern) beitragsfrei mitversichern lassen?

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#3
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Ich glaube eher, dass Saxonicus sich hier einen Scherz erlaubte.
'Besuch' aus dem Ausland, auch wenn es Verwandte sind, müssen eine Reisekrankenversicherung abschliessen. Diese wird aber meiner Ansicht nach keine anstehende Operation in Deutschland bezahlen.

Es gibt sicherlich Familienversicherungen, hierunter dürften aber allenfalls Ehepartner
und Kinder zu verstehen sein. Der eine oder andere Arbeitnehmer kann seine Ehefrau und die Kinder - je nach Krankenkasse - auch Beitragsfrei mitversichern.

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#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Es gibt sicherlich Familienversicherungen, hierunter dürften aber allenfalls Ehepartner
und Kinder zu verstehen sein. Der eine oder andere Arbeitnehmer kann seine Ehefrau und die Kinder - je nach Krankenkasse - auch Beitragsfrei mitversichern.
von meri - 25.04.2008 11:21:20
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Nach dem deutsch-türkischen Sozialabkommen mit seinen vielen Ergänzungen können in Deutschland ansässige Türken ihre, in der der Türkei lebenden Verwandten beitragsfrei mitversichern.
Dabei gilt der etwas weiter gefasste türkische Familienbegriff, wonach nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern alle im Haushalt lebende Verwandte zur Familie gehören.

Deutsche Krankenversicherungen müssen demnach für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese garnicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.
Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei. Wer zu seinen Verwandten gehört (ob Kinder, Ehefrau, Oma, Opa, Onkel oder Tante) bestimmt die türkische Regierung.
Diese Personen sind anspruchsberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung leistungsberechtigt sind.

Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wieviele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind.

Ähnliche Vereinbarungen gibt es u.a. auch mit Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro.

Grundlage ist das deutsch-türkische Abkommen vom 30.04.1964.

Dieses D-TR-Sozialabkommen ist schriftlich zu erhalten beim Bundesamt für Arbeit und Soziales.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Mit etwas Mühe habe ich dies gefunden:

Quelle:https://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern__von_Auslaendern_in_deren_Heimat_zahlen.html

--So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträgen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchsberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wie viel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelungen in das Ausland zahlen, nannte der Staatssekretär nicht--

Danach zahlt die deutsche Krankenkasse die Behandlung, welche im Heimatland durchgeführt wurde.

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#6
 Von 
guest-12318.09.2011 17:43:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 16x hilfreich)

Q Danke Meri
Von einer Gleichbehandlung in Deutschland arbeitender Menschen kann hier also keine Rede sein - traurig aber leider nicht zu ändern.


-- Editiert von Felix96 am 25.04.2008 16:36:04

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#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Gilt diese Regelung nur für Türken oder kann auch ein in Deutschland arbeitender Deutsche seine Angehörigen (Eltern oder Großeltern) beitragsfrei mitversichern lassen?
von Felix96 - 25.04.2008 11:07:25
............................................

@ Felix

Für Deutsche gibt es derartige Vergünstigungen m.W. nicht.

.

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#8
 Von 
kayso
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 18x hilfreich)

İch lebe momentan selber in der Türkei.Als ich hier eine Krankenversicherung abschliessen wollte,hat man dies abgelehnt,mit der Begründung,meine Familie und Frau leben in Deutschland,und ich solle mich über sie versichern.Eine sehr komische Regelung!
Das Problem ist aber,dass wenn man hier aerztliche Hilfe in Anspruch nimmt bzw. operiert wird,muss der Patient die Kosten bar bezahlen.Und für die nicht so gut betuchten,wird das dann schnell zum Problem.Auch wenn die Regierung das abstreiten würde,aber Fakt ist,wenn z.b. eine Frau ein Kind gebaert,und die Geburt nicht bezahlen kann,wird das Kind im Krankenhaus als Pfand behalten...bis das Geld aufgetrieben wird!

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#9
 Von 
f.y.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo an alle,
vielen Dank für die ganzen Antworten.
Ich werde bei der Krankenkasse mal anrufen müssen, mal schauen, wie es bei denen geregelt ist..
ich werde hier Bescheid geben, was daraus resultiert.
Danke nochmal an Alle
Lieben Gruß

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