ich bin im jahr 96 von deutschland unbefristet nach türkei abgeschoben worden,diese hab ich nach ein antrag befristet auf 7 jahre.
die befristung ist bendet am 16.03.2003 was mus ich jetzt als zweite schritt tun um wieder nach detschland einzureisen.
bitte hilft mir jemand warte eure antworte.
mit freundlichem grüssen
yalcin
wiedereinreise nach deutschland
Notfall?
Notfall?
Kann ich Dir leider auch nicht genau sagen,
aber frag doch einfach bei der deutschen Botschaft in Ankara nach, oder schick eine e-mail an's auswärtige Amt.
Hier der Link zur Homepage des auswärtigen Amts:
<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/index_html">Auswärtiges Amt</a>
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Es sind widersprüche bei deinen Aussagen. Ausländerrecht §42 Abschiebung hat keine Frist. Wenn es befristet ist, dann keine Abschiebung. Nur befristete Ausreiseverpflichtung. Inzischen sind Gesetzte geändert worden. Nach dem Fall "Mehmet" in München, darf jeder der aus einem Grund BRD verlassen musste, wenn auch Straftäter ist(mittlerweile die dürfen auch nicht abgeschoben werden), darf mit einer Wiedereinreiseantrag in die BRD einreisen. Hilfe aus den Deutschen Auslangsvertretungen sind i.d.R. ausgeschlossen, denn die erkennen keine Getzte (dort herrscht Gesetzlosigkeit). In jedem Fall brauchst du einen guten Anwalt mit der Kenntnis vom Ausländerrecht.
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Hallo!
Wie soll ich das denn bitte verstehen?
Ausländer die straffällig geworden sind dürfen nicht ausgewiesen,bzw.abgeschoben werden?
In welchem Gesetz steht das denn?
Gibt es einen § der das bestätigt?
Wenn das stimmt, dann hätte mein Mann nicht ausgewiesen werden dürfen im April.
Wir haben im Juni 2002 geheiratet und haben im februar ein baby bekommen.
Gruß Moni
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