Abschleppkosten-Gebrauchtwagen v. Händler

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Captain
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppkosten-Gebrauchtwagen v. Händler

Hallo 123rechtler!

Habe mir ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft.
Jetzt ist er mir einige hundert Kilometer von zu Hause aus mit Motorschaden stehengeblieben.

Jetzt hat sich mein Händler zur Reparatur bereit erklärt, doch die Abschleppkosten von 170 € soll ich übernehmen.

Muss die Abschleppkosten denn der Händler nicht auch übernehmen?

Danke im Vorraus!

Martin

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn hier klar ein Sachmangel vorliegt und sich das ganze im Rahmen der Sachmängelhaftung abspielt, hat der VK im Zuge der Nacherfüllung auch die Abschleppkosten zu tragen.

Aber Vorsicht

was ich aufgrund der dürftigen Informationen nicht erkennen kann ist, ob der Händler rechtlich überhaupt verpflichtet ist, den Motorschaden auf seine Kosten zu beheben.

Wenn er den Motorschaden z.B. nur aus kulanten Gründen behebt, hätten Sie natürlich keinen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten.

Ich kann Ihnen mal sagen, wie ich mich persönlich in diesem Fall verhalten würde :

Ich wäre froh, dass der Händler ohne großes rumgezeder den Motorschaden beseitigt und würde den kleineren Teil des Schadens ( Abschleppkosten) aus eigener Tasche bezahlen.

Selbst, wenn der Händler rechtlich dazu verpflichtet wäre. Letzteres nur meine persönliche Einstellung ! ;)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#2
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Martin!

Die Frage ist zunaechst einmal, ob der Fall der Sachmaengelhaftung vorliegt.

Es kommt darauf an, wann Sie das Auto gekauft haben.

Sollte der Kauf noch kein halbes Jahr her sein, geht die staendige Rechtssprechung davon aus, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war. Das heisst, dass der VK die Reparatur vornehmen muss. Moechte er das bei sich tun, muss er die Abschleppkosten auch uebernehmen. Sollte er das Auto nicht reparieren wollen (wirtschaftlicher Totalschaden) muss er Ihnen einen Teil des Kaufpreises zurueck erstatten... Aber das zu erlaeutern fuehrt jetzt zu weit.

VG

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ Wilmers

quote:
Sollte er das Auto nicht reparieren wollen (wirtschaftlicher Totalschaden) muss er Ihnen einen Teil des Kaufpreises zurueck erstatten...


Aber der VK will ja reparieren ;)

Viel neues haben wir jetzt aber nicht erfahren, außer noch mehr Spekulationen. :)
Und die allerneuste Rechtssprechung (BGH) geht davon aus, dass der Käufer das vorhandensein eines Sachmangels ersteinmal darlegen und beweisen muß. :)



-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 18.10.2004 08:35:18

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